Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Die neuen Verfahrenslotsinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Lisa Biemann und Sarah Mähringer, stellen sich vor und präsentieren die Gesetzesgrundlage, Aufgaben und Tätigkeiten von Verfahrenslotsinnen. Die Präsentation der Verfahrenslotsinnen ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Pflicht zur Beschäftigung von Verfahrenslotsen ergebe sich aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das in der zweiten Stufe ab 01.01.2024 die Einführung des Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) vorsieht. Die Verfahrenslotsinnen unterstützen und begleiten in erster Linie junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Ebenso unterstützen sie die Träger der örtlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Beschäftigte Sarah Mähringer weist daraufhin, dass die Angebote und das Wissen im Amt für Kinder, Jugend und Familie zwar vorhanden seien, jedoch scheitere es an der Vernetzung untereinander.

 

Inhaltlicher Konsens besteht darüber, dass es positiv sei, dass mit diesem Gesetz alle Aufgaben zum Amt für Kinder, Jugend und Familie und damit in eine Hand kommen werden. Landrat Alexander Tritthart sowie Beschäftigte Heike Krahmer weisen darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch vieles unklar sei. Vom Freistaat Bayern erwarte man Informationen und Handreichungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes. Achten müsse man zudem darauf, dass man so wenig wie möglich Bürokratie schaffe und stattdessen die Zeit für die Beratung verwende. Dass es durch die Aufgabenübertragung vom Bezirk zum Landkreis zu erheblichen Personalmehrungen kommen werde, liege auf der Hand. Bei anderen Landkreisen plane man derzeit mit bis zu 20 weiteren Stellen ab dem Jahr 2028. Der Hinweis von Kreisrat Andreas Hänjes, man könne sich mit Stadt- und Kreisverwaltungen anderer Bundesländer, die bereits jetzt schon die Leistungen gebündelt anbieten, über die Handhabung informieren, wird positiv aufgenommen.