Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Landkreis Erlangen-Höchstadt wird eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG über den 31.12.2022 hinaus nicht in Anspruch nehmen.

 

2.   Vorbehaltlich des noch ausstehenden Gesetzesbeschlusses zur Verlängerung der o.g. Übergangsfrist wird die Verwaltung beauftragt, für den Landkreis Erlangen-Höchstadt eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt Erlangen abzugeben („Widerruf der Optionserklärung vom 21.11.2016 mit Wirkung vom 01.01.2023“).