Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 12, Anwesend: 59

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern des Kreistages neben dem Haushaltsentwurf und weiteren Sitzungsvorlagen eine Beschlussvorlage mit dem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 31.01.2011 zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Rede zum vorliegenden Haushaltsentwurf betont Landrat Irlinger, dass es darum gehe, einen Haushalt und Finanzplan zu entwickeln, der die Zukunftsfähigkeit des Landkreises trotz schwierigster Rahmenbedingungen erhalte. Der Landkreis erfülle mit einem Gesamtbudget von rund 110 Mio. € auch 2011 seine gesetzlichen Aufgaben für seine Bürgerinnen und Bürger. Trotz erheblicher Rückgänge in der Steuerkraft wäre der Landkreis in der Lage gewesen, auch 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, der auf der Basis der bisher soliden Finanzpolitik ohne eine Veränderung des Hebesatzes der Kreisumlage ausgekommen wäre. Die massive Erhöhung des Hebesatzes der Bezirksumlage um 4,8 Punkte verursache dem Landkreis und seinen Gemeinden 2011 eine Zusatzbelastung von 5,4 Mio. €, die derzeit nicht gedeckt ist.

 

Die Sicherung der notwendigen Finanzaussstattung sei Voraussetzung dafür, auch in Zukunft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können und den Landkreis als dynamischen, strukturstarken Lebensraum und Wirtschaftsstandort zu erhalten, zu stärken und weiter auszubauen.

Im Weiteren erläutert Landrat Irlinger Schwerpunkte einzelner Fachbereiche, insbesondere den der Schulen und des Gesundheitswesens.

 

In diesem Jahr bestehe die große Chance eine weitere Realschule im Raum Hemhofen-Röttenbach-Adelsdorf-Baiersdorf einzurichten. Damit könne die notwendige Entlastung der Realschule Höchstadt a. d. Aisch erreicht und die Schulstruktur des Landkreises erheblich verbessert werden. Weiterhin müsse das strukturpolitisch wichtige Ziel der Realisierung einer Fachoberschule im Landkreis trotz der bisher ablehnenden Haltung des Freistaates Bayern weiterverfolgt werden. Für die Errichtung einer neuen Doppelturnhalle in Höchstadt a. d. Aisch konnte mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch eine Einigung erzielt werden. Demnach werde die Sporthalle von der Stadt Höchstadt a. d. Aisch errichtet und betrieben und der Landkreis zahle für die Nutzung durch das Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch ein Nutzungsentgelt. Im Bereich des Gesundheitswesens müsse die Zukunftsfähigkeit des Kreiskrankenhauses St. Anna im Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt werden, so dass auch weiterhin die Grund- und Regelversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sichergestellt ist. Dieses Ziel werde auch mit der Förderung des Baus einer Rettungswache durch das Bayerische Rote Kreuz auf dem zum Krankenhaus benachbarten Galster-Grundstück verfolgt. Die gemeinsame Nutzung mit dem Krankenhaus biete vielfältige Synergieeffekte. Nach Abstimmung der Finanzierungssituation und der Zusammenarbeit in baulichen Fragen könne nunmehr vorgeschlagen werden, die Zuschusszusage an das BRK von bisher 100.000 € auf 250.000 € zu erhöhen. Der Erwerb des Grundstücks werde durch Abschluss eines Erbpachtvertrages geregelt. Für den vorliegenden Haushaltsentwurf sei für diese Maßnahme eine Erhöhung der Verpflichtungs-ermächtigungen um 150.000 € notwendig.

 

Landrat Irlinger schließt seine Rede mit dem Dank an die Verwaltung für die solide Finanzpolitik und deren verantwortungsvollen Umsetzung in den einzelnen Sachgebieten. Der nach langer Diskussion im Kreisausschuss mehrheitlich gefasste Empfehlungsbeschluss berücksichtige die noch anstehenden wichtigen Maßnahmen aber auch die finanzielle Situation einzelner Städte und Gemeinden, durch die gleichmäßige Aufteilung der Mehrbelastung.

 

Im Anschluss nehmen die Fraktionsvorsitzenden zum vorliegenden Haushaltsentwurf und den vorgesehenen Änderungen Stellung. Während die erhöhte Förderung des Baus einer Rettungswache neben dem Kreiskrankenhaus Höchstadt a. d. Aisch durch das BRK wegen der zu erwartenden Synergieeffekte übereinstimmend befürwortet wird, besteht hinsichtlich der Anhebung der Kreisumlage um 2,4 Punkte kein einheitliches Meinungsbild.

