Sitzung: 28.06.2011 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage der Verwaltung vor.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:
In Abänderung der Beschlüsse des Ausschusses für soziale Angelegenheiten
vom 16.11.2009 und 30.11.2010 wird die Verwaltung beauftragt, bei volljährigen
Werkstattbesuchern, die am gemeinsamen Mittagessen in der Einrichtung
teilnehmen und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung
erhalten, den maßgeblichen Regelsatz in folgender Höhe ab 01.07.2011
abzusenken:
Regelbedarfsstufe 1: 28 Euro monatlich
Regelbedarfsstufe 2: 25 Euro monatlich
Regelbedarfsstufe 3: 22 Euro monatlich
In Einzelfällen (Werkstattbesuch an weniger als 5 Tagen pro Woche,
längere Abwesenheit etc.) kann eine abweichende Absenkung erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Regelsatzänderungen die
Absenkungsbeträge entsprechend anzupassen.