Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 sowie eine Sitzungsvorlage dazu vor.

 

Landrat Tritthart dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 mit einem Gesamtbudget von über 206 Mio. € erarbeitet haben und führt eingangs aus, dass nach der Corona-Pandemie aktuell auch die Folgen des Ukrainekrieges das Handeln maßgeblich mitbestimmen. Im vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 stehe jedoch neben der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben insbesondere der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur für die über 140.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die regionalen und internationalen Betriebe im Vordergrund.

Nach Vorberatung in den Fachausschüssen hat der Kreisausschuss am 30.01.2023 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zur Annahme des Landkreishaushaltes 2023 für den Kreistag gefasst. Dessen finanzielle Schwerpunkte liegen im Sozialbereich, bei den Schulen und den öffentlichen Einrichtungen. Die Bezirksumlage übersteige mit 59,1 Mio. € auch in diesem Jahr jedes Fachbudget des Landkreises. Das Wirtschaftsvolumen des Kreiskrankenhauses St. Anna betrage 18,8 Mio. € und diene der medizinischen Versorgung der Landkreisbevölkerung. Für notwendige Investitionen, mit denen der Landkreis einen wichtigen Beitrag für die örtliche Wirtschaft leistet, werde eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,0 Mio. € erforderlich.

Im Folgenden geht Landrat Tritthart auf die einzelnen Fachbereiche näher ein und berichtet, dass im Bereich Öffentliche Verwaltung für den Neubau der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch die Grundstücksverhandlungen mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das an der Großen Bauerngasse gelegene Grundstück biete von der Lage und Größe her alle Voraussetzungen, um dort ein modernes und zeitgemäßes Verwaltungsgebäude zu errichten. Für die weiteren Planungen stehen im Jahr 2023 0,8 Mio. € zur Verfügung. Im Bereich überörtlicher Brand- und Katastrophenschutz seien 1,3 Mio. € für die Anschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen sowie die Bereitstellung von Investitionskostenzuschüssen an die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden vorgesehen. Landrat Tritthart bedankt sich für die engagierte Arbeit der Kreisfeuerwehrführung mit Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren, Kreisbrand-meistern sowie bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Diese haben nicht nur während der Corona-Pandemie einen wichtigen Beitrag zu deren Bewältigung geleistet, sondern waren mit ihrem Wissen und Know-how auch eine wichtige Unterstützung bei den Vorbereitungen und Überlegungen zum Thema Energieausfall.

Er führt weiter aus, dass der Landkreis auch im Jahr 2023 erheblich in die 14 in seiner Trägerschaft stehenden Schulen investiert.  Mit der konsequenten baulichen und technischen Modernisierung sowie der Fortsetzung der energetischen Gebäudesanierungen sei dies ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Den rund 8000 Schülerinnen und Schülern biete der Landkreis damit ein modernes und zeitgemäßes Lernumfeld und könne in Zeiten stark steigender Energie- und Heizkosten zu einer Dämpfung des Kostenanstieges beitragen. Trotz Strom- und Gaspreisbremse werden die Heizkosten allein an den Schulen voraussichtlich um über 80 %, auf ca. 1,1 Mio. €, ansteigen. Den Investitionsschwerpunkt bilde in diesem Jahr die Erweiterung des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch mit einem Volumen von 8,4 Mio. €, bei insgesamt veranschlagten Kosten von 21,3 Mio.€. Die größte Baumaßnahme des Landkreises werde mit dem Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf realisiert, mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 60 Mio. €. Nach Durchführung eines europaweiten Planungs- und Realisierungswettbewerbes im letzten Jahr, aus dem als Sieger das Herzogenauracher Architekturbüro Babler + Lodde hervorging, sind für die weiteren Planungen im Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 2,3 Mio. € vorgesehen. Dies gelte mit 0,4 Mio. € auch für die Schaffung eines zukunftsweisenden Lernumfeldes samt ergänzender Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Berufsschulstandort Herzogenaurach. Für die General-sanierung der durch die Realschule Herzogenaurach genutzten Außensportanlagen durch die Turnerschaft Herzogenaurach 1861 e.V. habe der Landkreis 482.000 € als Investitions-kostenzuschuss veranschlagt und für die aktuell noch laufende Sanierung und energetische Ertüchtigung der Turnhalle der Wilhelm-Pfeffer-Schule Herzogenaurach insgesamt 1,0 Mio. € im Landkreishaushalt 2023 berücksichtigt. Für die Restabwicklung der abgeschlossenen Baumaßnahmen Generalinstand-setzungsmaßnahmen des Hallenbades und der Sporthalle in Spardorf sind    1,61 Mio. € und für die Sanierung der Fassade des Gymnasiums Eckental 550.000 € enthalten.

