Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Sachgebietsleiterin Soziales Ackermann fasst den Inhalt der Vorlage im Wesentlichen zusammen. In dieser wird die pauschale Abrechnung für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung vorgestellt, um eine möglichst praktikable und unbürokratische Regelung der Kostenübernahme von Mittagessen zu gewährleisten. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt Sachgebietsleiterin Ackermann, dass die Eltern nach wie vor einen Eigenanteil an der Mittagsverpflegung zu tragen haben.

 

 


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstattung der Mehraufwendungen für die Teilnahme von anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern sowie Kindern in Kindertagesstätten am gemeinschaftlichen Mittagessen Pauschalen festzusetzen und auszahlen. Den Pauschalen liegen die durchschnittlichen Kosten pro Mittagessen, die wöchentlichen Tage mit einem Essensangebot, die wöchentlichen Tage der Teilnahme am Mittagessen und 190 Schulöffnungstage bzw. die durchschnittlichen Öffnungstage der Kindertagesstätte zugrunde.

 

In begründeten Fällen kann von der pauschalen Erstattungsregelung abgewichen werden.