Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 sowie eine Sitzungsvorlage dazu vor.

 

Landrat Tritthart geht in seiner Rede zum vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 mit einem Gesamtbudget in Höhe von 218,4 Mio. Euro auf die weiterhin solide Finanzpolitik des Landkreises in schwierigen und von weltpolitischen Krisen und Ereignissen geprägten Zeit ein. Die sich insgesamt deutlich verschärfte Situation der Landkreisfinanzen habe Einschnitte und Einsparungen in allen Bereichen des Landkreishaushaltes erforderlich gemacht, um einen ausgeglichenen Landkreishaushalt aufstellen zu können. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben stehe insbesondere der Erhalt und der zukunftsweisende Ausbau der öffentlichen Infrastruktur im Vordergrund, um den über 141.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises ein attraktives Lebensumfeld und den örtlichen, regionalen und internationalen Betrieben eine hohe Standortqualität zu garantieren.

Die finanziellen Schwerpunkte liegen im Sozialbereich, bei den Schulen und bei den öffentlichen Einrichtungen. Die an den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage in Höhe von 57,1 Mio. € übersteigt auch im Jahr 2024 jedes Fachbudget des Landkreishaushaltes. Mit einem Wirtschaftsvolumen von 20,7 Mio. € leistet das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch auch 2024 einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung im Landkreis. Für die hierzu notwendigen Investitionen werde eine Kreditaufnahme in Höhe von 11,0 Mio. € erforderlich.

Im weiteren Verlauf seiner Rede geht Landrat Tritthart auf bedeutende Fachbereiche des Haushaltsentwurfs ein. Für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung werden insbesondere für den Neubau der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch ca. 2,1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Neben der baulichen Modernisierung schreite auch die Digitalisierung der Verwaltung fort. Diesen Prozess gelte es auch nach der Verleihung der Auszeichnung „Digitales Amt“ fortzusetzen und weiter auszubauen. Der überörtliche Brand- und Katastrophenschutz werde mit der Anschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen sowie mit der Bereitstellung von Investitionskostenzuschüssen an die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden mit rund 2,5 Mio. € unterstützt. Darüber hinaus soll mit der Ausarbeitung eines Konzeptes die Realisierung eines landkreiseigenen Brand- und Katastrophenschutzzentrums vorangebracht werden. Landrat Tritthart bedankt sich für die engagierte Arbeit der Feuerwehrführung mit Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren sowie Kreisbrandmeisterinnen und –meistern sowie den Hilfsorganisationen mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Einen wichtigen Attraktivitätsfaktor bilde im Landkreis das gut ausgebaute, leistungsfähige und vielfältige Schulwesen, mit 14 in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen, für über 8.200 Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse eines seit Kurzem vorliegenden Schulentwicklungsgutachtens und die Prognosen machen deutlich, dass mit einem weiteren Gymnasium im westlichen Teil des Landkreises auch weiterhin große Herausforderungen zu bewältigen sind. Mit konsequenten baulichen und technischen Modernisierungen sowie der Fortsetzung der energetischen Gebäudesanierungen leiste der Landkreis einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und biete ein zeitgemäßes Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler. Die aktuell und bisher größte Baumaßnahme des Landkreises werde mit dem Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf mit einem Kostenumfang von 58,9 Mio. € realisiert. Hierfür werden im Jahr 2024 insgesamt 8,5 Mio. € veranschlagt. Der Baubeginn soll im Herbst 2024 erfolgen. Bei einer Bauzeit von 30-36 Monaten könne mit einem Bezug in den Sommerferien 2027 gerechnet werden. Bereits in der kommenden Woche werde nach Fertigstellung des Rohbaus das Richtfest für die Erweiterung des Gymnasiums in Höchstadt a. d. Aisch gefeiert. Mit einem Investitionsvolumen von 10,0 Mio. € bildet diese Baumaßnahme den Investitionsschwerpunkt des Landkreishaushaltes 2024. Durch den Erweiterungsbau werden nicht nur die notwendigen Klassenzimmer, sondern auch ein vollständig neuer Physikbereich inklusive moderner und erforderlicher Experimentier- und Werkstatträume geschaffen. Am Berufsschulstandort in Herzogenaurach soll im Juni 2024 der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt zur Schaffung eines zukunftsweisenden Lernumfeldes samt ergänzender Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum erfolgen. Hierfür werden für den ersten Bauabschnitt 2,1 Mio. € veranschlagt. Die Gesamtmaßnahme wird sich nach derzeitigem Planungsstand über mehrere Bauabschnitte bis ins Jahr 2032 erstrecken.