Im Bereich Soziales und Jugend liegen die finanziellen Schwerpunkte bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, dem Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Grundsicherung. Hierfür wende der Landkreis insgesamt 46,3 Mio. € auf. Davon werden durch staatliche Erstattungen und Zuweisungen     18,8 Mio. € abgedeckt. Den verbleibenden Rest müsse der Landkreis selbst aufbringen. Im Sozialhilfeetat seien die Folgen des Ukrainekrieges deutlich erkennbar. Ein hoher Anteil an Geflüchteten habe in Deutschland Schutz gesucht.  Insgesamt seien die aufzuwendenden Kosten der Unterkunft um 2,4 Mio. € auf 8,7 Mio. € stark angestiegen. Neben den Fallzahlsteigerungen aufgrund des „Rechtskreiswechsels“ der ukrainischen Flüchtlinge wirke sich hier außerdem die Reform der Grundsicherung durch das Bürgergeld aus. Diese Ausgaben werden voraussichtlich zu 67,4 % vom Bund erstattet. Der Rest verbleibe beim Landkreis. Aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich Asylbewerber und Flüchtlinge sind 3,8 Mio. € in den Landkreishaushalt 2023 eingeplant. Zudem unterstütze der Landkreis auch weiterhin das hohe Engagement der sozialen Verbände, Organisationen und deren Einrichtungen mit teils freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 495.000 €. Für die Jugendhilfe belaufe sich der Finanzbedarf auf 16,1 Mio. € und liege damit auf dem Niveau der Vorjahre. Dies sei zu begrüßen, da damit die überproportionalen Steigerungen der Vorjahre etwas gedämpft werden. Die finanziellen Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit 2,1 Mio. €, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit        4,2 Mio. € und der Hilfen für Volljährige mit 2,1 Mio. €. Für die Unterbringung der zunehmenden Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer lasse sich der Finanzbedarf noch nicht abschließend abschätzen, da die Modalitäten der Kostenerstattung durch die Bezirke noch unklar sind. Auch werde das im Jahr 2021 durch den Bund beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Bereich der Jugendhilfe zu zahlreichen Veränderungen, zusätzlichen Aufgaben und dadurch entstehende Mehrbelastungen führen.

Ein wichtiger Infrastrukturbestandteil für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger ist das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch. Dieses wurde und werde stets weiterentwickelt. Landrat Tritthart nennt die Kooperation und Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Erlangen, den Abschluss der Baumaßnahme zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung, die Installation einer Photovoltaikanlage, den Ausbau einer Wahlleistungsstation und die Werbekampagne „Die neue Anna“. Aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des fehlenden Pflegepersonals stelle der Betrieb des Kreiskrankenhauses St. Anna für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Mit dem veranschlagten Fehlbetrag von rund 1,982 Mio. € werde das Kreiskrankenhaus St. Anna weiter in die Zukunft geführt. Der vorgesehene ergänzende Zuschuss für Investitionen sei für die Modernisierung der technischen und medizinischen Ausstattung wichtig, um das Krankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern zu stärken. Landrat Tritthart ergänzt dazu, dass die Bundesüberlegungen zur Reform der Krankenhäuser derzeit aufmerksam und auch kritisch verfolgt werden, da in Bayern dadurch mit massiven Veränderungen in der Krankenhauslandschaft gerechnet werde.

