Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Landrat Tritthart verweist eingangs auf die im September stattgefundene Hauptbereisung des Landkreises für die Aufnahme des Landkreises Erlangen-Höchstadt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK). Die offizielle Übergabe der Zertifizierungsurkunde sei im Februar 2024 vorgesehen. Im Anschluss berichtet der Radverkehrsbeauftragte des Landkreises, Michael Förster, anhand der beiliegenden Präsentation über die weiteren Planungen und Vorgehensweise zur Radverkehrsförderung.

Im Rahmen der anschließenden Beratung hebt Landrat Tritthart nochmals hervor, dass auch die AGFK positiv vermerkt habe, dass der Landkreis hohe Investitionen im Bereich Radwegebau getätigt hat.  Aus dem Gremium werden im nördlichen Bereich von Höchstadt a. d. Aisch sowohl im Freizeitradwegenetz als auch für den Alltagsradverkehr weitere Radwegverbindungen für wünschenswert und notwendig erachtet, z. B. von Aisch nach Medbach oder von Höchstadt a. d. Aisch nach Mühlhausen. Landrat Tritthart entgegnet, das Alltagsradverkehrsnetz sei mit den jeweiligen Gemeinden besprochen. Für viele Maßnahme seien verschiedene Akteure zuständig, z.B. für den Radwegebau an Kreisstraßen, Staatsstraßen oder im gemeindlichen Bereich. Die Verantwortung dafür liege bei den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Höchstadt a. d. Aisch Brehm teilt mit, die Radwege seien bereits in der Abklärungsphase mit den zuständigen Stellen. Notwendig sei dies noch für den Radweg nach Weisendorf, einig seien sich die Beteiligten beim Radweg Richtung Zentbechhofen. Er verweist darauf, dass es sinnvoll wäre, die Maßnahmen gemeinsam anzugehen, um die staatlichen Sonderprogramme dafür schneller in Anspruch nehmen zu können. Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker teilt mit, der Gutachter der Stadt Herzogenaurach habe in einem Konzept für die Stadt Herzogenaurach sehr viele Symbole zur Kennzeichnung der Radwege vorgesehen und fragt, ob es hierfür vom Radverkehrsbeauftragten Vorschläge und Empfehlungen gebe. Radverkehrs-beauftragter Förster erläutert dazu, dass es im Instrumentenspektrum der Fachplanung für Radverkehr viel Bewegung und Veränderung gebe. Aktuelle Musterblätter könne er zur Verfügung stellen. Diese gebe es sowohl vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, als auch von der AGFK. Die Kosten der Kennzeichnung werden mit der Tiefbaumaßnahme vom jeweiligen Straßenbaulastträger mit eingeplant. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Kreisrat Nussel macht deutlich, dass die jeweiligen Kommunen gegenüber dem Freistaat Bayern klar und einig kommunizieren und entsprechende Vereinbarungen vorbereiten sollten, um deutlich zu machen, was realisiert werden sollte. Der ländliche Bereich werde dann auch entsprechend berücksichtigt.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Mit der weiteren Koordination und Umsetzung des Alltagsradverkehrskonzeptes, bei Bedarf mit Hilfe externer Beratungs- und Planungsleistungen, besteht Einverständnis.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die weiteren Projekte zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis mit folgender Priorisierung zu beauftragen und umzusetzen:

 

1.    Qualitätsmanagement Alltagsradverkehrskonzept,

2.    Ausschreibung der wegweisenden Beschilderung für den Alltagsradverkehr,

3.   Erstellung eines Kurzkonzeptes für den Freizeitradverkehr.