Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Anwesend: 51

Die Mitglieder des Kreistages haben neben einer Sitzungsvorlage mit Schreiben vom 12.12.2023 ergänzend eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen erhalten, welche dieser Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt ist.

 

Eingangs begrüßt Landrat Tritthart Herrn Dipl. Statistiker Christian Rindsfüßer vom Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik aus Augsburg und berichtet, nach einer ausführlichen Darstellung der Ergebnisse des Schulentwicklungsgutachtens und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen und deren Auswirkungen auf die 14 in Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen durch Herrn Rindsfüßer, habe der Schulausschusses in seiner Sitzung am 08.11.2023 intensiv darüber beraten und diskutiert.

 

Anschließend stellt Herr Rindsfüßer im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, nochmals kurz die Ergebnisse des Schulentwicklungsgutachtens vor. Im bayernweiten Vergleich werde die Entwicklung der Einwohnerzahl im Landkreis Erlangen-Höchstadt überdurchschnittlich ansteigen. In Zusammenhang mit der Geburtenentwicklung im Landkreis werden die Schülerzahlen bei allen Schularten bis in die 2030er Jahre steigen. Der in den vergangenen Jahren begonnene Anstieg der Schülerzahlen an den Grundschulen werde sich bis zum Jahr 2028 fortsetzen. Danach werden die Zahlen rückläufig sein. Bei den Landkreisgymnasien werde mit einem Anstieg um bis zu ca. 35 % der Schülerzahlen bis 2034, bei den Realschulen des Landkreises mit einem Anstieg um bis zu ca. 30 % der Schülerzahlen bis 2031 gerechnet. Sowohl bei den Realschulen als auch bei den Gymnasien gibt es mehr auspendelnde als einpendelnde Schülerinnen und Schüler. Viele Schülerinnen und Schüler des Landkreises besuchen vor allem Gymnasien der Stadt Erlangen. Im weiteren Verlauf schlägt Herr Rindsfüßer aufgrund der prognostizierten Entwicklung den Bau eines neuen Gymnasiums im westlichen Landkreisteil vor. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergebe die Simulation eines möglichen neuen Gymnasialstandorts die Region im Seebachgrund. Dieser könne eine Schülerschaft von 800 bis 900 Schülerinnen und Schüler erreichen und wäre somit geeignet, die beiden Gymnasien in Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach zu entlasten und dort die Schülerzahlen dauerhaft auf jeweils unter 1.400 senken.

 

Im Anschluss berichtet Landrat Tritthart, am 05.12.2024 wurden bei einem zwischen den Vertretern der Stadt Erlangen, des Landkreises Forchheim und des Landkreises Erlangen-Höchstadt stattgefundenen Koordinationsgespräch, an welchem auch der Ministerialbeauftragte für Gymnasien in Mittelfranken, Herr Rohde, teilgenommen hat, die vorliegenden Ergebnisse des Schulentwicklungsgutachtens besprochen. Dabei hat Herr Ministerialbeauftragte Rohde mitgeteilt, dass er durch eigene Berechnungen zu demselben Ergebnis wie Herr Rindsfüßer komme und auch aus seiner Sicht dringender Handlungsbedarf bestehe. Der starke Anstieg der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien im westlichen Teil des Landkreises übersteigt die vorhandene Kapazität teils erheblich. Bei den Gymnasien in Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach handelt es sich bereits jetzt mit einer Schüleranzahl von jeweils über 1.200 Schülerinnen und Schülern nach Aussagen der Dienststelle des Ministerialbeauftragten um überdurchschnittliche große Schulen. Ab einer Schülerzahl von über 1.400 Schülerinnen und Schülern ist von einer übergroßen Schule auszugehen, die bereits den Bedarf nach einer Schulneugründung rechtfertigt. Bezugnehmend auf das vorliegende Schulentwicklungsgutachten und die darin enthaltene Modellsimulation teilt Herr Ministerialbeauftragter Rohde die Auffassung, dass ein weiterer Gymnasialstandort im westlichen Landkreis die vom Kultusministerium definierten Voraussetzungen für eine Schulneugründung erfüllen kann. Landrat Tritthart erklärt weiter, zum Zeitpunkt der Antragsstellung für die Neugründung eines komplett neuen Gymnasiums mit Sporthalle etc. müsse ein 4 bis 5 Hektar großes, verkehrstechnisch angeschlossenes Grundstück gefunden und eine exakte Flurnummer genannt werden können sowie ein Notarvertrag über den Grundstückskauf vorliegen.

Im weiteren Verlauf führt Landrat Tritthart aus, auch die Stadt Erlangen strebe aufgrund steigender Schülerzahlen momentan Überlegungen für ein neues Gymnasium an, welches auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besuchen könnten. Allerdings würde dies keine Entlastung für das Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch darstellen. Somit komme diese Lösung nicht in Frage. Als weiteres Vorgehen schlägt er daher vor, die kreisangehörigen Kommunen im westlichen Landkreisteil über den aktuellen Sachstand zu informieren und das Interesse und die Kooperationsbereitschaft zur in Frage stehenden Etablierung eines weiteren Gymnasiums zu eruieren. Um eine Entlastungswirkung auf die beiden Bestandsgymnasien in Höchstadt a. d. Aisch und Herzogenaurach zu erreichen, soll konkret an die Gemeinden Adelsdorf, Gremsdorf, Großenseebach, Hemhofen, Heßdorf, Röttenbach und den Markt Weisendorf herangetreten werden. Er weist darauf hin, dass laut dem Ministerialbeauftragten jeder zur Diskussion stehende Standort simuliert werden muss. Abschließend gibt Landrat Tritthart noch zu bedenken, dass die Schülerströme nicht einfach umzuleiten seien, da die Eltern entscheiden, welche Schule ihre Kinder besuchen.

