Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0, Anwesend: 57

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten. Diese wird ergänzt durch eine Tischvorlage mit dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011. Die Tischvorlage liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Landrat Irlinger erklärt, der Kreisausschuss habe in seiner Sitzung am 16.12.2011 den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der Minderleinsmühle und der Staatsstraße 2243, Kalchreuth-Weiher von Priorität 2 in Priorität 1 des Investitionsprogrammes, entsprechend dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2011, hoch zu stufen. Insoweit sei das vorliegende Investitionsprogramm zu modifizieren.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Geh- und Radweg an der Kreisstraße ERH 33 zwischen der Minderleinsmühle und der Staatsstraße 2243, Kalchreuth-Weiher, wird von Priorität 2 in Priorität 1 des Investitionsprogrammes hoch gestuft.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung besteht mit der Investitionsplanung Einverständnis.

 

1. Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

       Die veranschlagten Kosten betragen

       für die Haushaltsjahre 2012 - 2015                                       8.600.000,00 €

 

       der Finanzbedarf wird ermittelt mit                                    4.100.000,00 €

 

Die Maßnahme ERH 25, Ausbau und Verlegung südlich Haundorf (HHSt 1.6575),

und die Baumaßnahmen

          ERH   8                Unterschöllenbach - Kleinsendelbach        HHSt 1.6508

          ERH 13/14           Radweg Höfen - Dondörflein                    HHSt 1.6513

werden als vorrangig eingestuft.

Außerdem ist der Bau einer weiteren Salzhalle am Kreisbauhof in Heßdorf geplant. (HHSt 1.6599.9400 gem.  Bauausschussbeschluss vom 10.11.2011)

 

2. Bereich ÖPNV:

 

Die voraussichtlichen Kosten für den Bereich ÖPNV betragen bei der HHSt 1.7911.9510 im Jahr 2012      60.000,00 €

der Finanzbedarf wird ermittelt mit                                                 60.000,00 €

 

 

Für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2012 bis 2015“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste/ Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.