Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51

Den Mitgliedern des Kreistages sind zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ab 01.01.2024, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, zugegangen.

 

Kreisrat Beßler äußert Bedenken hinsichtlich der Ermächtigung des Jugendhilfeausschusses, mit der dieser über zukünftige Fortschreibungen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in eigener Zuständigkeit entscheiden kann. Landrat Tritthart weist darauf hin, dass letztendlich im Zuge der Haushaltsberatungen nicht allein der Jugendhilfeausschuss, sondern der Kreistag in Gänze darüber entscheidet.


Der Kreistag fasst folgende Beschluss:

 

1.    Mit den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der vorgelegten Neufassung besteht Einverständnis. Alle Änderungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

2.    Der Kreistag ermächtigt den Jugendhilfeausschuss, über zukünftige Fortschreibungen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden jährlichen Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.