Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Die Mitglieder des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 erhalten.

 

Landrat Tritthart schildert in seiner Rede zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 die Bedeutung des Kreiskrankenhauses St. Anna für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Aufgrund der wirtschaftlich soliden Lage der Städte, Märkte und Gemeinden leiste der Landkreis hierfür einen erheblichen finanziellen Beitrag von voraussichtlich 1,982 Mio. € für das Jahr 2023. Vielfältige Herausforderungen, Chancen und Risiken werden auch im kommenden Wirtschaftsjahr große Anstrengungen erfordern. Nach Experteneinschätzung entwickle sich die Corona-Pandemie hin zu einer Endemie, insoweit stabilisiere sich die Entwicklung nach aktuellem Stand. Landrat Tritthart dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreiskrankenhauses St. Anna ausdrücklich dafür, dass diese während der gesamten Pandemie mit ihrer großartigen Leistung dazu beigetragen haben, kranke und schwerstkranke Menschen im Kreiskrankenhaus St. Anna zu versorgen.

Landrat Tritthart führt weiter aus, dass derzeit erhebliche finanzielle Mehrkosten auf alle Kliniken in Deutschland aufgrund der durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Energiekosten zukommen. Das Kreiskrankenhaus St. Anna habe hierzu bereits im Vorfeld sehr fortschrittlich und vorausschauend mit der Installation einer 54kW-Photovoltaik-Anlage agiert. Zusätzlich erschwerend seien die bereits seit 2020 bestehenden Lieferkettenengpässe wegen der rigiden Null-Covid-Strategie in China. Dies habe zu einer Vervielfachung der Sachkostenpreise bei den medizinischen Produkten, wie Arzneimitteln sowie Verbands- und Verbrauchsmaterial geführt. Eine mögliche Kompensation durch Bundesmittel könne derzeit noch nicht bewertet werden.

Der allseits gegenwärtige Fachkräftemangel bleibe auch 2023, mittlerweile für alle Dienstarten, eine der großen Herausforderungen. Die Pflegepersonaluntergrenzen ab 2025, PPR 2.0, würden die Versorgungssituation weiter verschärfen. Unterstützendes Hilfspersonal in der Pflege könne dann nicht mehr über das Pflegebudget gegenfinanziert werden. Landrat Tritthart erläutert im Weiteren, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna im Jahr 2022 entgegen dem bundesweiten Trend sein Pflegepersonal stabil halten und aufgrund einer erfolgreichen Marketingstrategie zusätzliches Personal für pflegeunterstützende Maßnahmen gewinnen konnte. Die Personalgewinnung bleibe jedoch auch für 2023 eine Herausforderung, der sich das Kreiskrankenhaus mit der „Neuen Anna“ proaktiv stellt und innovative Ansätze für eine erfolgreiche Umsetzung entwickelt.

Landrat Tritthart weist weiterhin auf den erfolgreichen Umbau der Wahlleistungsstation in einer Rekordzeit von 6 Wochen hin. Den Patientinnen und Patienten stehen damit wieder die vollen 80 Planbetten in einem hochmodernen, attraktiven und patientenfreundlichen Ambiente mit den Fachabteilungen Innere Medizin sowie den chirurgischen und orthopädischen Fachabteilungen, in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Erlangen sowie dem orthopädischen MVZ Erlangen-Höchstadt, „rund um die Uhr“ zur Verfügung. Mit der Implementierung der elektronischen Patientenakte konnten die damit einhergehenden Verwaltungsabläufe optimiert werden, so dass mehr Zeit für die Pflege am Bett bleibe. Diese Maßnahmen werden teilweise über einen Sondertopf gegenfinanziert. Für die dringend benötigte und gesetzlich geforderte Weiterentwicklung der IT und IT-Sicherheit werden dem Kreiskrankenhaus über das Krankenhausfinanzierungsgesetz zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Eine wichtige Ergänzung zum endoprothetischen Leistungsspektrum der Ärzte aus dem MVZ Erlangen-Höchstadt stelle die Berufung von Prof. Dr. Marcel Betsch zum neuen Leiter Orthopädie an der Universitätsklinik Erlangen dar. Ab dem vierten Quartal werde das Kreiskrankenhaus St. Anna in Kooperation elektive Gelenkeingriffe erbringen und damit das Leistungsangebot auf höchstem medizinischen Niveau abrunden. Die Kooperation mit dem Universitätsklinikum Erlangen habe sich auch in der Allgemein- und Viszeralchirurgie bewährt und werde von der Bevölkerung entsprechend positiv wahrgenommen und immer mehr, dank des Ltd. Oberarztes PD Dr. Maak, in Anspruch genommen. In der Fachabteilung Innere Medizin hielten sich die Patientenzahlen von Januar bis Oktober stabil auf dem Vergleichsniveau des Vorjahres. Dies könne als Erfolg gewertet werden, insbesondere aufgrund des Verbots der Erbringung elektiver Leistung im ersten Halbjahr, aber auch aufgrund hoher Personalausfälle.

