Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern des Kreistages neben dem Haushaltsentwurf und weiteren Sitzungsvorlagen eine Beschlussvorlage mit dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 30.01.2012 zur Verfügung gestellt. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In seiner Rede zum vorliegenden Haushaltsentwurf stellt Landrat Irlinger fest, dass der Landkreis auch 2012 mit einem Gesamtbudget von rund 110 Mio. Euro seine vielfältigen gesetzlichen Aufgaben erfüllen und den konsequenten Ausbau der Infrastruktur für eine Verbesserung der Lebensqualität zum Wohle der hier wohnenden und arbeitenden Menschen vorantreiben wird.

 

Als finanzielle Schwerpunkte seien mit 19,4 Mio. Euro der Bereich Schulen, mit 19,3 Mio. Euro der Sozialbereich und mit 12,6 Mio. Euro der Bereich der öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr, zu nennen. Gleichzeitig übersteige die an den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage mit 29,4 Mio. Euro jedes Fachbudget des Landkreises. Seit 2009 habe der Bezirk Mittelfranken seine Umlage um nunmehr 7,1 Punkte erhöht. Der Hebesatz der Kreisumlage stieg in diesem Zeitraum um 2,4 Punkte. Mit dem Vorschlag im Jahr 2012 auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten, nehme der Landkreis auch finanzielle Rücksicht auf einzelne Gemeinden, deren finanzielle Rahmenbedingungen auch 2011/2012 noch keine deutliche Verbesserung zeigen. Dies sei nur aufgrund der bisher soliden Finanzpolitik und der sparsamen, konsequent auf die gesetzlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haushaltsplan-aufstellung möglich.

 

Im Weiteren erläutert Landrat Irlinger Schwerpunkte einzelner Fachbereiche. Neben dem Neubau des Landratsamtes zur Verbesserung des Bürgerservices aber auch der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien vor allem die vielfältigen Anstrengungen im Sozialbereich, im Gesundheitswesen und insbesondere für die Schulen im Landkreis zu nennen.

 

So könne aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation im Landkreis und der deutlichen Anhebung der Bundeserstattungen der Aufwand für den Bereich „Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende“ um 0,7 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro zurückgenommen werden. Erfreulicherweise erfolgt ab 2012 der Einstieg des Bundes in die Finanzierung der „Grundsicherung für Senioren und jüngere Erwerbsunfähige“. Über diese finanziellen Betrachtungen hinaus sei die gute Arbeit der ARGE bzw. des jetzigen Jobcenters beachtlich und erwähnenswert. Als Beispiel könne hierfür u. a. die Tatsache genannt werden, dass der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die von Hartz IV betroffen sind, seit Oktober 2006 um 28 % zurückgegangen ist. Auch in dieser Hinsicht verlaufe die Entwicklung im Landkreis deutlich besser als im Bundesdurchschnitt.

Für den Bereich der Jugendhilfe müsse festgestellt werden, dass aufgrund der erheblich steigenden Aufwendungen bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche der Finanzbedarf steige. Trotzdem werde auch hier wirtschaftlich agiert und hervorragende lohnende Präventionsarbeit geleistet.

 

Im Gesundheitswesen müsse für das Kreiskrankenhaus auch weiterhin ein Fehlbetrag in Kauf genommen werden. Trotz aller Anstrengungen zum wirtschaftlichen Handeln stoße weiteres Sparen bei den gleichzeitig bestehenden Ansprüchen einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung, an Grenzen.

 

Viel erreicht worden sei auch im Bereich des Straßen- und Radwegeausbaus und der ÖPNV-Erschließung. Hier werde alles Notwendige veranlasst um weitere Lücken zu schließen und die Attraktivität des ÖPNV weiter zu steigern.

 

Weiterer wesentlicher Schwerpunkt sei auch künftig der Ausbau der Schullandschaft im Landkreis. Hier standen und stehen vor allem die Einrichtung einer dritten Realschule bzw. einer beruflichen Oberschule im Vordergrund. Zur Frage der Errichtung einer Realschule in Baiersdorf müsse heute auf das ablehnende Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27.01.2012 verwiesen werden. Dies bedeute seiner Ansicht nach, dass die Frage der Errichtung einer dritten Realschule im Landkreis vorerst entschieden ist. Die ablehnenden Gründe seien in erster Linie, die nach Ansicht des Staatsministeriums lösbare Entlastung der Realschule Höchstadt a. d. Aisch mit einer Nutzung des leerstehenden Schulgebäudes in Lonnerstadt. Sicherlich seien auch die Probleme mit einer Verlagerung der Hauptschule und die Haltung des Landkreises Forchheim nicht ganz außer Betracht zu lassen.

