Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Alexander Tritthart verkündet, dass die für die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) erforderliche Hauptbereisung im September 2023 stattfindet. Der genaue Termin stehe noch nicht fest, werde aber zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Hierzu lädt er alle Kreisrätinnen und Kreisräte ein. Ein weiteres Aufnahmekriterium sei eine Zielsetzung zur Steigerung des Radverkehrsanteils. Der in der MID-Studie 2017 für den Landkreis Erlangen-Höchstadt erhobene Ausgangswert beträgt 13 % und ist damit 2 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Zielsetzung des Landkreises ist eine Steigerung um 5 Prozentpunkte. Auf Nachfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Kreisrat Dr. German Hacker, erklärt Beschäftigter Michael Förster, dass bei der Berechnung des Modal Split von 13 % nur der Binnenverkehr berücksichtigt wurde. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Wolfgang Hirschmann, sieht hier eine gute Gelegenheit, das bereits jetzt gute Angebot des Landkreises für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in Form einer Präsentation im nächsten Kreisausschuss zu bewerben. Ebenso sei eine Kooperation mit den angrenzenden Landkreisen wünschenswert, um auch über die Landkreisgrenzen hinaus eine gute Fahrradinfrastruktur anbieten zu können.

 


 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt setzt es sich zum Ziel, den Radverkehr als nachhaltige Mobilitätslösung in besonderem Maße zu fördern.

Wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung bildet das vorliegende Radverkehrskonzept. Hiernach umfasst die Radverkehrsförderung im Wesentlichen 10 Handlungsfelder in welchen die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation ausgewogen berücksichtigt sind.

Sowohl in die Maßnahmenplanung als auch in deren Umsetzung werden die für den Radverkehr relevanten Fachstellen im Landkreis sowie die Kommunen unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten eingebunden.

 

  1. Durch eine signifikante Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split soll somit ein Beitrag zur Verkehrswende geleistet werden. Der Radverkehrsanteil gemessen an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr (Modal-Split) soll durch Maßnahmen der Radverkehrsförderung gesteigert und der anteilige Zuwachs beschleunigt werden. Der Radverkehrsanteil gemessen an zurückgelegten Wegen im Gesamtverkehr (Modal-Split) soll bis zum Jahr 2035 um 5 % steigen. Ausgangswert ist 13 %.

 

  1. Die für eine bedarfsgerechte Radverkehrsförderung erforderlichen finanziellen Ressourcen werden alljährlich über den Kreishaushalt bereitgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil der finanziellen Ausstattung der Radverkehrsförderung sollen Fördermittel darstellen.