Im weiteren Verlauf seiner Rede erläutert Landrat Tritthart die finanziellen Schwerpunkte des Haushaltes für Soziales und Jugend. Hier werden für die Sozialhilfe, die Jugendhilfe, den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Grundsicherung (Kosten der Unterkunft) rund 52,5 Mio. € aufgewendet werden. Durch staatliche Erstattungen und Zuweisungen werden 23 Mio. € gedeckt. Im Bereich der Kosten der Unterkunft belaufen sich die Ausgaben auf 9,0 Mio. €. Diese Ausgaben werden zu 68,9 % durch den Bund erstattet. Für den Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge sind aufgrund steigender Fallzahlen 5,0 Mio. € eingeplant. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist in den Leistungsbereichen eine volle Kostenerstattung kalkuliert. Mit freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 508.000 € unterstützt der Landkreis das große Engagement der sozialen Verbände, Organisationen und deren Einrichtungen. Seit Ende des Jahres 2023 steht den Bürgerinnen und Bürgern auch der Pflegestützpunkt für eine kostenfreie, umfassende, neutrale und individuelle Beratung für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Pflege zur Verfügung. Die Beratung erfolgt aktuell noch in der Dienststelle in Erlangen. Ein Umzug in die Räumlichkeiten in Herzogenaurach ist in der ersten Jahreshälfte 2024 geplant. Landrat Tritthart führt weiter aus, dass stetig wachsende Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe sowie Fall- und Tarifsteigerungen bundesweit zu Kostensteigerungen führen und sich auch der Finanzbedarf im Landkreis im Jahr 2024 auf 17,4 Mio. € erhöht. Dieser hat sich damit innerhalb von 10 Jahren mehr als verdoppelt. Die finanziellen Schwerpunkte liegen hier im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe mit 2,3 Mio. €, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit 5,0 Mio. € und der Hilfen für junge Volljährige mit 1,6 Mio. €. Zusätzliche Herausforderungen bilden der zunehmende Zustrom an unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern, für deren Unterbringung zusätzliche Kapazitäten geschaffen und gesichert werden müssen.

Das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch ist mit seiner attraktiven und wohnortnahen Gesundheitsversorgung ein bedeutender Infrastrukturbestandteil des Landkreises. In der Vergangenheit konnten mit der Kooperation mit der Universitätsklinik Erlangen und der Baumaßnahme zur „Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung“ wichtige Weichenstellungen erfolgen. Diese gelte es nun weiterzuentwickeln, vor allem im Hinblick auf die derzeit noch unklaren Auswirkungen der angekündigten Krankenhausreform. Aufgrund dessen, sind erhebliche, nicht nur finanzielle, Anstrengungen erforderlich, das Kreiskrankenhaus mit dem im Wirtschaftsplan 2024 ausgewiesenen Fehlbetrag in Höhe von rund 2,373 Mio. € weiter in die Zukunft zu führen. Mit einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen soll die technische und medizinische Ausstattung weiter modernisiert und das Krankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt werden. Für die Umsetzung des Investitionsprogrammes für ein bedarfsgerechtes Straßen- und Radwegenetz werden Finanzmittel in Höhe von 2,2 Mio. € beansprucht. Dabei liegt der Schwerpunkt im Ausbau des überregionalen Radwegenetzes und bei den Finanzmitteln für den kürzlich fertiggestellten Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße ERH 31 Möhrendorf-Dechsendorf. Weiterhin berücksichtigt sind der Ausbau der Ortsdurchfahrt Wachenroth mit rund 1,0 Mio. € und die Fortführung der Radwege nach Abschluss der Brückenneubauten über die BAB A 3 bei Hannberg und Medbach. Der Ausbau der Anschlussstelle der Kreisstraße ERH 31 an die BAB A 73 Möhrendorf wurde mit der Planung der Errichtung von zwei Kreisverkehrsanlagen neu in Priorität 1 in die Investitionsplanung aufgenommen, um die Verkehrssituation spürbar zu verbessern. Für den dauerhaften Erhalt der Straßen- und Radwegeinfrastruktur wendet der Landkreis zudem 1,4 Mio. € für den Unterhalt auf. Die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) und die weitere Umsetzung des Alltagsradverkehrskonzeptes sind im Hinblick auf den Ausbau und die Stärkung des Radverkehrs wichtige Meilensteine auch im Sinne des Klimaschutzes. Hierzu zähle ebenfalls der landkreisweit gut ausgebaute ÖPNV, eines der wichtigsten Projekte im Landkreis in den letzten Jahren. Ein leistungsfähiges, flächendeckendes und attraktives Nahverkehrsangebot sei wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Region und leiste einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Hierfür wendet der Landkreis auch im Jahr 2024 einen erheblichen Finanzbedarf in Höhe von über 6,0 Mio. € auf. Für die Finanzierung weiterer wünschenswerter ÖPNV-Maßnahmen stehen sowohl der Bund als auch das Land in der Pflicht, damit diese nicht zu zusätzlichen Kostenbelastungen der Aufgabenträger führen. Für die Beteiligung des Landkreises an den Planungen des StUB-Ostastes sind, entsprechend dem richtungsweisenden Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2021, die notwendigen finanziellen Mittel im Landkreishaushalt 2024 berücksichtigt. Landrat Tritthart macht abschließend nochmals deutlich, dass die Vorlage eines ausgeglichenen Landkreishaushaltes 2024 sehr schwierig war, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit dem Anstieg der Ausgaben nicht schritthalten können. Dies machte erhebliche Einsparungen und Einschnitte in sämtlichen Bereichen erforderlich, um einen Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage zu vermeiden. Allein der deutliche Anstieg der Krankenhausumlage führte zu einer weiteren Deckungslücke in Höhe von 0,7 Mio. €, die ausgeglichen werden musste. An den Bezirk Mittelfranken werden bei gleichbleibendem Hebesatz in Höhe von 23,55 v.H. 57,1 Mio. € Bezirksumlage abgeführt. Die Bestrebungen des Bezirks Mittelfranken, den steigenden Ausgaben entgegenzuwirken und die umlagezahlenden Landkreise und kreisfreien Städte nicht noch weiter zu belasten, werden ausdrücklich begrüßt. Landrat Tritthart bedankt sich dafür bei allen Bezirksrätinnen und Bezirksräten. Unter Berücksichtigung aller dargestellten Änderungen schlägt Landrat Tritthart vor, den Hebesatz der Kreisumlage ebenfalls unverändert bei 47,25 v.H. zu belassen. Zur Finanzierung der Investitionsausgaben werden dazu im Landkreishaushalt 2024 Kreditaufnahmen in Höhe von 11,0 Mio. € notwendig, zusätzlich zu den voraussichtlichen Restkreditermächtigungen in Höhe von 8,0 Mio. €. Er weist außerdem darauf hin, dass aufgrund der hohen Investitionstätigkeit des Landkreises in den kommenden Jahren die Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage erforderlich werden könnte. Auch ein etwaiger Anstieg der Bezirksumlage würde auf den Finanzbedarf des Landkreises und die Höhe der Kreisumlage durchschlagen. Er zeigt sich jedoch darüber hinaus zuversichtlich, die Herausforderungen im Schulterschluss mit den Städten, Märkten und Gemeinden bewältigen zu können, ohne die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises oder der kreisangehörigen Gemeinden zu gefährden. In den anstehenden Haushaltsberatungen gelte es nun, die finanzielle Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Landkreises zu erhalten und zu stärken, dessen Investitionsprogramm sich im Finanzplanungszeitraum 2025-2027 auf rund 91,7 Mio. € summiert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen begrenzt wird. 

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen, die bei der Bewältigung der Herausforderungen und Krisen besonders gefordert waren und weiter sind und bittet, wie bisher, konstruktiv bei der Gestaltung der Zukunft des Landkreises mitzuwirken und ein möglichst geschlossenes Zeichen nach außen zu setzen. 