Für die Umsetzung der im Investitionsprogramm für Kreisstraßen und Radwege beschlossenen Maßnahmen seien im Landkreishaushalt 2023 Finanzmittel in Höhe von 3,3 Mio. € bereitgestellt. Der Schwerpunkt liege beim weiteren Ausbau des Radwegenetzes mit dem in Bau befindlichen Radweg zwischen Möhrendorf und Dechsendorf und dem geplanten Radweg zwischen Herpersdorf und Bullach. Darüber hinaus seien 1,1 Mio. € für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wachenroth und 1,6 Mio. € für Unterhalt der Kreisstraßen und Radwege veranschlagt.  Der Ausbau und die Förderung des Radverkehrs diene nicht nur der Mobilität, sondern leiste auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Dieser werde auch mit vielfältigen weiteren Projekten, z.B. dem kommunalen Energiemanagement oder der Erstellung von Wärmeentwicklungsplänen weiter vorangebracht. Ein sehr wichtiger Aspekt dazu sei auch der landkreisweit zur Verfügung stehende und sehr gut ausgebaute ÖPNV. Landrat Tritthart betont hierzu, dass das Ziel erreicht wurde, ein leistungsfähiges, flächendeckendes und attraktives Nahverkehrsangebot zu schaffen. Kehrseite des guten ÖPNV-Angebotes seien jedoch die dafür vom Landkreis aufzuwendenden hohen Kosten. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten derzeitigen Rahmenbedingungen mit gestiegenen Energiekosten und Einbußen bei den Fahrgasteinnahmen werde mit einem stark steigenden Finanzbedarf in Höhe von fast 7,0 Mio. € gerechnet. Weitere für den Ausbau des ÖPNV’s wünschenswerte Maßnahmen, wie die Einführung des 49 Euro Tickets, werden wohl auch zu einer zusätzlichen Belastung der Aufgabenträger führen. Deshalb appelliere er an Bund und Staat, den Landkreisen und Städten die zu erwartenden finanziellen Einbußen auszugleichen. Bislang stehe nur der Geldfluss zwischen Bund und Ländern fest. Wie dieses auf die Aufgabenträger verteilt werde sei bislang unklar, obwohl der Start des 49 Euro Tickets im Mai erfolgen soll.

Landrat Tritthart verweist abschließend nochmals auf den gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage von 23,55 v.H., aus dem sich die Bezirksumlage in Höhe von 59,1 Mio. € errechne. Die Bestrebungen des Bezirks Mittelfranken und der Bezirksrätinnen und Bezirksräte, den steigenden Ausgaben entgegenzuwirken und die umlagezahlenden Landkreise und kreisfreien Städte nicht noch weiter zu belasten, seien sehr zu begrüßen. Auf dieser Basis werde er mit dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 vorschlagen, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert bei 47,25 v.H. zu belassen. So werde die vorausschauende Haushaltsführung des Landkreises weiterhin nahtlos fortgesetzt. Die Landkreisfinanzen konnten in den letzten Jahren trotz zahlreicher großer Investitionen nachhaltig konsolidiert werden. Die Verschuldung sank von 21,6 Mio. € im Jahr 2014 auf       11,2 Mio. € bis zum Jahresende 2022. Zur Finanzierung der Investitionsausgaben werde jedoch im Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von 8,0 Mio. € erforderlich. Landrat Tritthart betont, dass es auch künftig im Interesse des Landkreises liege, die Finanzen der kreisangehörigen Kommunen nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen. Aufgrund stetig wachsender Aufgaben und Anforderungen zeichne sich beim Bezirk Mittelfranken ein ansteigender Finanzbedarf ab. Eine deutliche Steigerung der Bezirksumlage könne nicht ohne Folgen für die Kreisumlage bleiben. Landrat Tritthart zeigt sich zuversichtlich, dass der Landkreis die Herausforderungen im engen Schulterschluss mit den Städten, Märkten und Gemeinden bewältigen werde, ohne die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises oder die der kreisangehörigen Gemeinden zu gefährden.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der Beschlüsse der Kreisgremien habe der Landkreis ein vielfältiges und bedeutendes Aufgaben- und Ausgabenprogramm zu erfüllen. Dazu gehören auch die Realisierung eines Pflegestützpunktes und die weiteren Schritte auf dem Weg hin zur Errichtung eines Gründerzentrums und eines Landkreisfeuerwehrzentrums.  Auch hierfür seien entsprechende Haushaltsmittel im Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 berücksichtigt. Darüber hinaus sei der Landkreis auch weiterhin gefordert, die großen Herausforderungen, mit den Folgen des Krieges in der Ukraine, den Zustrom an Flüchtlingen und Asylsuchenden, den Klimawandel, der Energiekrise, der Inflation und ganz besonders dem Fachkräftemangel sowie der noch nicht gänzlich überwundenen Corona-Pandemie, zu bewältigen. Landrat Tritthart dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich, die bei der Bewältigung dieser Krisen herausgefordert waren und es noch sind.

