Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Tritthart informiert zusammengefasst und geht insbesondere auf das Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ ein. In diesem Rahmen werde eine ergänzende Vollausstattungsrunde im Herbst 2022 geplant. Damit könne das für den Landkreis ursprünglich aufgerufene Sonderbudget von 440.000 € auf maximal 735.000 € erhöht werden. Nachdem der Richtlinienentwurf am 18.10.2022 an die Schulaufwandsträger übermittelt wurde, konnte der notwendige Änderungsantrag bis 31.10.2022 gestellt werden. Diese Frist wurde nunmehr vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 30.11.2022 verlängert, konnte jedoch von der Verwaltung mit Antragstellung am 27.10.2022 sehr kurzfristig eingehalten werden.

 

Im Verlauf der Beratung weist Kreisrätin Schroff darauf hin, dass auch die IT-Administration weiterhin ein wichtiges Thema bleibe und bittet darum, sich dafür einzusetzen, dass dieses Förderprogramm 2024 nicht ausläuft. Landrat Tritthart teilt mit, ein erster Anschub in diese Richtung solle bereits nächstes Jahr erfolgen. In einer weiteren Wortmeldung beschreibt Kreisrat Dr. Körner die derzeitige Situation. Demnach können die 14 in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen den IT-Dienstleister selbst auswählen. Damit seien alle zufrieden und froh. Kreisrat Dr. Körner fragt nach der Situation an Grund- und Mittelschulen im Landkreis und ob es Sammelausschreibungen gebe. Auch seien die laufenden Gesamtkosten für IT-Dienstleistungen im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit interessant. Kreiskämmerer Vogel erläutert dazu, dass Grund- und Mittelschulen nicht im Sachaufwand des Landkreises stehen und es deshalb keine Zusammenarbeit gebe. An den in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen sei die dezentrale externe IT-Dienstleistung historisch entstanden. Die Schulen sollten mit größtmöglicher Freiheit den notwendigen Support erhalten und von dort selbst verwaltet werden. Damit habe man bis heute sehr zufriedenstellend arbeiten können. Verwaltungsamtfrau Schröder erklärt ergänzend zur Frage nach dem Gesamtbetrag, dass die Schulen Stundenkontingente bei IT-Dienstleistern kaufen, die dann bei Bedarf abgerufen werden können. Monatlich laufende Kosten würden dadurch nicht entstehen. Die Lizenz für digitale Lehrmittel werde meist mit dem Kauf der Bücher erworben. Die Ausgaben seien bei den pauschalen Zuweisungen berücksichtigt.

Kreisrat Alexander Schulz bekräftigt die notwendige Unterstützung der Schulen durch IT-Fachkräfte. Lehrkräfte konnten an den Schulen in der Anfangszeit des Computereinsatzes helfen. Jetzt erfordere dieses Thema Fachleute.

 

Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den Bericht über die verschiedenen Förderprogramme zur Kenntnis.