 

Die Vorsitzenden der SPD- und FW-Kreistagsfraktion tragen vor, dass eine Anhebung der Kreisumlage um 2,0 Punkte angemessen sei. Die fehlenden 0,4 Punkte könnten durch weitere Einsparungen finanziert werden. Diese Ansicht wird von Kreisrat Wersal nachdrücklich unterstützt, der darauf hinweist, dass kreisangehörige Gemeinden bei einer Anhebung der Kreisumlage um 2,4 Punkte gezwungen seien freiwillige Leistungen zu streichen. Dies habe eine Umfrage bei den Gemeinden ergeben.

 

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Bubel, stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Die Kreisumlage wird um 2,0 Punkte angehoben. 


Nach Abschluss der Beratung lässt Landrat Irlinger in folgender Reihenfolge über die Änderungen zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2011 abstimmen:

 

1.      Antrag auf finanzielle Förderung des Neubaus der BRK Rettungswache in   Höchstadt a. d. Aisch

 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Für die Förderung des Neubaus der BRK-Rettungswache auf dem Galster-Grundstück in Höchstadt a. d. Aisch wird ein Betrag in Höhe von 250.000 € vorgesehen.

 

Hierfür ist in § 3 Abs. 1 der Haushaltssatzung des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2011 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.700.000 € auf 1.850.000 € zu erhöhen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen              Ja: 59 Nein: 0 Anwesend: 59

 

2.      Antrag von Kreisrat Wersal auf Erhöhung des Zuschusses der Soziotherapeutischen Einrichtung der Laufer Mühle für den LebensMittelPunkt

 

Landrat Irlinger betont, die geleistete gute Arbeit der Einrichtung stehe nicht in Frage und werde anerkannt. Er halte jedoch eine Erhöhung des bereits vorgesehenen Zuschusses derzeit für nicht empfehlenswert. Dies könne nach Vorlage und Darstellung der Deckung des Defizites im Ausschuss für soziale Angelegenheiten behandelt werden. Dieser habe einer Erhöhung des Zuschusses anlässlich der Vorberatung des Kreishaushalts 2011 nicht zugestimmt.

 

Kreisrat Wersal spricht sich ausdrücklich für eine Erhöhung des Zuschusses an den LebensMittelPunkt aus. Es handle sich um ein Vorzeigeprojekt des Landkreises, das auch von den Gemeinden unterstützt werde.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                           Ja: 21 Nein:38 Anwesend: 59

 

3.      Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.01.2011; Errichtung eines Recyclinghofes in Heroldsberg

 

Landrat Irlinger fragt den Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion, ob damit Einverständnis besteht, die Angelegenheit im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft zu beraten und zu entscheiden.

 

Kreisrat Bubel erklärt hiermit bestehe Einverständnis.

 

4.      Antrag der SPD-Kreistagsfraktion den Hebesatz der Kreisumlage um 2,0 Punkte statt der vorgesehenen 2,4 Punkte zu erhöhen

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                          Ja: 26 Nein: 33 Anwesend: 59

 

 

5.      Haushaltsplan des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch, Haushaltssatzung, Finanzplan des Landkreises Erlangen-Höchstadt für die Jahre 2010 – 2014, Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2010 - 2014

 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes für das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch werden unter Berücksichtigung der vorweg beschlossenen Änderungen angenommen.

 

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit       96.375.600,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen und Ausgaben mit       13.308.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                    in den Erträgen mit                                  9.065.200,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                    9.399.700,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 334.500,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan             in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 334.500,00 Euro)  mit jeweils                 610.700,00  Euro

       ab.

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  5.277.700,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  1.850.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf  56.530.269,89 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2011

            der Grundsteuer A                                                       619.198  Euro

            der Grundsteuer B                                                    8.952.590  Euro

            der Gewerbesteuer                                                  36.476.230  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                              59.236.087  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                      3.190.545  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2010       4.812.464  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                            113.287.114  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                            49,9 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                            49,9 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                           49,9 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                      49,9 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                            49,9 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                 49,9 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                320 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                     320 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                    320 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Eberhard Irlinger

Landrat

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2010 - 2014 unter Berücksichtigung der sich durch die heutige Beschlussfassung ergebenden Änderungen.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2010 - 2014 wird angenommen.