Sitzung: 30.06.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50
Den
Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine
Sitzungsvorlage zur Verfügung. In der Sitzung des Kreisausschusses vom
23.06.2023 wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. Zuvor wurde
bereits in einer Fraktionsvorsitzendenbesprechung über die aktuellen Planungen
informiert.
Oberregierungsrat
Andreas Christgau stellt in seiner Präsentation die rechtlichen Hintergründe
aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz und dem Bayerischen
Katastrophenschutzgesetz vor. Die Beschaffung überörtlicher Fahrzeuge und
Ausstattung, die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen sowie
Vorbereitungsmaßnahmen zur Katastrophenabwehr zählen zu den Pflichtaufgaben des
Landkreises. Die Förderung und Durchführung der Aus- und Fortbildung der
Feuerwehrdienstleistenden zählt hingegen zu den Aufgaben, die im Ermessen des
Landkreises liegen. Die Streuung der Ausstattung und der überörtlich im Einsatz
befindlichen Fahrzeuge wolle man künftig im geplanten Brand- und
Katastrophenschutzzentrum zentralisieren. Die für Erstangriffe erforderliche
Ausstattung verbleibe hingegen weiterhin bei den Feuerwehren des Landkreises. Die
Fahrzeugflotte müsse man auch in den nächsten Jahren erweitern. Neben der
Zentralisierung der Flotte und der Ausstattung seien u. a. der Entfall der
aktuellen Mietzahlungen, die Möglichkeit der zentralen Wartung sowie die
Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Vorteile eines Brand-
und Katastrophenschutzzentrums. Neben der Unterbringung von Fahrzeugen und
Ausstattung sei die Erneuerung und Vergrößerung der Atemschutzwerkstatt erforderlich,
wofür ebenfalls Räumlichkeiten eingeplant werden sollen.
Kreisbrandrat
Matthias Rocca fährt mit der Präsentation fort und erläutert, was im geplanten
Brand- und Katastrophenschutzzentrum untergebracht werden soll. Ein wichtiger
Punkt sei die Ausbildung der Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden, welche sich
in der vergangenen Zeit stark gewandelt habe. In einem neuen Zentrum könne man
die Aktiven zeitgemäß aus- und fortbilden. Die bestehenden Feuerwehrschulen
seien bereits jetzt ausgebucht und können den Bedarf nicht abdecken. Einen
Standort für das Brand- und Katastrophenschutzzentrum habe man noch nicht ins
Auge gefasst. Der Standort sollte jedoch zentral und in Autobahnnähe gelegen
sein. Ein Wohngebiet eigne sich nicht. Oberregierungsrat Andreas Christgau
stellt in der geplanten weiteren Vorgehensweise die Suche nach einem geeigneten
Grundstück vorerst hintenan. Zunächst werde man nach Zustimmung des Gremiums
einen grundstücksunabhängigen Masterplan erstellen lassen. Erfreut zeigt sich
Oberregierungsrat Christgau über die zum 01.07.2023 geänderte
Feuerwehrzuwendungsrichtlinie, wonach eine höhere staatliche Förderung bis zu
3,5 Mio. Euro erwartet werden kann. Bislang sei man von 1,7 Mio. Euro an
Zuschüssen ausgegangen.
Landrat
Alexander Tritthart dankt der Kreisbrandinspektion Erlangen-Höchstadt, die in
einer Arbeitsgruppe über die Erfordernisse eines Brand- und
Katastrophenschutzzentrums beraten haben. Ergänzend zum Vortrag merkt er an,
dass die Suche nach benötigten Unterstellmöglichkeiten bei den Gemeinden für
die überörtlichen Fahrzeuge immer schwieriger werde. Nachdem das Technische
Hilfswerk in Baiersdorf ebenfalls einen neuen Standort suche, könne man sich
vorstellen, zusammen mit dem THW ein Zentrum zu errichten. Da das THW jedoch
eine Bundeseinrichtung ist, wäre ein gemeinsames Projekt eine
Herausforderung.
Der
geplante Bau des Brand- und Katastrophenschutzzentrums findet im Grundsatz bei
allen Kreistagsfraktionen Zustimmung. Angesichts extremer Wetterlagen werde der
Brand- und Katastrophenschutz immer wichtiger. Schulungen in den geplanten
Schulungsräumen seien sowohl für Nachwuchskräfte, als auch für langjährige
Aktive aufgrund des technologischen Fortschritts wichtig. Kreisrat und
CSU-Fraktionsvorsitzender Walter Nussel schlägt vor, das Gebäude in einem Zug
zu bauen, sofern dies machbar sei. Bei einem zeitversetzten Bau spare man
angesichts der Inflation und einem erhöhten Aufwand nichts. Auf Rückfrage des
Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 / Die Grünen, Wolfgang Hirschmann, erklärt
Kreisbrandrat Rocca, man benötige für den Betrieb des neuen Gebäudes vermutlich
zwei hauptamtliche Kräfte, welche aber für die Atemschutzwerkstatt sowieso
benötigt würden. Diese würden dann parallel hausmeisterliche Tätigkeiten für
das Gebäude übernehmen. Darüber hinaus ist kein zusätzliches Personal
einzustellen. Im Falle eines Einsatzes übernehmen Feuerwehren in unmittelbarer
Nähe den Einsatz, die für die Gerätschaften und Fahrzeuge speziell geschult
sein werden. Im Gegensatz zu den klassischen Feuerwehreinsätzen vor Ort in den
Gemeinden, müssen die überörtlichen Fahrzeuge des Landkreises nicht sofort vor
Ort sein. Ein gewisser Zeitverzug bis zum Eintreffen der Feuerwehrkräfte sei
deshalb unproblematisch.
Positiv
gesehen wird auch eine mögliche Beteiligung des Technischen Hilfswerkes.
Kreisrätin und Mitglied des Bundestags Martina Stamm-Fibich bittet explizit
darum, das THW als Bundesorganisation mit einzubinden und weist darauf hin,
dass das THW normalerweise in Modulbauweise baut. Kreisrat Alexander Schulz
schlägt ergänzend vor, sich mit allen Hilfsorganisationen wie beispielsweise
dem Bayerischen Roten Kreuz oder dem Arbeiter Samariter Bund zusammenzusetzen,
um Synergieeffekte zu nutzen. Bezüglich der Erstellung des Masterplans wird
darum gebeten, die Betriebskosten des Brand- und Katastrophenschutzzentrums
aufzuführen.
Die
Präsentation „Vorstellung Brand- und Katastrophenschutzzentrum für den
Landkreis Erlangen-Höchstadt“ wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der
Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der
Fortführung der Planungen für die Errichtung eines landkreiseigenen Brand- und
Katastrophenschutzzentrums wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,
alle notwendigen Schritte für die Realisierung und Schaffung der
förderrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.