Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Irlinger weist darauf hin, dass der darin aufgeführte Beschlussvorschlag aufgrund einer Mitteilung der GEV Grundstücksgesellschaft Herzogenaurach mbH um „bzw. mit der World of Commerce GmbH & Co. KG, Herzogenaurach“ erweitert werden müsse, da derzeit noch nicht feststehe, welche zur Adidas Group gehörende Firma den Grunderwerb tätigt.

 

Der Bauausschuss fasst schließlich folgenden Beschluss:

 


Mit dem Bau von zwei Abbiegespuren an der Kreisstraße ERH 3 für die Anbindung des Parkhauses und des Parkplatzes in Herzogenaurach besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, darüber mit der GEV Grundstücksgesellschaft Herzogenaurach mbH bzw. mit der World of Commerce GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

Der beiliegende Vereinbarungsentwurf mit dem Lageplan und dem Regelquerschnitt ist Grundlage dieses Beschlusses.

 

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt entstehen keine Kosten.