Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. In dieser werden die Änderungen des SGB XII und SGB II ausführlich dargestellt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 war dem Gesetzgeber aufgegeben, die Regelbedarfe nach dem SGB XII und SGB II verfassungskonform neu zu bemessen. Dies erfolgte nunmehr rückwirkend zum 01.01.2011. Künftig wird von 6  Regelbedarfsstufen gesprochen. Darüber hinaus erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Warmwasserkosten.

 

Die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden ab 2014, nach einer stufenweisen Anhebung des Bundesanteils, zu 100 % vom Bund übernommen.