Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten. In dieser sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, deren Abwicklung, sowie das Ziel und die Finanzierung ausführlich geschildert. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden alle Eltern im SGB II- und SGB XII-Bezug sowie Wohngeldberechtigte über die Leistungen für Bildung und Teilhabe informiert und haben ein entsprechendes Antragsformular erhalten.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Eitel teilen der Geschäftsführer des Jobcenters Erlangen-Höchstadt Verwaltungsamtsrat Ratzke und die Leiterin des Sachgebietes Soziales Ackermann mit, dass aus jedem Bereich ca. 400 Familien angeschrieben wurden. Der Verwaltungsaufwand sei sehr hoch. Im Verhältnis dazu können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur sehr wenige Fälle tatsächlich gefördert werden. So sei beispielsweise eine Lernförderung nur zum Erreichen des Klassenziels vorgesehen, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Derzeit sei noch offen, wie mit Schulen und Kindergärten abgerechnet wird.

 

Landrat Irlinger ergänzt zur Frage nach der Jugendsozialarbeit an Schulen, dass hierfür bereits Stellen über den Bereich der Jugendhilfe gefördert werden. Zusätzliche Maßnahmen seien hier noch erforderlich. Im nächsten Ausschuss für soziale Angelegenheiten werde über die Jugendsozialarbeit berichtet.