Er führt weiter aus, dass die laufenden und anstehenden großen Investitionsmaßnahmen vom Landkreis auch in den nächsten Jahren größte finanzielle Anstrengungen erfordern werden. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die Belastung künftiger Generationen durch hohe Kreditaufnahmen begrenzt werde. 10 wunderbare Jahre für die Landkreisfinanzen, in denen es stets nach oben ging und die Verschuldung abgebaut werden konnte, seien, so Landrat Tritthart, vorbei. Die Auswirkungen der Krisen werden den Landkreis und die Gesellschaft noch lange beschäftigen. Er wünsche sich, dass die Kommunen in die Entscheidungsfindung von Bund und Staat besser eingebunden werden. Wie notwendig dies sei, zeige der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Jahr 2026, trotz des auf allen Ebenen und in allen Branchen herrschenden Fachkräftemangels versprochen wurde. Nur gemeinsam könne man sinnvoll weiter voranschreiten. In diesem Sinne dankt Landrat Tritthart allen Kreisrätinnen und Kreisräten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sehr herzlich, die sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger engagieren.

 

Im Anschluss an die Haushaltsrede von Landrat Tritthart nehmen die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie der Vertreter der LÖP zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 Stellung. Alle kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dem vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 zugestimmt werde. In allen Wortmeldungen wird auf die Herausforderungen und die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges Bezug genommen. Für die Kreistagsfraktion der Freien Wähler betont deren Fraktionsvorsitzender, Kreisrat Fischkal, wie wichtig es sei, die Kreisumlage stabil zu halten. Die Gemeinden würden für ihre vielfältigen Aufgaben z.B. für Schulen, Feuerwehrgebäude, Kanäle und Straßen ebenso ausreichend Geld brauchen. Eine Megaherausforderung seien anstehende Schulsanierungen. Hier sei Hilfe vom Staat notwendig. Wie hoch Investitionen seien, zeigen die veranschlagten Kosten von 60 Mio. € für den Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums. Ob diese Summe reichen wird, werde sich erst noch zeigen.  In sinnvolle Projekte zu investieren sei gut, es müsse jedoch auch nein gesagt werden, wenn das Kosten-/Nutzenverhältnis nicht stimme. Aus diesem Grund sei die Fraktion der Freien Wähler gespannt auf die Zahlen und Fakten zum StUB-Ostast, um anschließend die Bürgerinnen und Bürger abstimmen zu lassen. Dazu verweist der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler auf die Kostensteigerungen und Bauzeitverlängerung der Zweiten Stammstrecke in München. Weitere wichtige Themen seien die Umsetzung des Ganztages-anspruches ab 2026, trotz des bestehenden Fachkräftemangels, sowie die Unterbringungen von Flüchtlingen. Der Rechtsanspruch müsse ausgesetzt oder aufgehoben werden, da nicht ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung stehe. Für die Unterbringung von Flüchtlingen werde alles Mögliche getan, trotzdem fehlen nun Unterkünfte. Die Hürden für neue Baugebiete seien u.a. mit den bestehenden Brandschutz- und Denkmalschutzvorschriften viel zu hoch.

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker erklärt, die finanziellen Auswirkungen durch reduzierte Einnahmen bei den Städten, Märkten und Gemeinden werden für den Landkreis mit zwei Jahren Zeitverzögerung erst ab 2025 spürbar werden. Hierfür gelte es Vorsorge zu treffen. In politischer Verantwortung gelte es nun alles Nötige mitzutragen. Der Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 berücksichtige die Pflichtaufgaben, die notwendigen Personalkosten u.a. mit den Tarifsteigerungen und z.B. der Leitungsstelle für den Pflegestützpunkt. Auch Leistungsträger sollen weiter gefördert werden. Die Realisierung des Pflegestützpunktes sei wichtig, ebenso die Schulen, der Radwegeausbau, die Ausgaben für den ÖPNV aber auch für die Kleinelektromobilität und den Klimaschutz. Die Aufgaben für den ÖPNV werden in den nächsten Jahren erheblich sein, wenn Ausschreibungen anstehen und unterschiedliche Antriebsarten, die Streckenlogistik und die Linienbündel insgesamt neu betrachtet werden müssen. Die Zeiten relativ günstiger Kosten seien bei Berücksichtigung der neuen Antriebsarten vorbei und das 49 Euro-Ticket verursache ebenfalls hohe Kosten. Umso wichtiger sei die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Stadt Erlangen. Im weiteren Verlauf fragt Kreisrat Dr. Hacker für die SPD-Kreistagsfraktion nach dem Sachstand zur Anschlussstelle Möhrendorf der A 73 und der Umsetzung des Ganztagesanspruches für Kinder der Förderschulen in den Klassen 1 bis 4. Er betont es müsse allen ein Anliegen sein, den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung sicherzustellen. Dieser sei für die Bürgerinnen und Bürger für die Betreuung der Kinder existenziell wichtig. Die aktuelle Betreuungsquote liege bei 80 bis 85 %. Ohne Zweifel gebe es Personalprobleme, dies sei aber nichts Neues. Es gelte nun die notwendigen Aufgaben zu machen und alle bestehenden Betreuungsformen zu bedenken. An den Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler gerichtet, stellt Kreisrat Dr. Hacker klar, dass die StUB aus seiner Sicht einen klaren Standortvorteil darstelle. Ein Mitspracherecht könne den Bürgerinnen und Bürgern vom Landkreis nur für den StUB-Ostast eingeräumt werden.

