Sitzung: 23.06.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Die den Mitgliedern des Kreisausschusses
zur Verfügung stehende Sitzungsvorlage ist der Niederschrift nochmals als
Anlage beigefügt. Landrat Tritthart
begrüßt Frau Sandra Baritsch vom Naturpark Steigerwald e.V. und führt aus,
dass dem Naturpark Steigerwald im Freistaat Bayern auch im Hinblick auf
Klima- und Naturschutz ein hoher Stellenwert zukomme. Im Landkreis
Erlangen-Höchstadt liege flächenmäßig nur ein sehr kleiner Teil des Steigerwaldes,
der ein Randgebiet des Naturparks bildet. Aus diesem Grund habe sich der
Landkreis auch nicht bei der Frage nach dem Standort für das geplante
Naturparkzentrum positioniert. Dieses werde nach Ansicht von Landrat
Tritthart richtigerweise in Scheinfeld im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad
Windsheim in einem bestehenden historischen Gebäude eingerichtet. Neben der
Förderung durch den Freistaat Bayern erfolge die Finanzierung der
Betriebskosten des Naturparkzentrums Steigerwald für die „Nicht-Standort-Landkreise“
entsprechend einer Aufteilung nach dem jeweiligen Flächenanteil. Für den
Landkreis Erlangen-Höchstadt errechnet sich derzeit ein Betrag in Höhe von
7.231,18 €. Der Freistaat Bayern fordere die Finanzierung der Betriebskosten
auf 25 Jahre zu sichern. Landrat Tritthart betont, dass dann auch die
staatliche Förderung über 25 Jahre erfolgen müsste. Hierfür gebe es derzeit
jedoch keine ausdrückliche Zusage. Auch müsse damit gerechnet werden, dass
der anteilige Betrag steige, da die Betriebskosten im Wesentlichen aus
Personalkosten bestehen. Im Rahmen der
nachfolgenden Beratung weist Kreisrat Brehm, der auch Vorsitzender des
Vereins Karpfenland Aischgrund e.V. ist, darauf hin, dass im Landkreis
Erlangen-Höchstadt die Teichwirtschaft zur Kernstruktur gehöre und die
Unterstützung zwischen Naturpark Steigerwald e.V. und den Kommunen im
Karpfenland Aischgrund e.V. gegenseitig erfolgen solle. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Frau Baritsch die
Fördervoraussetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und
Verbraucherschutz. Dieses fördere den Bau des Naturparkzentrums mit rund 2
Mio. €. Für die Förderung der Betriebskostenpauschale müsse jährlich ein
Arbeitsprogramm vorgelegt werden. Ziel seien 20 000 Besucherinnen und
Besucher jährlich. Hierauf werde das Ministerium sein Augenmerk legen. Eine
Zusage für eine staatliche Förderung für 25 Jahre gebe es im Voraus nicht.
Mit einer Aufnahme des Betriebs des Naturparkzentrums könne im Jahr 2025/2026
gerechnet werden. Die mögliche Zusammenarbeit mit dem Steigerwald-Zentrum und
dem Baumwipfelpfad sei in Form der vorzulegenden Projektskizze für den Antrag
auf Fördermittel dargestellt worden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das
Naturparkzentrum in Scheinfeld die Lebensraumvielfalt des Naturparks
Steigerwald mit seiner Teichwirtschaft und z.B. auch dem Weinanbau abbilden
sollte und damit das Steigerwald-Zentrum als reines Waldzentrum ergänzen
könne. Insofern wurde die Aufteilung mit dem Steigerwald-Zentrum und
Baumwipfelpfad im nördlichen und dem Naturparkzentrum im südlichen Teil des
Naturparks für gut erachtet. |
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Der Kreisausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Der Landkreis
Erlangen-Höchstadt trägt die anteiligen jährlichen Betriebskosten des
Naturparkzentrums Steigerwald auf der Basis des vorgeschlagenen
Aufteilungsschlüssels.
Der Betriebskostenanteil
fällt voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 an.
Der Landrat wird
ermächtigt, im Zuge der anstehenden Planungen die gemeinsame Erklärung der
sechs Steigerwald-Landräte zu Errichtung und Betrieb des Naturparkzentrums
abzuschließen.