In der anschließenden Beratung zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 nehmen die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie der Vertreter der LÖP zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 Stellung. Alle kommen trotz unterschiedlicher Schwerpunktbetrachtungen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 zugestimmt werden könne. Dabei wird in den Wortmeldungen insbesondere zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Situation eine genaue Prüfung der Ausgaben jetzt und zukünftig erforderlich macht. Begrüßt wird die gleichbleibende Höhe der Kreisumlage im Jahr 2024. Dies sei aufgrund der finanziellen Belastungen und der Aufgaben der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden notwendig, damit diese ihren vielfältigen Verpflichtungen vor Ort auch in Zukunft nachkommen können. Es gelte deshalb auch künftig alle sinnvollen und tragbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um der Notwendigkeit der Erhöhung der Kreisumlage auch in Zukunft entgegenwirken zu können.

Der Fraktionsvorsitzende der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Fischkal begrüßt, dass der Landkreis weiter kräftig in eine gute Infrastruktur investiert, auch wenn dies nicht ohne Schulden gehe. Es sei auch wichtig, weiterhin für entstehende Defizite des Kreiskrankenhauses St. Anna einzustehen. Die Betriebsleitung unternehme seiner Ansicht nach alles, um dieses so gering wie möglich zu halten. Ob und wie dies gelinge sei jedoch insbesondere auch von bundes- und landespolitischen Entscheidungen, wie der Krankenhausreform, abhängig. Auch das gute ÖPNV-Angebot koste Geld. Hierauf habe der Arbeitskreis Nahverkehr ein wachsames Auge. Dies relativiere aus seiner Sicht so manchen Wunsch, wie z.B. dem nach einer weiteren Linie zur Anbindung der Stadt Forchheim. Nach wie vor stehe die Fraktion der Freien Wähler auch der Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn (StUB) kritisch gegenüber. Das Ratsbegehren in der Stadt Erlangen stehe dazu am 9. Juni 2024, zeitgleich mit der Europawahl, an. Es gelte auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises entsprechend dem Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2021 mit einem Kreistagsbegehren in die Entscheidung einzubinden.

Anschließend äußert sich der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kreisrat Dr. Hacker und erklärt, der Entwurf des Landkreishaushaltes sei vernünftig und bilde alle wichtigen Positionen ab. Die finanzielle Entwicklung des Landkreishaushaltes sei klar vorgezeichnet und könne anhand der Entwicklung in den kreisangehörigen Gemeinden mit einer Zeitverzögerung von 2 Jahren abgelesen werden. Bereits jetzt gebe es in den Gemeinden Sparmaßnahmen, Wiederbesetzungssperren und den Verzicht auf freiwillige Leistungen. Es müsse nun aufgezeigt werden, in welchem Korridor und in welcher Größenordnung Sparmaßnahmen und Wiederbesetzungs-sperren sowie der Verzicht auf freiwillige Leistungen für den künftigen Landkreishaushalt notwendig werden. Hierfür sollte im 2. Quartal 2024 für den künftigen Landkreishaushalt ein Bericht erfolgen. Es gehe darum, das Nötige gemeinsam zu tragen, wobei die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht diskutiert werden müsse. Für die Kompensation von Personalkostensteigerungen könne es auch u.a. notwendig werden Stellenanteile einzuziehen. Die Details seien von der Verwaltung zu erarbeiten und vorzustellen. Er gehe davon aus, dass der Pflegestützpunkt bis Mitte des Jahres die angemieteten Räume in Herzogenaurach beziehen wird. Im Weiteren wird auf die Bauprojekte hingewiesen, vier davon betreffen den gymnasialen Bereich der Schulen. Als möglicher Standort für ein weiteres fünftes Gymnasium stehe der Seebachgrund seiner Ansicht nach außer Frage. Alle Bauprojekte beinhalten gleichzeitig große Klimaschutzthemen. Dies gelte auch für die Machbarkeitsstudie in Herzogenaurach und den ÖPNV. Für diesen gelte es auch die Fragen zur Effizienz, hinsichtlich der Antriebsarten, der Fahrtstrecke, der Tankstellen und zur Wartungsinfrastruktur zu stellen und diese insgesamt komplexe Situation landkreisübergreifend zu betrachten und zu untersuchen. Diese Überlegungen stelle die Verwaltung an und es gelte, hierfür einen Realitätssinn walten zu lassen. Im weiteren Verlauf wird der Wunsch geäußert, die Verwaltung solle einen Bericht zum Stand der Ganztagsbetreuung der Klassen 1 bis 4, der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen erstellen. Erfreulich sei der Ausbau der Autobahnanschlussstelle Möhrendorf an der BAB A 73. Das Kreiskrankenhaus St. Anna finde ausdrückliche Zustimmung, insbesondere auch die Kooperation mit der Universitätsklinik, die gegebenenfalls sogar noch ausgebaut werden könne. Zur Stadt-Umland-Bahn verweist Kreisrat Dr. Hacker auf die Zuständigkeit des Zweckverbandes. Anschließend erwidert Landrat Tritthart zur Thematik Ganztagsbetreuung an Förderschulen, dass auch in einer Sitzung des Bezirksverbandes Mittelfranken mitgeteilt wurde, dass es noch keine Klarheit gebe, wie Förderschulen zu behandeln sind. Es wurde daher die dringende Bitte an das zuständige Staatsministerium gerichtet, dies zu klären.

