Sitzung: 09.04.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Landrat Alexander Tritthart berichtet, dass die Anpassung der Entgelte für die ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen analog zur Anpassung der Stadt Erlangen rückwirkend zum 01.08.2023 und zum 01.03.2024 erfolgt. Die Personalkosten seien gemäß TVÖD - Sozial- und Erziehungsdienst – regelmäßig anzupassen. Man begrüße diese Entgeltanpassung, wodurch die beauftragten freien Träger ihr Personal angemessen bezahlen können. Jedoch sei dies auch ein Grund, weshalb die Ausgaben des Landkreises Erlangen-Höchstadt im Jugendhilfebereich stetig steigen.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Mit dem
Vertragsentwurf Entgeltvereinbarung und Qualitätsstandards für ambulante
Erziehungshilfen besteht Einverständnis: Der bisherige
Fachleistungsstundensatz von 78,48 € wird rückwirkend zum 01.08.2023 auf 94,92
€ und zum 01.03.2024 auf 100,19 € erhöht. Zukünftige tarifliche
Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden analog der aktuell in Bayern
geltenden Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische
Anpassung).
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung
(s. Anlagen) Vereinbarungen mit den Anbietern von ambulanten Erziehungs- und
Eingliederungshilfen zu schließen.