Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Den Mitgliedern des Schulausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt ergänzend zur Sitzungsvorlage am 27.06.2023 per E-Mail eine Tischvorlage zugegangen.

 

Landrat Tritthart begrüßt die Sprengeländerung im Bereich der Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe ab dem Schuljahr 2023/2024 zu Gunsten des Berufsschulstandorts Höchstadt a. d. Aisch. Er berichtet, zu diesem Thema hat am 22.06.2023 eine Videokonferenz mit der Regierungspräsidentin und den betroffenen Landräten stattgefunden. Die Sprengeländerung komme durch die auf Bundesebene erfolgte Neuordnung der Berufsausbildung im Hotel- und Gastgewerbe zum 01. August 2023 zustande. Durch die deutliche Vergrößerung des Einzugsbereichs der Staatl. Beruflichen Schulzentren Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch und Altmühlfranken möchte die Regierung von Mittelfranken den ländlichen Raum stärken. Landrat Tritthart führt weiter aus, für den Landkreis als Sachaufwandsträger sei es eine große Herausforderung, in solch kurzer Zeit der Unterbringungsverpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schüler, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann, nachzukommen. Erste Gespräche mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch über mögliche Unterkünfte haben bereits stattgefunden. Konkrete Zahlen anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler werden jedoch erst zum Schuljahresbeginn 2023/2024 erwartet. Von den Schülerzahlen des Schuljahres 2022/2023 ausgehend, werde momentan von ca. 20 benötigten Unterkunftsplätzen ausgegangen, welche ab September 2023 vorgehalten werden müssen. Bei einer Unterbringung von Minderjährigen müsse zudem für eine sozialpädagogische Betreuung gesorgt werden. Derzeit ist nicht absehbar, welche Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden anfallen werden. Um eine kurzfristige Handlungsfähigkeit sicherzustellen schlägt Landrat Tritthart deshalb vor, in der heutigen Sitzung einen entsprechenden Ermächtigungsbeschluss für den Abschluss der erforderlichen Verträge zur Unterbringung anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler zu fassen und die Mitglieder des Schulausschusses in der nächsten Sitzung über den aktuellen Sachstand zu informieren.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Beratung wird die Stärkung des Schulstandortes durch die Sprengeländerung in verschiedenen Wortmeldungen begrüßt. Auch der Schulleiter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums Herzogenaurach-Höchstadt a. d. Aisch, Herr OStD Wirsching, befürwortet die Änderung des Schulsprengels und führt aus, der Standort Höchstadt a. d. Aisch habe in den letzten Jahren mit einem eklatanten Schülerrückgang zu kämpfen und wäre ohne diese Sprengeländerung mittelfristig gefährdet gewesen.


Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge zur Unterbringung anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schülern, die sich aus der Gastschulanordnung für Auszubildende im Hotel- und Gastgewerbe der Regierung von Mittelfranken ergeben, abzuschließen.

 

Die anfallenden, erforderlichen Haushaltsmittel werden im Unterabschnitt 2411 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt.