Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage erhalten. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart richtet seinen Dank an alle Beteiligten für die reibungslose Zusammenarbeit. Damit eine Förderung ab 2024 und somit ein beabsichtigter Baubeginn im 4. Quartal 2024 erfolgen könne, wurde mit der Förderbehörde der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, dass bis zum Stichtag 15.10.2023 die Planungsunterlagen sowie eine vertiefte Kostenschätzung vorzulegen und bis Ende November 2023 der endgültige Förderantrag mit der detaillierten Kostenberechnung zum Abschluss der Entwurfsplanung einzureichen sind. Im Vorfeld des Förderverfahrens war bereits das Büro des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken informiert. Dessen Empfehlungen zu der vorhandenen Planung und der Situierung der Räumlichkeiten, vor allem der Unterstufenräume und der Lernlandschaften (Marktplätze), wurden in die Planung eingearbeitet. Die durch das Architekturbüro Babler + Lodde erstellte qualifizierte Kostenschätzung beläuft sich auf 58,9 Mio. € und liegt somit unter der vom Kreistag festgelegten Kostenobergrenze von 60 Mio. €. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen kann mit einem Fördersatz von ca. 47 % der förderfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken ausgegangen werden.

 

Anschließend führt Kreisbaumeister Lux aus, der Neubau könne hinter dem bestehenden Gebäude errichtet werden. Nach Abschluss des Neubaus soll das jetzige Schulgebäude zurückgebaut werden. Auf der dann entstandenen Freifläche soll in Zuständigkeit des Zweckverbandes eine neue zusätzliche Dreifeldsporthalle entstehen. Aufgrund der kompakten Bauform müsse für den Neubau des Gymnasiums nur wenig Flächen versiegelt werden und der alte Baumbestand könne weitestgehend erhalten bleiben.

Im weiteren Verlauf erläutert Architekt Rupprecht vom Architekturbüro Babler + Lodde im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift beigefügt ist, das Grundkonzept des Neubaus sowie detailliert die Nutzung der einzelnen Geschosse. In diesem Zuge bedankt er sich auch bei allen Beteiligten für die offene und konstruktive Zusammenarbeit. Mit dem Neubau werde ein zukunftsfähiges Gebäude geschaffen.

In der anschließenden Beratung beantworten Kreisbaumeister Lux, Architekt Rupprecht sowie der Fachplaner für die Haustechnik Elektroinstallationen, Herr Nießner, weitere Detailfragen aus dem Gremium.


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)    Der Landkreis Erlangen-Höchstadt führt die Baumaßnahme Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf entsprechend den Plänen des Architekturbüros Babler + Lodde Architekten, wie sie Gegenstand der Beratungen waren, durch.

 

2)    Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß vorliegender Kostenschätzung auf brutto 58,9 Mio. Euro. Die Realisierung erfolgt im Umfang wie sie staatlich gefördert und genehmigt wird.

 

3)    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG unverzüglich einzureichen.

 

4)    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen zur Baugenehmigung bei den Bauordnungsbehörden einzureichen.

 

5)    Die für die Realisierung der Gesamtmaßnahme notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 und fortführend bei der Haushaltsstelle 1.2351.9402 bereitzustellen.