Landrat Tritthart erwidert, die Ausgestaltung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung sei ein konstruktiver Fehler, da bei Nichterfüllung durch die hierfür zuständigen Städte, Märkte und Gemeinden der Landkreis als Träger der Jugendhilfe beklagte Partei ist. Der Landkreis sei hier jedoch auf die Aufgabenerfüllung durch die Kommunen angewiesen.

Im Anschluss erläutert Kreisrätin Göbel für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf des Landkreishaushaltes 2023. Dieser sei solide und verantwortungsvoll aufgestellt. Eingebettet in die Geschichte eines Frachtschiffes auf Reisen stellt Kreisrätin Göbel die Herausforderungen für das Jahr 2023 und die kommenden Jahre dar. Genannt werden die Klimaveränderungen, der CO2-Fussabdruck sollte deshalb möglichst klein bleiben. Bei steigenden Kosten müsse die Energieversorgung sichergestellt werden. Immobilien müssten energetisch saniert und mit Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden. Für das sehr gefragte Klimaschutzmanagement und den überaus lebenswichtigen Sozialbereich werden deshalb die weiteren Stellen sehr begrüßt. Das Thema Mobilität reiche von der Aufteilung des Straßenraumes, der Einführung des 49 Euro-Tickets, den höheren Ausgaben für emissionsarme Busse, grenzüberschreitenden Buslinien, der Optimierung der Buslinien in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen, dem Vorankommen der StUB-Planungen, mit hoffentlicher Anbindung des StUB-Ostastes an die Gräfenbergbahn, bis zum weiteren Ausbau des Radwegenetzes und den Radverkehrsbeauftragten. Mit allen Maßnahmen könne die Mobilität im ländlichen Raum weiter ausgebaut werden. Auch nachhaltiges Bauen sei mit der Wettbewerbsgestaltung im Landkreis angekommen. Dass dabei beachtet werde, der Sanierung nach Möglichkeit den Vorzug zu geben, werde am Beispiel der Sanierungsmaßnahme am Jugendcamp in Vestenbergsgreuth deutlich. An den Schulen werde stets auf einen guten baulichen Zustand geachtet und die Digitalisierung vorangebracht. Kreisrätin Göbel dankt in diesem Zusammenhang allen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften für ihr Engagement. Das Kreiskrankenhaus St. Anna sei mit einer geradlinigen und zukunftsorientierten Geschäftsführung gut aufgestellt und wie die Werbekampagne „Die neue Anna“ zeigt, auf einem guten Weg, immer attraktiver zu werden. Der Hebammenstützpunkt und der geplante Pflegestützpunkt ergänzen das Angebot im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Ein Landkreisfeuerwehr-zentrum werde unterstützt und sei mit dem Dank an alle Vereine, Verbände und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie dem Katastrophenschutz verbunden.