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass die politischen Vorgaben auf Bundesebene sowie die hinzugekommenen globalen Rahmenbedingungen mittlerweile fast alle Kliniken vor enorme personelle als auch finanzielle Herausforderung stellen. Mittlerweile können rund 96 % aller Kliniken in Deutschland ihre Kosten nicht mehr aus laufenden Erlösen decken. Massiv gesunkene stationäre Patientenzahlen und zum anderen eklatant gestiegene Personal- und Sachkosten seien ursächlich dafür. Die Anpassung des gedeckelten Landesbasisfallwertes als einzige Preisanpassung, im besten Fall in Höhe von maximal 4,32 %, könne diese Mehrkosten nicht einmal ansatzweise kompensieren. Hier sei die Politik zum schnellen Handeln gefordert. Landrat Tritthart erklärt, es gebe dazu zwischen Landkreistag und Städtetag Übereinstimmung, Veränderungen nachdrücklich einzufordern. Zuschüsse zu explodierenden Energiekosten oder eine erlösunabhängige Vorhaltefinanzierung seien sicherlich richtige Gedanken, es fehle jedoch an der schnellen und effektiven Umsetzung.

 

Abschließend hält Landrat Tritthart fest, dass das Kreiskrankenhaus für die Zukunft baulich, medizinische und pflegerisch sehr gut aufgestellt ist und mit der richtigen Strategie im Rahmen der bestehenden Kooperationen sowie dem Medizinischen Versorgungszentrum seine Position als Akutversorger für die Bevölkerung mittelfristig behauptet und weiter ausbaut. Landrat Tritthart betont, es bleibe vor allem entscheidend, dass die Bevölkerung das Kreiskrankenhaus schätzt und in Anspruch nimmt. Er dankt allen Patientinnen und Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen, der Betriebsleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die täglich, mit einem 24-Stunden Betrieb ihren Dienst für eine bestmögliche medizinische und pflegerische Behandlung leisten. Dieses Engagement und die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger für das Kreiskrankenhaus St. Anna sei und bleibe auch in Zukunft unverzichtbar. Den Mitgliedern des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge dankt Landrat Tritthart für die kooperative Zusammenarbeit. Auch in Zukunft sei es wichtig, dass alle Kreisrätinnen und Kreisräte, wie bei etlichen anderen Entscheidungen auch, komplett zum Kreiskrankenhaus St. Anna stehen, damit diese wichtigen Entscheidungen gemeinsam zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden können.

 

In der anschließenden Beratung beantwortet Kaufmännischer Leiter Menter Detailfragen zu unterschiedlichen Posten des Wirtschaftsplanes und geht nochmals auf die ab 2025 geltende Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ein. Diese werde seiner Ansicht nach dazu führen, dass sich der Konkurrenzkampf der Kliniken um Pflegekräfte weiter verschärfen werde. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen äußern sich in ihren Wortmeldungen zustimmend zum vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023 und verbinden dies mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Betriebsleitung.

 

 


Der Ausschuss für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vorgelegten Entwurfs des Krankenhaus-Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023.

 

Für gegenseitig deckungsfähig werden erklärt:

 

Die Aufwendungen der GuV-Positionen 9a und 9b (Personalkosten) sowie 10a, 10b, 18 und 20 (Sachkosten) des Erfolgsplans.