Für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert Kreisrat Hirschmann die Ansicht, es werde wohl schwierig in den nächsten Jahren ohne einen Anstieg der Kreisumlage auszukommen. Er verweist auf die höheren Ausgaben des Bezirks Mittelfranken allein aufgrund der demographischen Entwicklung. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zeichne sich ein soziologischer Trend ab, möglicherweise noch auf die Corona-Pandemie zurückgehend. Dies stelle hohe Anforderungen an die Arbeit des Jugendamtes. Dieses leiste gute Arbeit im Landkreis und auch die nötige Vorsorge. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt seien auch die freiwilligen Leistungen des Landkreises an die verschiedenen Organisationen, Verbände und Vereine wichtig. Es bleibe eine Aufgabe, diese auch in den nächsten Jahren zu unterstützen. Die demographische Entwicklung und die Zunahme der Bevölkerung in Bayern mache deutlich, dass Zuwanderung ein wesentlicher Faktor auch für die Gewinnung von Fachkräften ist und sich die Bevölkerungszusammensetzung ändert. Im Hinblick darauf schlägt Kreisrat Hirschmann die Schaffung eines Integrationsbeirates vor. Mit den Schulbaumaßnahmen werden durch eine ökologische Bauweise auch wichtige Klimaschutzaspekte im investiven Bereich berücksichtigt. Dies werde auch für den Neubau der Dienststelle in Höchstadt a. d.  Aisch gelten. Im ÖPNV können in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen die Linien diskutiert und für die Ausschreibung optimiert werden. Auch die Frage der Antriebsarten müsse mit der Stadt Erlangen und auch mit den anderen Landkreisen abgestimmt werden. Mit dem Landkreis Forchheim seien Verhandlungen für die attraktive Verbindung von Höchstadt a. d. Aisch nach Forchheim nötig. Zur Stadt-Umland-Bahn müsse bedacht werden, dass bei einem negativen Votum der Erlanger Bürgerinnen und Bürger auch die Realisierung des StUB-Ost-Astes nicht mehr gegeben ist. Einem Schildbürgerstreich käme es jedoch gleich, wenn die StUB von Nürnberg über Erlangen nach Herzogenaurach fahren würde, jedoch nicht auf dem Ost-Ast. Das Kreiskrankenhaus St. Anna sei angesichts der Insolvenzverfahren anderer Kliniken auf Bundesebene in einer vergleichsweise positiven Lage. Die Kooperation mit der Universitätsklinik stelle sich positiv dar und schaffe Perspektiven. Abschließend weist Kreisrat Hirschmann auf die Unterstützung von Seiten der Verwaltung für die Aufgabenbereiche Klimaschutz und Radverkehr hin. Diese sollen auch weiterhin angemessen ausgestattet und gefördert werden.

