Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Tritthart weist eingangs darauf hin, wie omnipräsent die Diskussion um die Situation der Gesundheitsversorgung und das Thema Krankenhaus in den Medien geführt wird. Die schwierigen Rahmenbedingungen müssten eigentlich nahezu jedem bekannt sein. Die geplante Krankenhausreform lasse hoffen, dass grundlegende Entscheidungen getroffen werden, die allen Krankenhäusern helfen. Dies müsse vor allem im Hinblick auf die Vorhaltekosten, das Geld für den täglichen Betrieb, gelten.

Kaufmännischer Leiter Menter berichtet zum Verlauf des Geschäftsjahres 2023 zunächst von den Rahmenbedingungen. Nach Beendigung der Corona-Pandemie gebe es für 2023 hinsichtlich Corona keine weiteren finanziellen Hilfen mehr. Die Personalausfälle seien während der Pandemie eines der größten Probleme gewesen. Seit Beginn des Ukraine-Krieges seien die Preise in allen Bereichen extrem angestiegen. Inflationshilfen gebe es für die Krankenhäuser nicht. Mit dem Härtefallfond des Bundes werde lediglich den gestiegenen Energiepreisen entgegengesteuert. Von insgesamt 6 Mrd. € werden zwischenzeitlich 4 Mrd. € als pauschale Fördermittel zur Verfügung gestellt. Einen Teil der daraus dem Kreiskrankenhaus St. Anna bewilligten Mittel habe dieses bereits erhalten, die restlichen Mittel werden im September erwartet. Zusammen mit dem Härtefallfonds Bayern in Höhe von 150.000 € werden insgesamt 800.000 € zur Verfügung gestellt. Die Sachkostensteigerung beträgt rund 17 %, im Medizinproduktebereich und bei Wartungsleistungen liege die Steigerung bei rund 25 %. Die Personalkostensteigerung aufgrund von Einmalzahlungen falle noch moderat aus.

Um dem finanziellen Druck entgegenzuwirken wurde zum 01.01.2023 die elektive Gelenkchirurgie über das Uniklinikum Erlangen in Höchstadt a. d. Aisch etabliert. Im Zuge dessen gelang es im ersten Halbjahr neue Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten für den OP-Bereich zu gewinnen. Zudem gelang es nun seit 01.05.2023 5 +4 OP-Tage darstellen zu können und die Kapazitäten zu erhöhen. Die geplante Krankenhausreform des Bundes soll eine moderne und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen. Kaufmännischer Leiter Menter macht deutlich, dass eine Gesundheitsreform auch aus seiner Sicht notwendig sei. Ziel sei aber, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch nicht unter die Krankenhäuser falle, die als nicht mehr notwendig eingestuft werden, sondern als Krankenhaus mit Notfallversorgung in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen aufrechterhalten werden könne. Das ursprünglich diskutierte 30 Minuten Erreichbarkeitskriterium scheint heute nicht mehr aktuell zu sein. Hierfür habe der Landkreis seinen Teil geleistet. Die geforderte Verzahnung von Grund- und Regelversorger mit Maximalversorgern werde durch die Kooperation mit der Universitätsklinik Erlangen schon seit Jahren gelebt. Aus diesem Grund wurde auch initiativ auf den Bayerischen Gesundheitsminister Holetschek zugegangen. Dieser vertrete alle Krankenhäuser und sei hervorragend informiert, auch über die schwierige und existenzgefährdende finanzielle Situation der Schwerpunktkliniken. Der Bayer. Gesundheitsminister werde möglicherweise im September das Kreiskrankenhaus St. Anna besuchen.

Kaufmännischer Leiter Menter führt weiter aus, dass versucht werde, durch eine Leistungssteigerung in allen Fachabteilungen die wirtschaftliche Lage weiter zu stabilisieren. Die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen finden voraussichtlich am 13.09.2023 statt. Auch in diesem Jahr werde versucht eine Fortsetzung der Leistungen zu erreichen, damit es zu keinem Fixkostendegressionsabschlag kommt.

Mit einer neuen Recruitingwebseite des Kreiskrankenhauses wird im Jahr 2023 ein schneller Überblick für potentielle Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung gestellt. Auch werde man während der Gesundheitswoche in Höchstadt a. d. Aisch mit einem Stand vertreten sein. Ein Werbefilm sei ebenfalls in Planung.

Landrat Tritthart betont, die bisherigen Entscheidungen im Hinblick auf die Zentrale Notaufnahme, die Schaffung einer Wahlleistungsstation und die Kooperation und generelle Ausrichtung mit der Universitätsklinik Erlangen seien richtig und notwendig gewesen. 

 

Im Verlauf der weiteren Beratung wird von Kreisrat Dassler für die FDP-Fraktion vorgetragen, diese habe die Modernisierung und den Umbau des Kreiskrankenhauses St. Anna mitgetragen. Der Fehlbetrag in Höhe von rund             2,2 Mio. € sei noch immer hoch und es stelle sich die Frage, bis zu welchem Betrag der Landkreis bereit sei, das Defizit zu tragen. Landrat Tritthart entgegnet, durch den Regiebetrieb sei das gesamte Gremium in die Entscheidungen zum Wirtschaftsplan und auch zum Personal eingebunden. Die Fragen, wie viel ein Krankenhaus, der ÖPNV oder auch ein Freibad auf Gemeindeebene kosten darf, werde in den nächsten Jahren vermehrt gestellt werden. Kreisrat Brehm meint, entscheidend sei, dass nicht nur Investitionskosten, sondern in Zukunft auch Betriebskosten gefördert werden. Kreisrat Gubo äußert die Ansicht, niemand könne auf Dauer unwirtschaftliche Krankenhäuser fördern und weist auf die gesunkene Belegung und Case-Mix hin.

Landrat Tritthart appelliert an alle, es sei Aufgabe der Kommunalpolitik auf die Gesamtsituation und –umstände hinzuweisen. Der Wegfall des 30 Minuten Erreichbarkeitskriteriums sei gut und insofern auch die Berichterstattung dazu in den Medien.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge nehmen den Bericht zur Kenntnis.