Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50

 

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. In der Sitzung des Kreisausschusses vom 23.06.2023 wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. Zuvor wurde bereits in einer Fraktionsvorsitzendenbesprechung über die aktuellen Planungen informiert.

 

Oberregierungsrat Andreas Christgau stellt in seiner Präsentation die rechtlichen Hintergründe aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz und dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz vor. Die Beschaffung überörtlicher Fahrzeuge und Ausstattung, die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen sowie Vorbereitungsmaßnahmen zur Katastrophenabwehr zählen zu den Pflichtaufgaben des Landkreises. Die Förderung und Durchführung der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden zählt hingegen zu den Aufgaben, die im Ermessen des Landkreises liegen. Die Streuung der Ausstattung und der überörtlich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge wolle man künftig im geplanten Brand- und Katastrophenschutzzentrum zentralisieren. Die für Erstangriffe erforderliche Ausstattung verbleibe hingegen weiterhin bei den Feuerwehren des Landkreises. Die Fahrzeugflotte müsse man auch in den nächsten Jahren erweitern. Neben der Zentralisierung der Flotte und der Ausstattung seien u. a. der Entfall der aktuellen Mietzahlungen, die Möglichkeit der zentralen Wartung sowie die Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Vorteile eines Brand- und Katastrophenschutzzentrums. Neben der Unterbringung von Fahrzeugen und Ausstattung sei die Erneuerung und Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt erforderlich, wofür ebenfalls Räumlichkeiten eingeplant werden sollen.

 

Kreisbrandrat Matthias Rocca fährt mit der Präsentation fort und erläutert, was im geplanten Brand- und Katastrophenschutzzentrum untergebracht werden soll. Ein wichtiger Punkt sei die Ausbildung der Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden, welche sich in der vergangenen Zeit stark gewandelt habe. In einem neuen Zentrum könne man die Aktiven zeitgemäß aus- und fortbilden. Die bestehenden Feuerwehrschulen seien bereits jetzt ausgebucht und können den Bedarf nicht abdecken. Einen Standort für das Brand- und Katastrophenschutzzentrum habe man noch nicht ins Auge gefasst. Der Standort sollte jedoch zentral und in Autobahnnähe gelegen sein. Ein Wohngebiet eigne sich nicht. Oberregierungsrat Andreas Christgau stellt in der geplanten weiteren Vorgehensweise die Suche nach einem geeigneten Grundstück vorerst hintenan. Zunächst werde man nach Zustimmung des Gremiums einen grundstücksunabhängigen Masterplan erstellen lassen. Erfreut zeigt sich Oberregierungsrat Christgau über die zum 01.07.2023 geänderte Feuerwehrzuwendungsrichtlinie, wonach eine höhere staatliche Förderung bis zu 3,5 Mio. Euro erwartet werden kann. Bislang sei man von 1,7 Mio. Euro an Zuschüssen ausgegangen.

 

Landrat Alexander Tritthart dankt der Kreisbrandinspektion Erlangen-Höchstadt, die in einer Arbeitsgruppe über die Erfordernisse eines Brand- und Katastrophenschutzzentrums beraten haben. Ergänzend zum Vortrag merkt er an, dass die Suche nach benötigten Unterstellmöglichkeiten bei den Gemeinden für die überörtlichen Fahrzeuge immer schwieriger werde. Nachdem das Technische Hilfswerk in Baiersdorf ebenfalls einen neuen Standort suche, könne man sich vorstellen, zusammen mit dem THW ein Zentrum zu errichten. Da das THW jedoch eine Bundeseinrichtung ist, wäre ein gemeinsames Projekt eine Herausforderung. 

 

Der geplante Bau des Brand- und Katastrophenschutzzentrums findet im Grundsatz bei allen Kreistagsfraktionen Zustimmung. Angesichts extremer Wetterlagen werde der Brand- und Katastrophenschutz immer wichtiger. Schulungen in den geplanten Schulungsräumen seien sowohl für Nachwuchskräfte, als auch für langjährige Aktive aufgrund des technologischen Fortschritts wichtig. Kreisrat und CSU-Fraktionsvorsitzender Walter Nussel schlägt vor, das Gebäude in einem Zug zu bauen, sofern dies machbar sei. Bei einem zeitversetzten Bau spare man angesichts der Inflation und einem erhöhten Aufwand nichts. Auf Rückfrage des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 / Die Grünen, Wolfgang Hirschmann, erklärt Kreisbrandrat Rocca, man benötige für den Betrieb des neuen Gebäudes vermutlich zwei hauptamtliche Kräfte, welche aber für die Atemschutzwerkstatt sowieso benötigt würden. Diese würden dann parallel hausmeisterliche Tätigkeiten für das Gebäude übernehmen. Darüber hinaus ist kein zusätzliches Personal einzustellen. Im Falle eines Einsatzes übernehmen Feuerwehren in unmittelbarer Nähe den Einsatz, die für die Gerätschaften und Fahrzeuge speziell geschult sein werden. Im Gegensatz zu den klassischen Feuerwehreinsätzen vor Ort in den Gemeinden, müssen die überörtlichen Fahrzeuge des Landkreises nicht sofort vor Ort sein. Ein gewisser Zeitverzug bis zum Eintreffen der Feuerwehrkräfte sei deshalb unproblematisch.

 

Positiv gesehen wird auch eine mögliche Beteiligung des Technischen Hilfswerkes. Kreisrätin und Mitglied des Bundestags Martina Stamm-Fibich bittet explizit darum, das THW als Bundesorganisation mit einzubinden und weist darauf hin, dass das THW normalerweise in Modulbauweise baut. Kreisrat Alexander Schulz schlägt ergänzend vor, sich mit allen Hilfsorganisationen wie beispielsweise dem Bayerischen Roten Kreuz oder dem Arbeiter Samariter Bund zusammenzusetzen, um Synergieeffekte zu nutzen. Bezüglich der Erstellung des Masterplans wird darum gebeten, die Betriebskosten des Brand- und Katastrophenschutzzentrums aufzuführen.

 

Die Präsentation „Vorstellung Brand- und Katastrophenschutzzentrum für den Landkreis Erlangen-Höchstadt“ wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.


 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Fortführung der Planungen für die Errichtung eines landkreiseigenen Brand- und Katastrophenschutzzentrums wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Realisierung und Schaffung der förderrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.