Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 14, Anwesend: 17

Den Mitgliedern des Bauausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2022 vor. Dieser ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Kreisrätin Dr. Kreitz erläutert dazu, im Bereich nachhaltiges Bauen habe sich seit der letzten Antragstellung der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.09.2021   sehr viel getan. Nachhaltiges Bauen sei ein Zukunftsthema geworden. Mit dem Antrag werde angestrebt, für den Neubau der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch das geeignetste Zertifizierungsverfahren zunächst zu eruieren und dann umzusetzen.

Derzeit gebe es bei QNG-Verfahren ihres Wissens nach auch eine Förderung. Der Freistaat Bayern strebe ebenfalls nachhaltige Kriterien im Bauen an, derzeit in Form einer Lebenszyklusanalyse, die im Kern identisch sei mit nachhaltigem Bauen. Auch von Seiten der Staatsregierung werde dazu ein eigenes Programm angelegt. Für den Landkreis sei nun, vor dem Neubau der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch, Zeit, ein geeignetes Verfahren zu eruieren. Der Beschlussvorschlag sei diesbezüglich mit der beispielhaften Aufzählung und dem Nachsatz „oder aktuell vergleichbares Zertifikat“ offen formuliert.

In der anschließenden weiteren Beratung nimmt Kreisrat Reichelsdorfer Stellung und erklärt, gegen nachhaltiges Bauen sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Er sei jedoch der Ansicht, dass es hierfür keiner Zertifizierung bedürfe. Dies sei oft mehr Schein als Sein und in vielen Bereichen müsse hinterfragt werden, wie überhaupt eine Messbarkeit erfolgen könne z. B. bei der soziokulturellen und funktionalen Qualität. Konkret nachhaltig bauen, das könne ein Architekturbüro realisieren, auch ohne Zertifizierung. Auch Kreisrat Pech ist der Ansicht nachhaltig Bauen könne man durchaus im Fokus haben. Zur Frage der Zertifizierung müssen jedoch zunächst die hierfür aufzuwendenden Mehrkosten klar ermittelt und dazu dargestellt werden, ob diese durch eine mögliche Förderung kompensiert werden können. Interessant sei beispielsweise auch der Preisunterschied und Mehrwert zwischen Gold- und Silberzertifizierung. Kreisrat Dr.  Körner teilt die Ansicht, dass gegen nachhaltiges Bauen prinzipiell nichts einzuwenden ist. Die Formulierung „zu berücksichtigen“ sei nicht eindeutig verständlich. Werde damit gemeint, dass Goldstandard gebaut wird oder nur geprüft werden soll. Er schlägt als möglichen Kompromiss konkret vor, im qualitativen Vergabeverfahren Nachhaltigkeit als Vergabekriterium zu formulieren und eine Gewichtung im Vergabeverfahren z.B. von 15 % vorzusehen. Dies wäre als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzugeben, ob und wie dies grundsätzlich umgesetzt werden könne. Kreisrätin Dr. Kreitz erklärt, der Antrag ziele nicht auf einzelne Vergabeverfahren, sondern auf das konkrete Objekt „Neubau einer Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch“. Die gesamte Baumaßnahme stelle von der Planung bis zur Realisierung ein komplexes Objekt dar, für das eine Zertifizierung die Möglichkeit eröffne, qualitativ den gesamten Prozess mit dem Ziel des nachhaltigen Bauens zu begleiten. Ob Goldstandard oder die bayerische Zertifizierung sei dabei nicht entscheidend. Kreisrätin Dr. Kreitz betont, der Antrag sei diesbezüglich offen formuliert. Verwiesen wird zudem auf die Zertifizierung staatlicher Gebäude. Kreisrat Dr. Bräutigam erklärt, aus seiner Tätigkeit im Preisgericht für den Planungs- und Realisierungswettbewerb für den Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums habe er mitgenommen, dass die Berücksichtigung von Zertifizierungskriterien bei Architekten Standard sei und kein Mehraufwand. Im weiteren Verlauf wird mehrfach auf das Gebäude des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach Bezug genommen. Dieses staatliche Gebäude gelte als nachhaltiges Vorzeigeobjekt, sei jedoch nicht zertifziert. Mit Zustimmung des Gremiums erläutert Kreisrat Fischer, er habe dieses Objekt besichtigt und mit der Architektin gesprochen. Aus diesen Erkenntnissen könne er mitteilen, dass allein an der Standortfrage eine Goldzertifizierung für den Neubau der Dienststelle des Landratsamtes in Höchstadt a. d. Aisch ausscheide, da das Grundstück vorgegeben sei. Eine Wertsteigerung müsse bei Büro- und Verwaltungsgebäuden seiner Ansicht nach nicht berücksichtigt werden. Architekturbüros arbeiten auftragsgemäß selbstverständlich für eine Zertifizierung, die Kosten hierfür zahle aber der Bauherr. Ob eine Goldzertifizierung erreichbar sei, sei sehr fraglich und kein Benefit daraus zu erwarten. Er plädiert dafür, nachhaltig und innovativ zu bauen, ohne Zertifizierung. Dem stimmen im Wesentlichen mehrere Mitglieder des Bauausschusses in nachfolgenden Wortmeldungen zu. Einer pauschalen Bindung an eine Zertifizierung ohne verifizieren zu können, was daraus auf den Landkreis zukomme, dem könne laut Kreisrat Brehm nicht zugestimmt werden. Kreisrätin Dr. Kreitz erklärt daraufhin, dass kein Goldstandard gefordert werde und dies aus dem Antrag zurückgenommen wird. Ziel sei eine Zertifizierung, nach einem System, das für dieses Modellprojekt passt. Es soll keine pauschale Vorgabe sein. Es solle geprüft werden, welches Verfahren am sinnvollsten ist. Kreisrat Dr. Körner spricht sich nochmals dafür aus, auf Nachhaltigkeit im Rahmen der Ausschreibung zu achten und zu prüfen, ob und wie dies als Vergabekriterium formuliert werden kann z.B. durch Zertifikat oder gleichwertige Kriterien und die Gewichtung bei Erfüllung des Ausschreibungskriteriums festzulegen. Nach nochmaliger weiterer Diskussion, wie der Beschlussvorschlag im Antrag zu verstehen ist, fordert Landrat Tritthart die Antragsteller auf, den formulierten Beschlussvorschlag entsprechend zu konkretisieren. Daraufhin wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Neubaus des Landratsamtes in Höchstadt eine BNB-Zertifizierung, eine QNG-Zertifizierung oder ein aktuell vergleichbares Zertifikat zu berücksichtigen.

 

Kreisrätin Dr. Kreitz erklärt, dies beinhalte die Freiheit zu wählen, welches Verfahren bei der Ausschreibung berücksichtigt werden soll und lege noch keinen bestimmten Standard fest. Es schließen sich mehrere Wortmeldungen an, die begründen, diesen Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können, da man nicht wisse, welche Kosten und Konsequenzen daraus entstehen würden.

Kreisrat Dr. Bräutigam stellt im weiteren Verlauf einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung.

 

Landrat Tritthart lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Dieser wird einstimmig mit 17:0 Stimmen angenommen.

 

Anschließend lässt Landrat Tritthart über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 


Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Neubaus des Landratsamtes in Höchstadt eine BNB-Zertifizierung, eine QNG-Zertifizierung oder ein aktuell vergleichbares Zertifikat zu berücksichtigen.