Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Alexander Tritthart berichtet, dass die Anpassung der Entgelte für die ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen analog zur Anpassung der Stadt Erlangen rückwirkend zum 01.08.2023 und zum 01.03.2024 erfolgt. Die Personalkosten seien gemäß TVÖD - Sozial- und Erziehungsdienst – regelmäßig anzupassen. Man begrüße diese Entgeltanpassung, wodurch die beauftragten freien Träger ihr Personal angemessen bezahlen können. Jedoch sei dies auch ein Grund, weshalb die Ausgaben des Landkreises Erlangen-Höchstadt im Jugendhilfebereich stetig steigen.


 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Mit dem Vertragsentwurf Entgeltvereinbarung und Qualitätsstandards für ambulante Erziehungshilfen besteht Einverständnis: Der bisherige Fachleistungsstundensatz von 78,48 € wird rückwirkend zum 01.08.2023 auf 94,92 € und zum 01.03.2024 auf 100,19 € erhöht. Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden analog der aktuell in Bayern geltenden Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung (s. Anlagen) Vereinbarungen mit den Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen zu schließen.