Landrat Tritthart macht angesichts der vorhergehenden Wortmeldungen nochmals deutlich, dass die künftigen Ausgaben genau angeschaut werden müssen. Beispielsweise werde das ÖPNV-Linienbündel nach Höchstadt a. d. Aisch bisher eigenwirtschaftlich betrieben. Es gebe zwar das 49 Euro-Ticket, aber es fehlen dadurch auch Einnahmen. Sollte ein eigenwirtschaftlicher Betrieb auch dadurch nicht mehr möglich sein, führe jeder Euro, den der Landkreis für dieses Linienbündel ausgeben müsse, zu einer Erhöhung der Kreisumlage. Es sei deshalb notwendig, dass die Fraktionen intern überlegen, was neu dazukommen soll. Jeder Euro an Mehrausgaben mache einen künftigen Haushaltsausgleich schwieriger.

Für die JU-Kreistagsfraktion erklärt deren Vorsitzender, Kreisrat Stopfer, der vorliegende Entwurf des Landkreishaushaltes mit einem Volumen von  rund 218 Mio. € sei auf die Zukunft ausgerichtet und hebt drei wichtige Punkte aus Sicht der JU-Kreistagsfraktion hervor: Dies sei der Bau eines fünften Gymnasiums im Landkreis, die Schaffung eines Gründerzentrums und eine solide Finanzpolitik mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Er geht nochmals auf die Notwendigkeit eines fünften Gymnasiums ein und weist darauf hin, dass es im Landkreis noch kein humanistisches Gymnasium gibt. In den vergangenen Jahren sei viel in die Digitalisierung der Schulen investiert worden und auch jetzt seien für die Schulausstattung 500.000 € veranschlagt. Die vorgesehenen Investitionen seien gerechtfertigt, Schulden und die steigenden Zinsen würden jedoch auch künftige Generationen belasten. Aus diesem Grund müssen Einsparungen sortiert, Förderungen und Zuschüsse an Effektivität geknüpft werden.  Bei Ausschreibungen sind Personalstellen kritisch zu prüfen und nur dann neu zu schaffen, wenn dies unausweichlich ist. Künftig werde es wohl notwendig, über eine moderate Kreisumlagenerhöhung zu sprechen. Wichtig sei es auch an die Einnahmenseite zu denken. Mit einem Gründerzentrum können neue Arbeitsplätze geschaffen und es könne zu Neugründungen ermutigt werden. Dies stärke die regionale Wirtschaft. Zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sollten die Synergien in einem Gründer- und Technologietransferzentrum genutzt werden, um Forschungsergebnisse für Mittelständler leichter zugänglich zu machen.

Der Vorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Kreisrat Nussel erklärt, dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes werde zugestimmt. Dieser trage dazu bei, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und für die Grundversorgung die richtigen Weichen zu stellen. Alles mit der Maßgabe, dass die Bürgerinnen und Bürger die geplanten Vorhaben auch mittragen können und Vertrauen und Wachstum möglich ist. Kreisrat Nussel dankt in diesem Zusammenhang für eine Diskussion auf Augenhöhe und allen Leistungsträgern in den Unternehmen sowie allen Ehrenamtlichen. Die Infrastrukturmaßnahmen müssen vorausschauend fortgeführt werden, damit auch die Unternehmen die bisherige Leistungsfähigkeit aufrechterhalten können. Positiv hervorzuheben sei das geplante Brand- und Katastrophenschutzzentrum. Ein möglicher Standort für das fünfte Gymnasium müsse zunächst ausgelotet und dann in Ruhe diskutiert werden. Auch das Berufliche Schulwesen sei im Landkreis gut aufgestellt. Dies bilde eine wichtige Voraussetzung, damit junge Menschen gerade im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel gut ausgebildet werden. Der Klimaschutz erfordere Einsicht, damit in Krisenzeiten Wohnraum bezahlbar bleibt. Forderungen erhöhen die Kosten und dies habe wiederum auch Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau. Die regionale Versorgung mit Nahrung und Wasser müsse sichergestellt werden. Landwirte und der Einzelhandel müssen in der Lage sein, regional Lebensmittel zu erzeugen und regional arbeiten zu können. Lieferkettengesetz und Verpackungsverordnung seien hierzu ein großes Thema, auch für die Teichwirtschaft. Kreisrat Nussel bedankt sich bei allen, die zum Bürokratieabbau beitragen und diesen mit Hilfe des von ihm erarbeiteten 8-Punkte-Planes umsetzen.

