Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt zusammen mit der Sitzungsvorlage die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII (ab 01.01.2023) erhalten.

 

Landrat Tritthart erläutert diese. Als Beitrag zur Entbürokratisierung und um Änderungen künftig unmittelbar umsetzen zu können wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, sowohl die Höhe der monatlichen Zuschüsse zu einer angemessenen freiwilligen gesetzlichen bzw. privaten Unfallversicherung im Rahmen der Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), als auch die monatlichen Pflegegeldpauschalen entsprechend der Ziffer 2.3 der jeweils aktualisierten Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetags für Vollzeitpflege zum empfohlenen Zeitpunkt selbstständig anzupassen und umzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss wäre hierüber in der nächsten Sitzung zu informieren. Dieser Vorschlag wurde bereits im Rahmen einer Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 12.05.2023 thematisiert und befürwortet.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Zuschuss zur Unfallversicherung wird rückwirkend zum 01.01.2023 von bisher 14,65 € auf 15,21 € monatlich je Pflegeelternteil erhöht.

 

2.    Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, die Anpassung der Höhe des Zuschusses zur angemessenen gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung entsprechend den Beitragsänderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) künftig eigenständig vorzunehmen und den Jugendhilfeausschuss hierüber in der nächsten Sitzung zu informieren.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Höhe der monatlichen Pflegegeldpauschalen im Landkreis Erlangen-Höchststadt entsprechend Ziffer 2.3 der jeweils aktualisierten Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und Städtetages für Vollzeitpflege zum empfohlenen Zeitpunkt anzupassen und die Änderung selbstständig umzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss ist hierüber in der nächsten Sitzung zu informieren.