 

In der sich anschließenden ausführlichen Beratung wird das vorgeschlagene Vorgehen fraktionsübergreifend begrüßt. Kreisrätin Marschall sieht aufgrund der steigenden Schülerzahlen bei den Realschulen auch einen Bedarf einer weiteren Realschule im östlichen Landkreisteil. Herr Rindsfüßer entgegnet, dass er aufgrund des besonderen Zuschnittes des Landkreises und der benötigten Schülerzahl in diesem Landkreisteil keine mögliche Variante und Notwendigkeit für eine weitere Realschule sehe. Auf Nachfrage von Herrn Kreisrat Dr. Hacker, ob es möglich wäre den Elternwillen und somit die Schülerströme indirekt zu steuern, indem dem neuen Gymnasium ein besonderer Charakter, z. B. dem eines musischen Gymnasiums, gegeben wird, erklären Landrat Tritthart und Herr Rindsfüßer, dass nach Aussage des Ministerialbeauftragten Überlegungen über die Ausrichtung der Schule im Neugründungsantrag nicht zulässig seien. Weiter erklärt Landrat Tritthart auf Nachfrage, die Verwaltung werde für diese Maßnahme, wie bei anderen Baumaßnahmen auch, zur gegebenen Zeit Fördermittel beantragen. Er gehe davon aus, dass nach den Vorarbeiten durch den Landkreis und der Prüfung durch den Ministerialbeauftragten frühestens im Jahr 2025 mit einer Entscheidung durch das Kultusministerium gerechnet werden kann. Ausgehend von einer Bauzeit von 3 bis 4 Jahren, könnte das neue Gymnasium somit frühestens im Jahr 2028 eröffnet werden. Bezugnehmend auf den Lehrermangel führt Kreisrat Schwägerl aus, dieser werde voraussichtlich ab 2025 zu spüren sein. Hierfür werde es jedoch sicherlich organisatorische Lösungen geben. Er vermutet, die Neugründung eines weiteren Gymnasiums im Landkreis werde auch für Lehrkräfte die Attraktivität aller Landkreisgymnasien steigern. Auf Nachfrage von Kreisrätin Häusler, ob statt der Gründung eines neuen Gymnasiums die bestehenden Gymnasien nicht erweitert werden könnten, da laut des Gutachtens Mitte der 2030er Jahre mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden kann, erklärt Landrat Tritthart, von einer weiteren Erweiterung der bestehenden Gymnasien sei abzuraten, da man hier bereits jetzt an die Kapazitätsgrenzen komme. Ab einer Schülerzahl von 1.500 Schülerinnen und Schülern sei die Umsetzung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes als problematisch anzusehen. Trotz zurückgehender Zahlen in ein paar Jahren reiche es für einen Neugründungsantrag. Kreisrätin Häusler regt im Weiteren einen gemeinsamen neuen Standort für ein Gymnasium und eine Realschule an. Landrat Tritthart erwidert, es werde ein Gymnasium im westlichen Landkreisteil benötigt. Dort seien jedoch bereits Realschulen mit ausreichend Kapazitäten vorhanden. Herr Rindsfüßer berichtet im weiteren Verlauf, die Neugründung eines Gymnasiums sei eindeutig dem Konnexitätsprinzip zuzuordnen. Eine Kooperation zwischen Gymnasium und Realschule müsste simuliert werden. Evtl. könnten Anlagen gemeinschaftlich genutzt werden. Er schlägt vor, das Thema Realschule mit den Nachbarlandkreisen zu besprechen, um evtl. eine landkreisübergreifende Lösung zu finden. Er weist jedoch nochmals darauf hin, dass bei den Realschulen die Schülerzahlen Mitte der 2030er Jahre wieder zurückgehen werden, da das Basisprojekt G9 hier nicht zum Tragen komme. Kreiskämmerer Vogel teilt mit, man werde dem Ministerialbeauftragten die Ergebnisse aller Schularten vorlegen und besprechen. Nach diesem Gespräch könne dem Gremium berichtet werden, ob aus Sicht des Ministerialbeauftragten eine weitere Realschule notwendig sei.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Der Kreistag nimmt die Ausführungen dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis und unterstützt die Prüfung der Realisierbarkeit einer Neugründung eines fünften Gymnasiums im westlichen Landkreisteil.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den o. g. kreisangehörigen Kommunen im westlichen Landkreisteil in Verhandlung zu treten, um deren Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Vorhaben zur Errichtung eines fünften Gymnasiums im Vorfeld zu klären. Zudem sind die weiteren notwendigen Schritte zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens durch das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorzubereiten.