Sitzung: 10.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu
diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten. Diese ist
dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Landrat Tritthart richtet seinen Dank an alle
Beteiligten für die reibungslose Zusammenarbeit. Damit eine Förderung ab 2024
und somit ein beabsichtigter Baubeginn im 4. Quartal 2024 erfolgen könne, wurde
mit der Förderbehörde der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, dass bis zum
Stichtag 15.10.2023 die Planungsunterlagen sowie eine vertiefte Kostenschätzung
vorzulegen und bis Ende November 2023 der endgültige Förderantrag mit der
detaillierten Kostenberechnung zum Abschluss der Entwurfsplanung einzureichen
sind. Im Vorfeld des Förderverfahrens war bereits das Büro des
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken informiert. Dessen
Empfehlungen zu der vorhandenen Planung und der Situierung der Räumlichkeiten,
vor allem der Unterstufenräume und der Lernlandschaften (Marktplätze), wurden
in die Planung eingearbeitet. Die durch das Architekturbüro Babler + Lodde
erstellte qualifizierte Kostenschätzung beläuft sich auf 58,9 Mio. € und liegt
somit unter der vom Kreistag festgelegten Kostenobergrenze von 60 Mio. €.
Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen kann mit einem Fördersatz von ca. 47 %
der förderfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken ausgegangen
werden.
Anschließend führt Kreisbaumeister Lux aus,
der Neubau könne hinter dem bestehenden Gebäude errichtet werden. Nach
Abschluss des Neubaus soll das jetzige Schulgebäude zurückgebaut werden. Auf
der dann entstandenen Freifläche soll in Zuständigkeit des Zweckverbandes eine
neue zusätzliche Dreifeldsporthalle entstehen. Aufgrund der kompakten Bauform
müsse für den Neubau des Gymnasiums nur wenig Flächen versiegelt werden und der
alte Baumbestand könne weitestgehend erhalten bleiben.
Im weiteren Verlauf erläutert Architekt
Rupprecht vom Architekturbüro Babler + Lodde im Rahmen einer Präsentation,
welche dieser Niederschrift beigefügt ist, das Grundkonzept des Neubaus sowie
detailliert die Nutzung der einzelnen Geschosse. In diesem Zuge bedankt er sich
auch bei allen Beteiligten für die offene und konstruktive Zusammenarbeit. Mit
dem Neubau werde ein zukunftsfähiges Gebäude geschaffen.
In der anschließenden Beratung beantworten
Kreisbaumeister Lux, Architekt Rupprecht sowie der Fachplaner für die
Haustechnik Elektroinstallationen, Herr Nießner, weitere Detailfragen aus dem
Gremium.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der
Landkreis Erlangen-Höchstadt führt die Baumaßnahme Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums
in Spardorf entsprechend den Plänen des Architekturbüros Babler + Lodde
Architekten, wie sie Gegenstand der Beratungen waren, durch.
2)
Die
Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß vorliegender Kostenschätzung
auf brutto 58,9 Mio. Euro. Die Realisierung erfolgt im Umfang wie sie staatlich
gefördert und genehmigt wird.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche
Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG unverzüglich einzureichen.
4)
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach
Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis
zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen zur
Baugenehmigung bei den Bauordnungsbehörden einzureichen.
5)
Die für die Realisierung der Gesamtmaßnahme
notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 und fortführend bei der
Haushaltsstelle 1.2351.9402 bereitzustellen.