Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie den Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Evangelischen Kinderheim Ansbach e. V. und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt erhalten. Diese sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Durch den Abschluss der Kooperationsvereinbarung hat der Landkreis Erlangen-Höchstadt die Option mittels Freihaltegebühr ganzjährig bei Bedarf auf einen garantierten Inobhutnahme-Platz zugreifen zu können. Dies würde eine Entlastung darstellen gegenüber der derzeit unverhältnismäßig hohen Bindung personeller Kapazitäten im Allgemeinen Sozialdienst mit hohem zeitlichen Aufwand bei der Platzsuche und unverhältnismäßig langen Fahrtwegen bis zu einer geeigneten Inobhutnahme-Einrichtung. Die Verwaltung geht von schätzungsweise bis zu 24 Tagen jährlich aus, an den Freihaltegebühren in Höhe von insgesamt ca. 9.800 € (407,85 € pro Tag) erstattet werden müssten. Die Kosten sind im Jugendhilfeetat 2024 eingeplant.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 42 SGB VIII einschließlich der Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen für den Landkreis Erlangen-Höchstadt mittels „Freihaltegebühr“ einzuleiten.

 

2.    Dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen wird auf Grundlage der beigefügten Anlage zugestimmt.