Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage der Verwaltung vor.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

In Abänderung der Beschlüsse des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vom 16.11.2009 und 30.11.2010 wird die Verwaltung beauftragt, bei volljährigen Werkstattbesuchern, die am gemeinsamen Mittagessen in der Einrichtung teilnehmen und Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten, den maßgeblichen Regelsatz in folgender Höhe ab 01.07.2011 abzusenken:

 

Regelbedarfsstufe 1: 28 Euro monatlich

Regelbedarfsstufe 2: 25 Euro monatlich

Regelbedarfsstufe 3: 22 Euro monatlich

 

In Einzelfällen (Werkstattbesuch an weniger als 5 Tagen pro Woche, längere Abwesenheit etc.) kann eine abweichende Absenkung erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Regelsatzänderungen die Absenkungsbeträge entsprechend anzupassen.