Sitzung: 28.06.2023 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Den Mitgliedern des Schulausschusses ist zu
diesem Tagesordnungspunkt ergänzend zur Sitzungsvorlage am 27.06.2023 per
E-Mail eine Tischvorlage zugegangen.
Landrat Tritthart begrüßt die
Sprengeländerung im Bereich der Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe ab dem
Schuljahr 2023/2024 zu Gunsten des Berufsschulstandorts Höchstadt a. d. Aisch.
Er berichtet, zu diesem Thema hat am 22.06.2023 eine Videokonferenz mit der
Regierungspräsidentin und den betroffenen Landräten stattgefunden. Die
Sprengeländerung komme durch die auf Bundesebene erfolgte Neuordnung der
Berufsausbildung im Hotel- und Gastgewerbe zum 01. August 2023 zustande. Durch
die deutliche Vergrößerung des Einzugsbereichs der Staatl. Beruflichen
Schulzentren Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch und Altmühlfranken möchte die
Regierung von Mittelfranken den ländlichen Raum stärken. Landrat Tritthart
führt weiter aus, für den Landkreis als Sachaufwandsträger sei es eine große
Herausforderung, in solch kurzer Zeit der Unterbringungsverpflichtung gegenüber
den Schülerinnen und Schüler, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet
werden kann, nachzukommen. Erste Gespräche mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch über
mögliche Unterkünfte haben bereits stattgefunden. Konkrete Zahlen
anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler werden jedoch erst zum
Schuljahresbeginn 2023/2024 erwartet. Von den Schülerzahlen des Schuljahres
2022/2023 ausgehend, werde momentan von ca. 20 benötigten Unterkunftsplätzen
ausgegangen, welche ab September 2023 vorgehalten werden müssen. Bei einer
Unterbringung von Minderjährigen müsse zudem für eine sozialpädagogische
Betreuung gesorgt werden. Derzeit ist nicht absehbar, welche Kosten für die
Unterbringung der Auszubildenden anfallen werden. Um eine kurzfristige
Handlungsfähigkeit sicherzustellen schlägt Landrat Tritthart deshalb vor, in
der heutigen Sitzung einen entsprechenden Ermächtigungsbeschluss für den
Abschluss der erforderlichen Verträge zur Unterbringung anspruchsberechtigter
Schülerinnen und Schüler zu fassen und die Mitglieder des Schulausschusses in
der nächsten Sitzung über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Im Rahmen der sich anschließenden Beratung
wird die Stärkung des Schulstandortes durch die Sprengeländerung in
verschiedenen Wortmeldungen begrüßt. Auch der Schulleiter des Staatl.
Beruflichen Schulzentrums Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch, Herr OStD Wirsching,
befürwortet die Änderung des Schulsprengels und führt aus, der Standort
Höchstadt a. d. Aisch habe in den letzten Jahren mit einem eklatanten
Schülerrückgang zu kämpfen und wäre ohne diese Sprengeländerung mittelfristig
gefährdet gewesen.
Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge zur
Unterbringung anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schülern, die sich aus der
Gastschulanordnung für Auszubildende im Hotel- und Gastgewerbe der Regierung
von Mittelfranken ergeben, abzuschließen.
Die anfallenden, erforderlichen Haushaltsmittel werden im Unterabschnitt 2411 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt.