Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 


 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

In Abänderung der Beschlüsse des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vom 11.12.1980, 15.07.1981, 09.07.1986 und 28.06.2011 gewährt der Landkreis Erlangen-Höchstadt den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände, den Kirchengemeinden, dem VdK, dem BdK, den Verbänden der Heimatvertriebenen, den Trägern der Seniorenarbeit sowie den Gemeinden, sofern diese Kostenträger sind, ab 01.01.2024 für Fahrten im Rahmen der Altenhilfe die folgenden Zuschussbeiträge:

 

Jährlich

 

- für eine Ganztagesfahrt je Person 4,50 € und

- für zwei Halbtagesfahrten je Person 2,50 €

 

Der Personenkreis umfasst Personen über 60 Jahre sowie Landkreisbewohnerinnen/Landkreisbewohner, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten.

 

Für je angefangene 25 Teilnehmende ist eine Begleitperson zu berücksichtigen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen unter Haushaltsstelle 0.3400.7070 im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.