Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker erläutert im Rahmen eines kurzen Vortrages das Ergebnis eines Gutachtens zur sogenannten L-Variante einer Stadt-Umland-Bahn (StUB) zwischen Herzogenaurach und Nürnberg Am Wegfeld über Erlangen. Dieses wurde von der Stadt Herzogenaurach in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie beauftragt. Der nun ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator von 1,10 zeige, dass ein schienengebundener ÖPNV auf dieser Strecke durchaus zu rechtfertigen sei und die L-Variante der erste Bauabschnitt einer StUB sein könnte. Es sei daher ein wichtiges Ergebnis, um einen ersten Schritt in Richtung Realisierung einer StUB, zu unternehmen. Neben den weiteren Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Gebietskörperschaften sowie dem Verkehrsverbund und der Erstellung einer Folgekostenrechnung müsse nun vor allem der  formale Weg eingeschlagen werden, um eine Aufnahme dieses ersten Bauabschnittes in die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu erreichen. Der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach hat sich bereits einstimmig dafür ausgesprochen und ebenso festgelegt, einen finanziellen Beitrag für die Planung und Realisierung zu leisten.

 

In mehreren Wortmeldungen wird deutlich gemacht, dass eine schienenmäßige Anbindung von Herzogenaurach grundsätzlich begrüßt wird. Gleichzeitig dürfe jedoch das Gesamtsystem StUB durch eine vorzeitige Realisierung der L-Variante nicht gefährdet werden. Maßgeblich für die weitere Beurteilung der StUB im östlichen Landkreisbereich seien vor allem das noch ausstehende Gutachten zum T-Netz und schließlich die Frage der Realisierung einer Südumgehung Uttenreuth.

 

Kreisrätin Matschl weist auf die nach wie vor bestehende Verkehrsbelastung in Uttenreuth hin. Eine StUB mit einem Kurzast lediglich bis Buckenhof/Spardorf würde den östlichen Landkreis nicht entlasten. Zur Frage der Südumgehung Uttenreuth gelte nach wie vor der hierzu gefasste Kreistagsbeschluss. Die Oberste Baubehörde habe hierzu noch keine Entscheidung getroffen.

 

Regierungsdirektor Fischer erläutert bei Realisierung eines L-Netzes werde mit Kosten in Höhe von ca. 216 Mio. € gerechnet. Ein T-Netz mit Endpunkt Buckenhof koste rund 256 Mio. €. Grundsätzlich mache ein Nutzen-Kosten-Indikator von über 1,0 ein Projekt förderfähig nach dem GVFG. Die nicht mit Fördermitteln abgedeckten Kosten müssen von den beteiligten Kommunen finanziert werden. Mit einer Endhaltstelle der StUB in Buckenhof scheidet die bisherige Beteiligung des Landkreises Forchheim aus. Entsprechend würde sich der finanzielle Beitrag der übrigen Kommunen erhöhen. Wichtig sei jedoch vor allem, dass der Antrag auf Förderung nach dem GVFG die Entscheidung voraussetzt, für welches StUB-Netz ein Antrag gestellt wird. Unbedingt geklärt werden sollte dann auch die Frage, inwieweit ein bereits bestehendes Netz in die Beurteilung der Förderfähigkeit einer Verlängerung z.B. in Richtung Osten einbezogen werden würde.

 

Kreisrat Dr. Hacker macht abschließend deutlich, dass eine parteiübergreifende Klärung unbedingt erforderlich ist und aus seiner Sicht eine Verlängerung eines bestehenden Schienennetzes wie auch im U- und S-Bahn-Bau üblich nichts Ungewöhnliches sei.

 

Stellvertretende Landrätin Knorr stellt abschließend fest, dass mit diesem Bericht eine erste Information gegeben wurde. Da die Angelegenheit in der nächsten Kreistagssitzung behandelt werden soll, kann die Diskussion darüber dort fortgeführt werden.