Realschule für den Raum Hemhofen - Röttenbach - Adelsdorf - Baiersdorf; Entscheidungsfindung

 

Den Mitgliedern des Schulausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsunterlage zur Verfügung.

 

Übereinstimmend wird in allen Wortmeldungen festgestellt, dass die Entlastung der Realschule Höchstadt a. d. Aisch das wichtigste Ziel sei, das mit der Schaffung einer neuen Realschule im Raum Hemhofen, Röttenbach, Adelsdorf, Baiersdorf erreicht werden soll. Neben der Berücksichtigung der unterschiedlichen Investitionskosten und dem Für und Wider der einzelnen Liegenschaften wurde vor allem die entscheidende Frage kontrovers diskutiert, ob die Schülerströme, insbesondere aus dem Raum Hemhofen/Röttenbach nach Baiersdorf, so gezielt gelenkt werden können, dass ein dauerhafter Bestand einer dreizügigen Realschule gesichert werden kann.

 

Landrat Irlinger stellt fest, dass für die Eltern Schulwahlfreiheit besteht. Diese sei nur im Einzelfall eingeschränkt, falls die Aufnahmekapazität der gewählten Schule überschritten ist. In solchen Fällen kann eine Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde an eine andere Schule erfolgen. Diese müsse jährlich neu ausgesprochen werden, so dass dies für die Realisierung einer Schule kein nachhaltiges Argument sein könne. Für ganze Orte derartige dauerhafte Aufnahmesperren auszusprechen halte er für äußerst problematisch und nicht durchsetzbar.

 

MB Seitz erklärt, die Schulaufsicht müsse Schüler einer anderen Schule zuweisen, wenn die gewünschte Schule überfüllt ist. Auf Nachfrage, wann denn von Überfüllung gesprochen werden könne, erläutert MB Seitz, von einer Überfüllung werde dann ausgegangen, wenn die Klassenhöchstgrenze gemessen an den vorhandenen Räumlichkeiten erreicht ist, bei einer Klassenstärke von derzeit 33 Schülern. In Höchstadt a. d. Aisch sei diese Grenze erreicht. Hier müsse eine Lösung durch eine andere Schule oder weitere Räumlichkeiten geschaffen werden.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion, wird mehrfach festgestellt, dass nur bei Betrachtung des Gesamtraumes Hemhofen – Röttenbach – Adesldorf – Baiersdorf ein dauerhafter Bestand der Schule gesichert werden kann. So müssen entweder Kinder aus dem Bereich Hemhofen/Röttenbach nach Baiersdorf bzw. Kinder aus Baiersdorf nach Hemhofen/Röttenbach.

 

MB Seitz verweist in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass Voraussetzungen geschaffen werden müssen, in denen die bestmögliche Entwicklung der Kinder gewährleistet ist. Zuweisungen sollten der Ausnahmefall bleiben. Beachtet müsse jedoch auch werden, dass den Eltern nur die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule erstattet werden. Dies sei seiner Ansicht nach gegenseitig für die Orte Hemhofen/Röttenbach und Baiersdorf der Fall.

 

Kreisrätin Barbara Stark-Irlinger stellt den Antrag unter Nr. 2 des Beschlussvorschlages als Standort Hemhofen zu bestimmen, da dieser am meisten geeignet sei, die Realschule Höchstadt a. d. Aisch zu entlasten.

 

Kreisrat Galster stellt den Antrag unter Nr. 2 des Beschlussvorschlages den Standort Baiersdorf zu bestimmen.

 

Kreisrat Fischkal stellt den Antrag unter Nr. 2 des Beschlussvorschlages den Standort Röttenbach zu bestimmen.

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Landkreis Erlangen-Höchstadt strebt zur Entlastung der räumlich überfüllten Realschule Höchstadt a. d. Aisch die Errichtung einer dreizügigen Realschule (18 Klassen) für den Raum Hemhofen – Röttenbach – Adelsdorf – Baiersdorf ab dem Schuljahr 2011/2012 an.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                       Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15

 

2.      Im Folgenden wird in der geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Reihenfolge über die Anträge zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages abgestimmt.

 

Der Antrag von Kreisrätin Stark-Irlinger der Standort soll Hemhofen sein wird mehrheitlich mit 6:9 Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag von Kreisrat Galster der Standort soll Baiersdorf sein wird mehrheitlich mit 9:6 Stimmen beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das zur Realisierung weiter Erforderliche zu veranlassen; insbesondere die Antragstellung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorzunehmen und im Genehmigungsfall die Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Schulsitzgemeinde vorzubereiten und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                       Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15