Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2012 für den Bereich Soziales erläutert Landrat Irlinger die in den Sitzungsunterlagen ausführlich dargestellten Haushaltsansätze. Insbesondere hebt er dabei hervor, dass sich aufgrund der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Unterkunft und der Verminderung der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften und somit der Ausgabeansätze im Bereich des Jobcenters der Finanzbedarf um 523.000,00 Euro auf 6.823.000,00 Euro im Vergleich zum vergangenen Jahr verringert habe.

 

Abschließend richtet Landrat Irlinger seinen besonderen Dank an die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, die sozialen Einrichtungen sowie die Verwaltung.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2012 für den Bereich Sozialwesen (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Den Kreisverbänden Erlangen-Höchstadt des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des VdK, der Arbeiterwohlfahrt und des Bayerischen Roten Kreuzes sowie dem Landesverband Bayern des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird im Haushaltsjahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von je 1.500,00 Euro für ihre Aufgaben im Rahmen der Altenhilfe bewilligt; des Weiteren den Kreisverbänden des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro für die Förderung der Verbandstätigkeit sowie dem Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und dem ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. Die Träger der Dorfhelferinnenstationen erhalten insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 2.180,00 Euro. Den beiden Trägern der Fachstellen für pflegende Angehörige (AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt und ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt) wird jeweils ein Zuschuss von 6.000,00 Euro bewilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle diese Zuschüsse zum 01.07.2012 (frühestens jedoch nach Bestandskraft des Haushalts) auszuzahlen.