Den Mitgliedern des Kreistages wurde zu Beginn der Sitzung die Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion vom 07.02.2023 zur Asyl-Situation im Landkreis als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

           

Landrat Tritthart teilt dazu mit, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten über die aktuelle Flüchtlingssituation ausführlich berichtet wird und führt zur Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion weiter aus, dass derzeit über 900 Personen in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Erlangen-Höchstadt untergebracht sind. Zusätzlich sind 83 Asylbewerber/innen aufgrund einer Erwerbstätigkeit die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht oder aus gesundheitlichen Gründen in Privatwohnungen wohnhaft. Darüber hinaus wohnen rund 1.100 geflüchtete Personen aus der Ukraine in Privatwohnungen bzw. in einer Wohnung des freien Wohnungsmarktes. Im Vergleich zum Januar 2016 mit insgesamt rd. 1.600 Flüchtlingen, liegt die Zahl geflüchteter Personen zum Stand Februar 2023 mit insgesamt rund 2.100 Flüchtlingen über denen des Jahres 2016.

 

Seitens des Landratsamtes als staatliche Unterkunftsverwaltung wurde die Akquise neuer Liegenschaften bzw. Unterbringungsmöglichkeiten aufgrund ansteigender Flüchtlingszahlen weiter ausgebaut. Dies wird immer schwieriger. Aktuell sind weitere Vertragsabschlüsse in Planung, welche die staatlichen Richtlinien zur Flüchtlingsunterbringung vollumfänglich erfüllen. Die in der Ausgangsfrage angesprochenen Aspekte werden als erfüllt angesehen.

 

Seitens des Landratsamtes als staatliche Unterkunftsverwaltung werden entsprechend der Zahl der Zuweisungen durch die Regierung von Mittelfranken (derzeit monatlich ca. 60 bis 80 Personen) weitere Mietobjekte in den Landkreiskommunen angemietet bzw. entsprechende Beherbergungsverträge abgeschlossen. Ziel ist weiterhin, dass auf Sporthallen und Zelte kein Rückgriff erforderlich wird.  Vor Inbetriebnahme neuer Unterkünfte erfolgt stets die Einbindung der örtlichen Kommune bzw. der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in welcher die Einbindung/Information der Anlieger gemeinsam abgestimmt wird.

 

Die durch die hohe Anzahl von Asylbewerber entstehenden Herausforderungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden werden zunächst von den Bayer. Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landkreistag, dem Städtetag, Gemeindetag und Bezirketag gebündelt und gegenüber der Landes- bzw. Bundesregierung vertreten. Am angekündigten Gipfelgespräch mit der Bundesregierung übernimmt dies auch für die bayerischen Landkreise der Deutsche Landkreistag.

 

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