Sitzung: 19.12.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0, Anwesend: 57
Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten. Diese wird ergänzt durch eine Tischvorlage mit dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011. Die Tischvorlage liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Landrat Irlinger erklärt, der
Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 16.12.2011 den Empfehlungsbeschluss
gefasst, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der
Minderleinsmühle und der Staatsstraße 2243, Kalchreuth-Weiher von Priorität 2
in Priorität 1 des Investitionsprogrammes, entsprechend dem Antrag der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011, hoch zu stufen.
Insoweit sei das vorliegende Investitionsprogramm zu modifizieren.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der Minderleinsmühle und der Staatsstraße 2243, Kalchreuth-Weiher, wird von Priorität 2 in Priorität 1 des Investitionsprogrammes hoch gestuft.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten
Änderung besteht mit der Investitionsplanung Einverständnis.
1. Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:
Die
veranschlagten Kosten betragen
für
die Haushaltsjahre 2012 - 2015 8.600.000,00
€
der
Finanzbedarf wird ermittelt mit
4.100.000,00 €
Die Maßnahme ERH 25, Ausbau und Verlegung
südlich Haundorf (HHSt 1.6575),
und die
Baumaßnahmen
ERH
8 Unterschöllenbach
- Kleinsendelbach HHSt 1.6508
ERH 13/14 Radweg Höfen - Dondörflein HHSt
1.6513
werden als vorrangig eingestuft.
Außerdem ist der Bau einer weiteren Salzhalle
am Kreisbauhof in Heßdorf geplant. (HHSt 1.6599.9400 gem. Bauausschussbeschluss vom 10.11.2011)
2. Bereich ÖPNV:
Die voraussichtlichen Kosten für den Bereich
ÖPNV betragen bei der HHSt 1.7911.9510 im Jahr 2012 60.000,00 €
der Finanzbedarf wird ermittelt mit 60.000,00
€
Für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015 sind die anteiligen Kosten
einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2012 bis 2015“ ist Bestandteil
des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste/
Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.