Beschluss: Mehrfachbeschluss

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft liegen zu diesem Tagesordnungspunkt umfangreiche Sitzungsunterlagen sowie zwei Anträge der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.06.2011 vor. Diese sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Irlinger teilt mit, die SPD-Kreistagsfraktion habe zur Ergänzung der Abfallgebührensatzung zwei Anträge gestellt, die ebenfalls Gegenstand der Beratung seien.

 

Inhaltlich sei der Antrag Haushalten mit Kindern bis zu 2 Jahren und/oder pflegebedürftigen Personen mit Inkontinenz auf Antrag zusätzliche Müllsäcke pro Kalendermonat kostenlos zur Verfügung zu stellen und dies in die Abfallgebühren einzukalkulieren bereits mehrfach diskutiert worden. Seiner Ansicht nach sei dies nur möglich über eine Finanzierung aus dem Haushalt des Landkreises.

 

Auf Nachfrage erläutert Verwaltungsamtsrätin Jarosch, andere Gebietskörper-schaften hätten in derartigen Fällen keine gute Resonanz auf die Ausgabe von Restmüllsäcken erhalten, da aufgrund des meist geltenden Personenprinzips gleichzeitig eine größere Tonne abgerechnet werden müsse. Grundsätzlich dürfe der Landkreis über die Abfallgebühren nur Abfallvermeidungsstrategien fördern. Dies sei bei zusätzlichen Restmüllsäcken für Windeln gerade nicht der Fall. Überschlägig werde mit Gesamtkosten einschließlich kalkulierter Leerungseinsparungen in Höhe von rund 100.000 € gerechnet. Regierungsrätin Beer ergänzt, eine Berücksichtigung dieser Kosten beeinflusse die Gebührenkalkulation merklich und dies sei rechtlich nicht zulässig. Hierfür gebe es eine umfangreiche Rechtssprechung und eine eindeutige Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken zu einer gleichartigen Anfrage einer anderen Kommune.

 

In den nachfolgenden Wortbeiträgen wird das Anliegen betroffene Familien zu unterstützen grundsätzlich befürwortet. An der Höhe der überschlägig errechneten Kosten werden Zweifel geäußert.

 

Verwaltungsamtsrätin Jarosch erklärt auf Nachfrage, von Seiten der Verwaltung sei als Kompromisslösung überlegt worden, Familien ab dem 2. Kind auf 2 € verbilligte Restmüllsäcke für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu stellen.

 

In weiteren Wortmeldungen wird diesem Vorschlag zugestimmt mit der Maßgabe auf die Befristung für ein Jahr zu verzichten.

 

Landrat Irlinger lässt über den Kompromissvorschlag der Verwaltung ohne Jahresbefristung abstimmen, nachdem die Mitglieder der SPD-Fraktion ihr Einverständnis hierzu erklärt und auf die Abstimmung zum gestellten Antrag verzichtet haben.

 

Familien ab dem 2. Kind erhalten auf Antrag auf 2 € verbilligte Restmüllsäcke.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                      Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15

 

Im Anschluss daran erklärt Landrat Irlinger die SPD-Kreistagsfraktion beantrage außerdem, die in der Jahresgebühr enthaltenen Mindestleerungen außer bei Single-Haushalten (15) auf 22 festzusetzen.

 

Kreisrat Schleicher begründet den Antrag damit, dass es bürgerfreundlicher sei vom einzelnen nicht mehr Vorauszahlungen zu fordern als unbedingt notwendig.

 

Verwaltungsamtsrätin Jarosch vertritt die Auffassung es sei für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich transparenter, die Gebühren und damit die Vorauszahlungen auf der Basis von 26 tatsächlich angebotenen Leerungen zu errechnen und am Jahresende für die Nichtinanspruchnahme von Leerungen den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. Bisher sei es in den Fällen in denen 22 Leerungen rechnerisch berücksichtigt wurden sehr schwer vermittelbar gewesen, warum am Ende des Jahres Nachzahlungen anfallen, wenn die tatsächlich angebotenen (26) Leerungen jedes Mal genutzt wurden. Die Betroffenen gehen in der Regel davon aus, dass dies mit der bereits geleisteten Gebühr abgegolten war. Dies führte alljährlich zu einer Vielzahl von Beschwerden.

 

Kreisrätin Klaußner erklärt, die CSU-Kreistagsfraktion werde den Antrag deshalb unterstützen, weil sie davon ausgehe, dass durchschnittlich tatsächlich unter 20 Leerungen in Anspruch genommen würden und deshalb die in der Jahresgebühr berücksichtigten 26 Leerungen zu überhöhten Vorauszahlungen führen würden.

 

Nachfolgend wird in der geschäftsordnungsmäßigen Reihenfolge zuerst über den  Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 30.06.2011, die in der Jahresgebühr enthaltenen Mindestleerungen außer bei Single-Haushalten (15) auf 22 festzusetzen abgestimmt.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                                    Ja: 12 Nein: 3 Anwesend:15

 

 

 

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag Erlangen-Höchstadt beschließt die 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung, wie sie Gegenstand der Beratung war.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                              Ja: 15 Nein:0 Anwesend: 15