Für die JU-Kreistagsfraktion weist der Fraktionsvorsitzende, Kreisrat Stopfer, auf die für rund 100 Mio. € neuen Investitionen in den Jahren 2024 bis 2026 hin. Diese seien für die energetische Sanierung der Schulen, für Radwege und Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Die künftige Entwicklung der Bezirks-umlage und die volatilen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, seien für die Einnahmenbeschaffung des Landkreises eine Herausforderung, bei der die kreisangehörigen Gemeinden nicht überfordert werden dürfen. Bei allem dürfe die Zukunft nicht aus den Augen verloren werden. Ein klarer Überblick und eine solide Finanzkraft sei Grundlage für den Erfolg des Landkreises. Die notwendige Nettoneuverschuldung in Höhe von 47 Mio. € gelte zukunftsorientierten Maßnahmen, wie dem Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums, dem Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch, der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch sowie der Realisierung eines Gründerzentrums. Mit vorausschauendem Handeln müsse man den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Dies beinhalte unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit neben der Überprüfung freiwilliger Leistungen auch eine moderate Anpassung der Kreisumlage, unter Berücksichtigung der Belange der kreisangehörigen Gemeinden. Klimaschutz und Nachhaltigkeit seien wichtiger denn je. Um als Ziel Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen, könnten erste Akzente dazu in der Landkreisverwaltung gesetzt werden und damit ein Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz im landkreiseigenen Wirkungskreis geleistet werden. Ein Gründerzentrum diene der Stärkung der Wirtschaft sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit der Sicherstellung des Potentials der Region für die Region. Dies solle mit einer Konzeptstudie vorangebracht werden, damit für die Gründerinnen und Gründer ein „zu Hause sein“ im Landkreis möglich werde. Insgesamt gelte es in die richtigen Projekte zu investieren, die Bestrebungen hin zur Klimaneutralität zu verstärken und die Digitalisierung im Landkreis voranzubringen.

Für die CSU-Kreistagsfraktion erläutert Fraktionsvorsitzender Nussel weitere Aspekte zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 insbesondere auch vor dem Hintergrund der langfristigen Herausforderungen und den geplanten notwendig werdenden Maßnahmen des Staates, diesen in nächster Zukunft zu begegnen. Demnach stellt der IHK-Konjunkturbericht z.B. dar, dass eine Verlagerung der Wirtschaftskraft ins Ausland stattfinde und nennt die Gummi- und Kunststoffsparte mit ca. 20 % und die Metallindustrie mit bereits 8%. Dies unterstreiche wie wichtig Infrastrukturmaßnahmen und Gewerbegebiete seien, um langfristig Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Fraktionsvorsitzender Nussel führt weiter aus, dass alle Finanzmittel für soziale Leistungen erst erwirtschaftet werden müssen. Wirtschaft und Ordnung seien bedeutende Faktoren, um dies gewährleisten zu können. Ein Blick in Richtung Feuerwehrausbildung mache deutlich, welche komplexe Ausbildung erforderlich ist, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Auch an Schulen herrsche Fachkräftemangel. Diesem müsse begegnet werden, damit Jugendliche eine gute schulische Bildung und die notwendige Unterstützung erhalten. Dies diene auch der Prävention, damit nicht später die Jugendhilfe gefordert sei. Mit der kostenfreien Meisterausbildung, voraussichtlich ab nächstem Jahr, werde ein weiterer wichtiger Baustein gesetzt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Weiterhin habe der Freistaat Bayern mit dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz mit einem Volumen von 10 Mrd. € in den nächsten 10 Jahren eine bedeutende Entscheidung getroffen. Wichtig sei jedoch bei allen Wünschen, dass diese überschaubar und umsetzbar seien und die Bevölkerung mitgenommen werde. Aufgabe auf allen Ebenen sei die Sicherstellung der Grundversorgung, d.h. von Wohnraum, über Lebensmittel- und Energie- bis hin zur Gesundheitsversorgung. Die Auswirkungen der Globalisierung, die zu einem Arzneimittelmangel führen konnten, hätte sich vorher niemand so vorgestellt. Der geplante Pflegestützpunkt sollte bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger da sein und diese unterstützen. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass rund 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause von den Angehörigen gepflegt werden. Hinsichtlich des Ganztagesanspruches auf Betreuung der Grundschulkinder sei solidarisches Handeln gefragt, um Lösungen für eine Verteilung der vorhandenen Plätze zu finden. Weiterhin appelliere er wieder mehr Angelegenheiten direkt vor Ort zu regeln. Die kleinteiligen Regelungen beispielsweise im Landesentwicklungsplan seien auf Dauer aus seiner Sicht nicht mehr gut und zielführend. Hierzu gelte es bürokratische Regelungen abzubauen. Notwendig sei auch die Anhebung der Schwellenwerte für Ausschreibungen. Ein weiterer Bereich sei die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Auch hierfür müssen die Kommunen vor Ort ihre Aufgaben leisten. Die Unterbringung der Flüchtlinge könne nur zusammen gemeistert werden. Die Kommunen stoßen hier an die Grenze des Leistungsfähigen. Der Schutz müsse denen gelten, die um ihr Leben fürchten und nicht denjenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen zuziehen. Vor diesem Gesamthintergrund müsse der Staat die Außengrenzen schützen. Fraktionsvorsitzender Nussel dankt in diesem Zusammenhang allen „Kümmerinnen und Kümmerern“.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Kreisrätin Dassler, lobt die tollen Firmen, Mittelständler und Handwerker, die den Landkreis so erfolgreich machen. Mit Hilfe der Kreisumlage konnte der Landkreis über die Pflichtaufgaben hinaus ein hohes Niveau erreichen. Bei knapper werdenden Finanzmitteln und einer Nettokreditaufnahme von 47 Mio. € gehe es darum zu prüfen, welche Maßnahmen neben den Pflichtaufgaben noch möglich sind, damit sich der Landkreis nicht zu hoch verschulde. Abgewartet werde die finanzielle Entwicklung des Kreiskrankenhauses St. Anna im Hinblick auf die Krankenhausreform. Mit einem Fehlbetrag von rund 1,9 Mio. € gelte es weiterhin dabei zu bleiben, die Attraktivität zu steigern. Der Landkreis müsse seine monetären Mittel künftig priorisieren und für die wichtigsten Aufgaben einsetzen.