Im Anschluss äußert sich für die FDP-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dassler zum vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2024. Dieser finde nicht zu 100 % die Zustimmung seiner Fraktion. Ziel sei es jedoch, nicht alles abzulehnen. Viele Dinge seien gut, insbesondere die Investitionen im Schulbereich und für den Katastrophenschutz. In Krisenzeiten seien Investitionen gut auch wenn dafür Schulden gemacht werden müssen. Aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Lage, die mit einem Vorlauf von zwei Jahren in den Gemeinden ablesbar ist, bleiben Positionen wie z.B. Personalkostensteigerungen in den nächsten Haushaltsjahren spannend. Von einer Erhöhung der Kreisumlage werde dringend abgeraten. Jeder Stadt- bzw. Gemeinderat wisse, was dies bedeute. Im Kreiskrankenhaus St. Anna werde gute Arbeit geleistet und es solle keine Kritik diesbezüglich geäußert werden. In Zeiten finanzieller Engpässe müsse jedoch die Frage gestellt werden, ob sich der Landkreis jedes Jahr dieses Defizit leisten kann, dies bitte er für die Zukunft zu diskutieren. Landrat Tritthart entgegnet, im Vergleich zu anderen Verpflichtungen des Landkreises sei das Defizit des Kreiskrankenhauses verhältnismäßig gering. Es müsse und es werde jedoch kontinuierlich daran gearbeitet, dieses so gering wie möglich zu halten. Dort wo eine funktionierende Gesundheitsversorgung besteht, wohnen Menschen. Wichtig sei, dass diese das wohnortnahe Angebot annehmen. Das Kreiskrankenhaus St. Anna biete zudem auch rund 150 Arbeitsplätze.

Der Vertreter der LÖP, Kreisrat Reinhart, betont die Bedeutung eines sozialverträglichen günstigen Nahverkehrs. Es sei erforderlich, die Einnahmen zu erfassen und zuweisen zu können. Das Thema Mobilität sei vielschichtig, ein vorausschauend ausgebauter ÖPNV, Radwegebau und ergänzend car-sharing können dazu beitragen, dass der individuelle Kfz-Verkehr reduziert wird. Innovative Systeme können nachweislich dazu beitragen. Im Bereich der Digitalisierung sei der Landkreis gut aufgestellt, u.a. in den Schulen und auch die Beauftragung der digitalen Anzeigen für den ÖPNV unterstreichen dies aktuell. Klimaschutzanliegen werden mit der ökologischen Bauweise bei den Neu- und Erweiterungsbauten berücksichtigt. Die Machbarkeitsstudie zur energetischen Sanierung in Herzogenaurach sei ein erster richtiger Schritt, der weiter fortgesetzt werden sollte. Nicht deutlich werde seiner Ansicht nach ein Schwerpunkt im Bereich Energie/-Klimaschutz. Trotzdem könne dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes in der Gesamtheit zugestimmt werden.