 

Zur Frage der dringend notwendigen Errichtung einer Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik/Wirtschaft) und einer Berufsoberschule werde zur nächsten Schulausschusssitzung der zuständige Ministerialbeauftragte eingeladen. Die gesamte Thematik, insbesondere auch die der Trägerschaft, müsse diskutiert werden. Ziel sei die seit langem erforderliche Ergänzung des schulischen Angebotes zum 2. Bildungsweg. Äußerst erfolgreich wurde dies bereits mit der Aufnahme des Unterrichtsbetriebes an der kommunalen Fachschule für Maschinenbautechnik Herzogenaurach umgesetzt. Diese sei termingerecht zum Schuljahresbeginn 2011/2012 gestartet und erfreue sich regen Zuspruchs.

 

Landrat Irlinger macht abschließend deutlich, dass auch mit dem Beschluss dieses Haushaltsentwurfs die erfolgreiche Arbeit im und für den Landkreis fortgesetzt werden könne. Hierfür danke er allen für das Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit, insbesondere den Fraktionen im Kreistag, dem Kämmerer sowie der gesamten Verwaltung.

 

Im Anschluss an die Rede von Landrat Irlinger tragen die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, die für ihre Fraktion wesentlichen Punkte zum Haushaltsentwurf vor. Übereinstimmend wird dabei konstatiert, dass dieser Haushaltsentwurf als unspektakulär gelten könne. Positiv begrüßt wird auch die Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage, obwohl der Landkreis auch in diesem Jahr wieder eine Erhöhung der Bezirksumlage hinnehmen muss. Ausführlich wird im Weiteren vor allem der Ausbau der schulischen Infrastruktur durch die Schaffung einer beruflichen Oberschule im Landkreis und die Ablehnung der Errichtung einer Realschule in Baiersdorf diskutiert.

 

Für eine Solidarisierung des Kreistages spricht sich Kreisrätin Matschl aus, um die Weichen zu stellen, damit in der Mitte des Landkreises eine weitere Realschule entstehen kann. Die Ablehnung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Standort Baiersdorf sei zu knapp und hinsichtlich der steigenden Einwohnerzahlen in den fraglichen Einzugsgebieten nicht nachvollziehbar. Hier solle und müsse landkreisübergreifend verhandelt werden. Übereinstimmend wurde dabei auch in den übrigen Wortmeldungen festgestellt, dass die Schulpolitik die Bedingungen vor Ort berücksichtigen müsse, um für Eltern und Schüler eine gute Lösung anbieten zu können.

 

Landrat Irlinger erläutert abschließend nochmals den Sachverhalt der vorausging, bis ein Antrag auf Errichtung einer Realschule in Baiersdorf gestellt wurde und ging

dabei insbesondere auf den Vorschlag von Ministerialbeauftragten Seitz ein, eine weitere Realschule zur Entlastung der Situation an der Realschule Höchstadt a. d. Aisch zu schaffen. Die nunmehr vorliegende Ablehnung mache deutlich, dass dieser Antrag keine Erfolgsaussichten habe. Inwieweit die Inanspruchnahme des Schulgebäudes in Lonnerstadt die Situation an der Realschule in Höchstadt a. d. Aisch entschärfen könne, müsse sachlich und konstruktiv mit der Schulleitung diskutiert werden. Eine Schulausschusssitzung sei am 06.03.2012 eingeplant. 

 

Abschließend lässt Landrat Irlinger über den vorliegenden Haushaltsentwurf und die Haushaltssatzung abstimmen.

 

 

 

 

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2012 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2012 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben mit                     98.684.000,00  Euro

         und

         im Vermögenshaushalt             in den Einnahmen und Ausgaben mit                     10.788.000,00  Euro

        

         ab.

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

         im Erfolgsplan                            in den Erträgen mit                                                      9.281.400,00  Euro

                                                               und in den Aufwendungen mit                                  9.622.700,00  Euro

                                                               (Jahresfehlbetrag 341.300,00 Euro)

         und

         im Vermögensplan                     in den Einnahmen und Ausgaben

                                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                                               von 341.300,00 Euro)  mit jeweils                                  611.800,00  Euro

         ab.

 

§ 2

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  3.715.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  7.600.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2012 auf  56.350.236,67 Euro  festgesetzt.

 

(2)     Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

 

         1.   Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2012

                der Grundsteuer A                                                                                         467.300  Euro

                der Grundsteuer B                                                                                      9.040.609  Euro

                der Gewerbesteuer                                                                                    38.374.811  Euro

                der Einkommensteuerbeteiligung                                                           57.830.501  Euro

                der Umsatzsteuerbeteiligung                                                                    3.247.426  Euro

         2.   80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2011                                3.965.679  Euro

         Summe der Bemessungsgrundlagen                                                          112.926.326  Euro

 

(3)     Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

         1.   Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                             49,9 v.H.

         2.   Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                             49,9 v.H.

         3.   Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                             49,9 v.H.

         4.   Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                                        49,9 v.H.

         5.   Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                               49,9 v.H.

         6.   Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                                   49,9 v.H.

 

(4)     Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

         1.  Grundsteuer

                a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           320 v.H.

                b) für die Grundstücke (B)                                                                           320 v.H.

         2.  Gewerbesteuer                                                                                                320 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2012 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Eberhard Irlinger

Landrat

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2011 - 2015.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahres 2011 - 2015 wird angenommen.