Für die LÖP fasst Kreisrat Reinhart die derzeitige Situation während einer Vielzahl von Krisen zusammen und erklärt, es wäre nun weniger zu tun, wenn die Verkehrs- und Energiewende früher angegangen worden wäre. Nun sei ein Ausbau der erneuerbaren Energien und der Solar- und Windkraft in Turbogeschwindigkeit erforderlich, um der einseitigen Energieabhängigkeit zu begegnen. Durch den rechtzeitigen Umstieg hätten die CO2-Immissionen bereits verringert werden können. Dies würde ca. 35 % weniger Autofahrten erfordern. Der ständige Ausbau des Radverkehrsnetzes im Landkreis werde daher sehr begrüßt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch ohne Auto mobil unterwegs sein können. Tempo 30 solle nicht ausgebremst werden und im Verkehrsbereich müsse auch auf Frachtströme geachtet werden, um den LKW-Verkehr reduzieren zu können. Die Untersuchungen zur Aurachtalbahn werden nach Ansicht von Kreisrat Reinhart in Zukunft Thema sein und zum StUB-Ostast seien den Bürgerinnen und Bürgern die Kosten zu nennen, damit diese entscheiden können. Zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien werde die weitere Personalstelle begrüßt. Kreisrat Reinhart verweist beispielhaft auf den Wärmeentwicklungsplan und das Quartiermanagement der Gemeinde Buckenhof. Er wünsche sich für die Zukunft eine gemeinsame Vision des Kreistages mit den Zielen Lenkung der Verkehrsströme und Verringerung der Versiegelung in den Kommunen. Der aktive Klimaschutz solle im Schulterschluss mit der Stadt Erlangen angegangen und die vorhandenen Synergien genutzt werden.

