Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, welche von Landrat Irlinger nochmals zusammengefasst wird. Dabei macht er deutlich, dass die Gesamtgröße der Frostschäden im Bereich des Verwaltungshaushaltes bei ca. 37.000 m² liegt. Bei Sanierungskosten von ca. 20,- € pro m² betrage der zusätzliche Unterhaltsaufwand somit ca. 750.000,- €. Nachdem vier Schadensstellen, an der ERH 18 zwischen Dutendorf und Burgweisach, der ERH 23 in Wachenroth, der ERH 25 in Niederndorf sowie der ERH 36 in Medbach, bereits im Investitionsprogramm für den Kreisstraßenausbau enthalten und die vorhandenen Restmittel aus dem Jahr 2010 zweckgebunden für die Beseitigung von Frostschäden ins Haushaltsjahr 2011 übertragen worden seien, stünden die entsprechenden erforderlichen Mittel zur Verfügung.

 

Beschäftigter Geyer erklärt abschließend auf Nachfrage, dass es sich dabei um ca. 40 % des Etats des Kreisstraßenunterhalts handelt und diese übertragenen Mittel aufgrund der gravierenden Frostschäden auch dringendst benötigt werden.