Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Der vorgelegte Vertragsentwurf zwischen dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Kreisjugendring sei laut Landrat Alexander Tritthart auf Grundlage des Mustervertrags des Bayerischen Jugendrings erstellt worden. Als wichtigste Änderung im Vergleich zur letzten Vertragsanpassung am 01.01.2018 stellt Landrat Alexander Tritthart die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heraus. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen demnach zukünftig direkt beim Kreisjugendring angestellt werden. Der Landkreis trage jedoch 100 Prozent der Personalkosten. Da der langjährige Geschäftsführer des Kreisjugendrings, Herr Traugott Goßler, bald in den Ruhestand eintritt, stehe eine wichtige Personalentscheidung an. Neubesetzungen erfolgen zukünftig im Benehmen mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt. Auf Nachfrage von Kreisrat Alexander Schulz, wie dieses „Benehmen“ zu verstehen sei und in welchem Rahmen man die Personalien diskutieren werde bzw. ob ein Mitspracherecht des Landkreises besteht, antwortet der KJR-Kreisvorsitzende, Dominik Hertel, dass man sich seitens des Kreisjugendringes bemühen werde, ein Einvernehmen herzustellen. Kreisrätin Retta Müller-Schimmel ergänzt, dass aufgrund der bislang sehr guten Zusammenarbeit die Formulierung „im Benehmen“ ausreichend sei. Kreisrätin Irene Häusler weist daraufhin, dass der Vertragsentwurf im Unterausschuss einstimmig beschlossen und dem Jugendhilfeausschuss empfohlen wurde.


 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Der mit Antrag des Kreisjugendrings Erlangen-Höchstadt vom 16.02.2024 begründete Bedarf für die Neufassung des Grundlagenvertrags zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt wird bestätigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesvorstandes des Bayerischen Jugendrings den Grundlagenvertrag zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt zum 01.01.2025 im Sinne beigefügter Anlage zeitnah abzuschließen.