Abschließend nimmt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Beßler, Stellung zum Entwurf des Landkreishaushaltes 2023. Dieser sei sorgfältig vorbereitet und nachhaltig in der Auslegung. Es sei den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Einsatz und ihrer Qualifikation zu danken, die die gute Steuerkraft des Landkreises erwirtschaften. Im Einzelnen geht der Fraktionsvorsitzende des AfD-Kreistagsfraktion auf die Ausgaben für die soziale Sicherung und die Jugendhilfe ein. Die Kosten der Jugendhilfe seien zwar vorläufig gestoppt, die langfristige Tendenz jedoch nicht. Hier müsse der Bund die Kommunen entlasten. Sinkende Schülerzahlen in den berufsbildenden Schulen und der Handwerkerausbildung werden den Fachkräftemangel seiner Meinung nach verstärken, während die hohen Schülerzahlen an den Gymnasien zur Überakademisierung weiter beitragen. Im Bereich des ÖPNV seien die Fahrgastzahlen rückläufig. Hierfür gebe es vielfältige Gründe u.a. die Corona-Pandemie mit der Änderung des Arbeitsumfeldes und dem Ausbau der Homeoffice-Möglichkeiten. Es sei deshalb eine genaue Analyse zu Kosten und Nutzen erforderlich. Trotz hervorragend aufgestelltem ÖPNV müsse auf die Auslastung der Linien geachtet werden. Die Fahrt eines Gelenkbusses mit 5 Fahrgästen sei nicht nachhaltig und trage nicht zum Klimaschutz bei. Die Taktungen seien auch in Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen zu prüfen. Die StUB sei nicht finanzierbar. Die im Landkreishaushalt enthaltenen ÖPNV-Kosten würden jedoch im Rahmen bleiben. Der Bund sei bei der Frage der Finanzierung des 49 €-Tickets durch die Kommunen gefragt. Für die Zukunft müssen bei der Anschaffung von Bussen umweltfreundliche Antriebe, auch synthetische Kraftstoffe, alternativ zu Gas- oder Wasserstoff, betrachtet werden. Die Verwirklichung des E-Tickets werde begrüßt, wie alle Anstrengungen, die der Digitalisierung des Busnetzes dienen. Mit dem Kreiskrankenhaus St. Anna gehe man mit Vertrauen in Geschäftsleitung und Personal weiter auf dem Weg der Modernisierung. Hinsichtlich der notwendigen Krankenhausreform sei eine budgetneutrale Umstellung nicht realistisch und umsetzbar. Leistungsgruppen würden zur Abwertung der Grundversorgung führen. Die Förderung der Landwirtschaft werde begrüßt, dadurch könne eine gute Nahversorgung vorgehalten und die lokalen Betriebe direkt unterstützt werden. Auch dies diene dem Umweltschutz und reduziere unnötige Verkehrswege. Der Ausbau der Windkraftanlagen dürfe nicht zum Kahlschlag in heimischen Wäldern führen. Weiterhin sei der Unterhalt und Ausbau der Verkehrswege mit Sanierung der Kreisstraßen und dem Radwegeausbau wichtig für die Wirtschaft und die Verkehrssicherheit. Insgesamt würden die im Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 beinhalteten Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Landkreises beitragen. 

 

Landrat Tritthart erwidert zu den Ausführungen einer geringen Auslastung von Buslinien, dass gerade deshalb Linienbündel bei den Ausschreibungen gebildet wurden, um auch dort eine ÖPNV-Anbindung zu erreichen, wo nur wenige Leute mitfahren. Aus diesem Grund werden wirtschaftlich gute Linien mit wirtschaftlich schwachen Linien kombiniert. Die Frage wie damit umgegangen wird, sei eine stetige Herausforderung, um auch weiterhin den ländlichen Raum gut und attraktiv zu erschließen. Auch sei die Leerfahrt eines großen Gelenkzuges manchmal wirtschaftlich günstiger, als die Rückfahrt ins Busdepot und der Umstieg auf einen kleineren Bus. Landrat Tritthart bittet dies in der Argumentation zu beachten.

 

Im Anschluss an die Beratung lässt Landrat Tritthart über den vorliegenden Entwurf des Landkreishaushaltes 2023 und die Finanzplanung abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2023 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2023 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungs­beschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2023 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit    184.890.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit      21.302.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                 in den Erträgen mit                                   16.769.800,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                  18.751.800,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 1.982.000,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan          in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 1.982.000,00 Euro)  mit jeweils            2.502.000,00  Euro

       ab.

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen wird auf 8.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

(2)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  9.160.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 auf  118.538.307,57 Euro festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayerischen Landesamt für Statistik festgestellte Steuerkraftzahlen 2023

            der Grundsteuer A                                                                 564.620,00  Euro

            der Grundsteuer B                                                            14.125.832,00  Euro

            der Gewerbesteuer                                                         109.104.149,00  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                                    98.163.878,00  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                           13.445.913,00  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2022        15.470.333,00  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                                 250.874.725,00  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                     47,25 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                     47,25 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                    47,25 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                               47,25 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                       47,25 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                            47,25 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                         360 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                   360 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                      Ja: 52 Nein: 0 Anwesend: 52

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2022 - 2026.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für die Jahre 2023 - 2027 wird angenommen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                      Ja: 52 Nein: 0 Anwesend: 52

 

Landrat Tritthart dankt nach der Abstimmung allen Kreisrätinnen und Kreisräten für das klare der einstimmigen Beschlüsse.