Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Anwesend: 46

Den Mitgliedern des Kreistages steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Demnach hat Herr Kreisrat Andreas Galster mit Schreiben vom 09.11.2022, eingegangen am 21.11.2022 mitgeteilt, dass er das Amt als Kreisrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt niederlegt. Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann das Amt niedergelegt werden. Dies ist vom Kreistag festzustellen und über einen Listennachfolger zu entscheiden. Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag der CSU ist Herr Klaus Faatz. Mit Schreiben vom 02.12.2022, eingegangen am 05.12.2022, hat Herr Klaus Faatz erklärt, im Fall der Feststellung der Amtsniederlegung von Herrn Kreisrat Andreas Galster, die Wahl anzunehmen und den Eid gem. Art. 24 Abs. 4 LKrO zu leisten.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt stellt fest, dass Herr Andreas Galster mit Schreiben vom 09.11.2022, eingegangen am 21.11.2022, sein Amt niedergelegt hat.

 

2.   Als Listennachfolger rückt Herr Klaus Faatz in den Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt nach.

 

 

 

Nach der Beschlussfassung wird Kreisrat Klaus Faatz von Landrat Tritthart gemäß Art. 24 abs. 4 Landkreisordnung in feierlicher Form vereidigt.

 

Über die Vereidigung wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.