Sitzung: 19.12.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50
Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
Landkreis Erlangen-Höchstadt wird eine Verlängerung der Übergangsfrist für die
Anwendung des § 2b UStG über den 31.12.2022 hinaus nicht in Anspruch nehmen.
2.
Vorbehaltlich
des noch ausstehenden Gesetzesbeschlusses zur Verlängerung der o.g.
Übergangsfrist wird die Verwaltung beauftragt, für den Landkreis
Erlangen-Höchstadt eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem
Finanzamt Erlangen abzugeben („Widerruf der Optionserklärung vom 21.11.2016 mit
Wirkung vom 01.01.2023“).