Anschließend nimmt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Beßler, zum Entwurf des Landkreishaushaltes Stellung. Er betont zunächst die seiner Ansicht nach vorliegenden bundes- und landespolitischen Fehlentwicklungen und die daraus resultierenden Krisen. Er habe sich stets ausgewogen und verantwortungsvoll kritisch zum jeweiligen Zahlenwerk geäußert, das zum Wohle aller ausgerichtet sein müsse. Zum diesjährigen Rekordhaushalt sei anzumerken, dass er insbesondere im Bereich Jugend und Soziales von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sensibleren Umgang mit Steuergeldern für angebracht halte und kritisiert besonders die Thematik der nicht geordneten, illegalen Zuwanderung und von nicht tragbaren Duldungen in diesem Bereich, mit den daraus resultierenden Folgekosten. Ausdrücklich begrüßt wird die Digitalisierung des ÖPNV. Der Fahrgastservice sollte weiter verbessert werden. Dies sei ein wichtiger Beitrag, die Umwelt zu schonen. Hier bitte er beim nächsten Treffen mit dem VGN entsprechend anzufragen. Das Kreiskrankenhaus St. Anna diene der Gesundheitsversorgung der Landkreisbevölkerung und der Absicherung im ländlichen Raum. Dem Erhalt des Kreiskrankenhauses St. Anna werde uneingeschränkt zugestimmt, gleichzeitig gelte es vom Land die notwendige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Krankenhausreform verschärfe die Probleme statt diese zu lösen. Die Landwirtschaft diene der Eigenversorgung mit regionalen Lebensmitteln. Eine großflächige Flächenversiegelung müsse verhindert werden. Photovoltaik gehöre als freiwillige Installation auf die Dächer. Bezweifelt wird insgesamt die Notwendigkeit eines weiteren fünften Gymnasiums im Landkreis. Die prognostizierte hohe Schülerzahl sei nur vorübergehend und sinke anschließend. Dieser Zeitraum müsse anders überbrückt werden, z. B. mit Hilfe der bestehenden Räumlichkeiten und ggf. auch durch Anhebung der Klassenstärken. Für den Ausgleich des Landkreishaushaltes haben hohe Anstrengungen unternommen werden müssen. Gleiches gelte für die kommenden Jahre. Die Entwicklung könne am Haushalt der Stadt Herzogenaurach im Voraus abgelesen werden. Nun müsse genau überlegt werden, welche Ausgaben noch zu tätigen sind. Alle Stellen, die neu ausgeschrieben werden, müssten auf den Prüfstand. Ein Einstellungsstopp, allerdings nicht für die Auszubildende, sei nun erforderlich. Insgesamt stimme die AfD-Kreistagsfraktion mit Bedenken dem Landkreishaushalt 2024 zu. Es werde jedoch genau verfolgt, wofür die Ausgaben getätigt werden.

Landrat Tritthart entgegnet, er lasse keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Jugendhilfe und Soziales zu. Dort werden Gesetze vollzogen und es werden gesetzliche Rahmenbedingungen umgesetzt. Wie und welche Auswirkungen dies auf den Jugendhilfeetat habe, müsse abgewartet werden. Den Steigerungen müsse in allen Bereichen und von allen entgegengewirkt werden.  Zur Thematik eines fünften Gymnasiums im Landkreis weist Landrat Tritthart auf den einstimmigen Beschluss des Kreistages vom 18.12.2023 hin, eine Interessensbekundung abzugeben.

Im Anschluss findet eine längere Diskussion zu bundes- und landespolitischen Entscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen mit mehreren Wortmeldungen statt. In diesem Rahmen werden demokratiefeindliche Positionierungen und fremdenfeindliche Äußerungen in diesem Gremium entschieden zurückgewiesen. Kreisrat Schölkopf stellt einen Antrag nach der Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung. Landrat Tritthart teilt mit, er habe noch vier Wortmeldungen registriert. Über den Antrag ist jedoch gem.  § 22 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Kreistag sofort abzustimmen. Der Antrag auf Schluss der Beratung wird bei 52 Anwesenden mehrheitlich mit 31:21 Stimmen angenommen.

 

Im Anschluss lässt Landrat Tritthart über den vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2024 mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und der Finanzplanung abstimmen.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2024 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2024 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungs­beschlusses des Kreisausschusses vom 26.01.2024 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          193.191.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit              25.255.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                 in den Erträgen mit                                        18.342.660,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                      20.715.660,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 2.373.000,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan          in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 2.373.000,00 Euro)  mit jeweils                2.893.000,00  Euro

       ab.

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

(2)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch sind nicht vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  19.500.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf  114.603.047,89 Euro festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Steuerkraftzahlen 2024

            der Grundsteuer A                                                                                  557.348,00  Euro

            der Grundsteuer B                                                                            14.134.501,00  Euro

            der Gewerbesteuer                                                                           96.099.666,00  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                                                   103.763.338,00  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                                            11.868.805,00  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2023                         16.122.475,00  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                                                  242.546.133,00  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

 

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                                     47,25 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                                     47,25 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                                    47,25 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                                                47,25 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                                      47,25 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                                           47,25 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                         360 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                                    360 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                                                     360 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                        Ja: 52 Nein: 0 Anwesend: 52

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2023 - 2027.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2024 - 2028 wird angenommen.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                             Ja: 52 Nein: 0 Anwesend: 52