Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die den Mitgliedern des Kreisausschusses zur Verfügung stehende Sitzungsvorlage ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart begrüßt Frau Sandra Baritsch vom Naturpark Steigerwald e.V. und führt aus, dass dem Naturpark Steigerwald im Freistaat Bayern auch im Hinblick auf Klima- und Naturschutz ein hoher Stellenwert zukomme. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt liege flächenmäßig nur ein sehr kleiner Teil des Steigerwaldes, der ein Randgebiet des Naturparks bildet. Aus diesem Grund habe sich der Landkreis auch nicht bei der Frage nach dem Standort für das geplante Naturparkzentrum positioniert. Dieses werde nach Ansicht von Landrat Tritthart richtigerweise in Scheinfeld im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in einem bestehenden historischen Gebäude eingerichtet. Neben der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolge die Finanzierung der Betriebskosten des Naturparkzentrums Steigerwald für die „Nicht-Standort-Landkreise“ entsprechend einer Aufteilung nach dem jeweiligen Flächenanteil. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt errechnet sich derzeit ein Betrag in Höhe von 7.231,18 €. Der Freistaat Bayern fordere die Finanzierung der Betriebskosten auf 25 Jahre zu sichern. Landrat Tritthart betont, dass dann auch die staatliche Förderung über 25 Jahre erfolgen müsste. Hierfür gebe es derzeit jedoch keine ausdrückliche Zusage. Auch müsse damit gerechnet werden, dass der anteilige Betrag steige, da die Betriebskosten im Wesentlichen aus Personalkosten bestehen.

Im Rahmen der nachfolgenden Beratung weist Kreisrat Brehm, der auch Vorsitzender des Vereins Karpfenland Aischgrund e.V. ist, darauf hin, dass im Landkreis Erlangen-Höchstadt die Teichwirtschaft zur Kernstruktur gehöre und die Unterstützung zwischen Naturpark Steigerwald e.V. und den Kommunen im Karpfenland Aischgrund e.V. gegenseitig erfolgen solle.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Frau Baritsch die Fördervoraussetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz. Dieses fördere den Bau des Naturparkzentrums mit rund 2 Mio. €. Für die Förderung der Betriebskostenpauschale müsse jährlich ein Arbeitsprogramm vorgelegt werden. Ziel seien 20 000 Besucherinnen und Besucher jährlich. Hierauf werde das Ministerium sein Augenmerk legen. Eine Zusage für eine staatliche Förderung für 25 Jahre gebe es im Voraus nicht. Mit einer Aufnahme des Betriebs des Naturparkzentrums könne im Jahr 2025/2026 gerechnet werden. Die mögliche Zusammenarbeit mit dem Steigerwald-Zentrum und dem Baumwipfelpfad sei in Form der vorzulegenden Projektskizze für den Antrag auf Fördermittel dargestellt worden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das Naturparkzentrum in Scheinfeld die Lebensraumvielfalt des Naturparks Steigerwald mit seiner Teichwirtschaft und z.B. auch dem Weinanbau abbilden sollte und damit das Steigerwald-Zentrum als reines Waldzentrum ergänzen könne. Insofern wurde die Aufteilung mit dem Steigerwald-Zentrum und Baumwipfelpfad im nördlichen und dem Naturparkzentrum im südlichen Teil des Naturparks für gut erachtet.

 

 

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt trägt die anteiligen jährlichen Betriebskosten des Naturparkzentrums Steigerwald auf der Basis des vorgeschlagenen Aufteilungsschlüssels.

 

Der Betriebskostenanteil fällt voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 an.

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Zuge der anstehenden Planungen die gemeinsame Erklärung der sechs Steigerwald-Landräte zu Errichtung und Betrieb des Naturparkzentrums abzuschließen.