Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart teilt mit, dass eine Beschlussfassung in dieser Sitzung des Kreistages noch nicht möglich ist. Erste Unterlagen zum Erlass einer „Allgemeinen Vorschrift“ zur Umsetzung des 49-Euro-Tickets (Deutschlandticket) wurden für den 6.4.2023 zugesagt. Der Erlass einer sog. „Allgemeinen Vorschrift“ sei notwendig, um den eigenwirtschaftlichen Verkehren die Einnahmeverluste beihilfekonform auszugleichen. Hinsichtlich des Verfahrens haben sich die mittelfränkischen Landkreise abgestimmt. Das vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellte Muster werde von einer Rechtsanwaltskanzlei für die Zwecke im VGN bearbeitet. Wenn diese Unterlagen voraussichtlich Anfang April und auch die Erstattungsrichtlinie von Bund und Ländern vorliegen, kann dann im Rahmen einer Sondersitzung des Kreisausschusses im April eine Allgemeinverfügung bis spätestens 30.04.2023, vor dem Start des Deutschlandtickets am 01.05.2023, erlassen werden. Inhaltlich ist den Landkreisen insbesondere eine Begrenzung des Ausgleichs auf den Anteil der Regionalisierungsmittel und eine zeitliche Befristung, zunächst bis 31.12.2023 wichtig. Zu einer Sondersitzung des Kreisausschusses werde sobald als möglich eingeladen.

 

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Information und die vorgeschlagene Verfahrensweise in verschiedenen Wortmeldungen zustimmend zur Kenntnis und äußern die Ansicht, dass das 49-Euro-Ticket trotz des bürokratischen Aufwandes grundsätzlich zu befürworten ist.