Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Darin werden die Vor- und Nachteile eines Neubaus sowie einer Sanierung der Sanitäreinrichtungen des Jugendcamps Vestenbergsgreuth dargestellt. Die Sitzungsvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Kreisbaumeister Lux stellt im Rahmen einer Präsentation, welche ebenfalls der Niederschrift beigefügt ist, die verschiedenen Varianten vor und erörtert diese. Eine Möglichkeit wäre es, im Rahmen einer Sanierung lediglich die Leitungen, Fliesen und Sanitärgegenstände zu erneuern. Die reine Erneuerung wäre mit voraussichtlich ca. 200.000 € die kostengünstigste Variante und könnte bereits im nächsten Jahr umgesetzt werden. Allerdings würde man damit keine Verbesserung der Barrierefreiheit erreichen.

Für die Planung eines Neubaus wurden mit dem Kreisjugendring Gespräche geführt und ein fiktives Nebengebäude entworfen. Es würde sich dabei um eine erdgeschossige Bebauung mit Pultdach handeln. Mit einem Neubau könnte der neueste Standard und eine ganzheitliche Barrierefreiheit erreicht werden. Allerdings handelt es sich mit Kosten in Höhe von ca. 1.300.000 € hierbei um die kostenintensivste Variante. Ein hier notwendiges Bauleitplanverfahren, dessen Ausgang ungewiss ist, würde eine Zeitverzögerung von mindestens einem Jahr bedeuten. Durch den zusätzlichen Flächenverbrauch wäre ein Neubau zudem die ressourcenaufwändigste Variante.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Neubaustandard in Form einer Sanierung zu erreichen. Hierbei würde der Sanitärbereich des Untergeschosses komplett saniert und die erforderlichen, barrierefreien Behinderteneinrichtungen in einem zusätzlichen Sanitärcontainer untergebracht werden. Das Nebengebäude könnte mit geringem Aufwand zur Umweltstation umgebaut werden. Der Vorteil bei dieser Variante bestünde darin, dass man im Bestand bleibt, Vorhandenes nutzt und somit nachhaltig nur gering zusätzliche Flächen versiegelt. Da hier auch kein aufwendiges Genehmigungsverfahren notwendig wäre, könnte nach Genehmigung des Landkreishaushaltes 2023 sofort mit der Maßnahme begonnen werden. Die Baukosten würden voraussichtlich 700.000 € betragen, wobei durch das Bauen im Bestand evtl. mit Mehrkosten gerechnet werden müsste.

Abschließend führt Kreisbaumeister Lux aus, aus Sicht des Architekturbüros Georg Leyh und der Verwaltung wird die Neubaustandard-Sanierung empfohlen, da diese im Vergleich zu einem Neubau schneller, kostengünstiger und nachhaltiger realisiert werden kann.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Beratung plädiert der Vorsitzende des Kreisjugendrings Dominik Hertel für einen Neubau. Aus Sicht des Kreisjugendrings und der betroffenen Personen bedarf es unbedingt barriere- und genderfreie Sanitäreinrichtungen. Für die Arbeit vor Ort sei ein Neubau die beste Lösung, da damit alle Sanitäreinrichtungen in einem Gebäude vereint untergebracht werden könnten und es zu keiner Ausgrenzung von Betroffenen kommt. Der zeitliche Aspekt sei für den Kreisjugendring nicht entscheidend. Er erklärt weiter, der Kreisjugendring könne jedoch mit beiden Varianten arbeiten. Landrat Tritthart gibt zu bedenken, dass durch den bei einem Neubau notwendigen Straßenausbau der Anliegerstraße „Schmidtleiten“ der Charme der Lage des Jugendcamps verloren gehen könnte. Er weist auch darauf hin, dass bei einem Neubau das Sanitärgebäude mindestens so groß wie das Übernachtungshaus werden würde. Es müssten alle Aspekte abgewogen und seines Erachtens zugunsten der Nachhaltigkeit entschieden werden. Zudem sehe er ein hohes Risiko darin, dass das notwendige Bauleitverfahren nicht positiv ausgeht, da auch Privateigentümer beteiligt wären. Wichtig sei ihm allerdings auch, dass der Nutzer des Jugendcamps, der Kreisjugendring, mit der Lösung einverstanden ist. In verschiedenen Wortmeldungen sprechen sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus Nachhaltigkeits- und Kostengründen fraktionsübergreifend für die Variante „Neubaustandard in Form einer Sanierung“ aus.

Im weiteren Verlauf beantworten Kreisbaumeister Lux und der Architekt Leyh weitere Fragen aus dem Gremium. Kreisbaumeister Lux erklärt, unabhängig davon, welche Variante beschlossen werde, sei auf der Dachfläche des Bestandsgebäudes eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Auf dem Dach eines Neubaus sei dies aufgrund des vorgesehenen Pultdaches und der Schattenlage dagegen weniger effektiv. Weiter berichtet Architekt Leyh, die Dämmung soll auch im Bestand optimiert werden und auch bei der Umweltstation sei eine komplette Dämmung vorgesehen sowie in die Kosten mit eingerechnet. Über die Möglichkeit der Anbringung eines Außenaufzuges kann momentan keine Aussage getroffen werden, da dies nicht mit untersucht wurde.


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Sanierung der Sanitäranlagen im Untergeschoss, die Errichtung eines behindertengerechten kleineren Sanitärgebäudes und den Umbau eines bestehenden Nebengebäudes in eine Umweltstation im Jugendcamp Vestenbergsgreuth durchzuführen.

 

Am Unterkunftsgebäude ist zusätzlich zur Solarthermie eine Photovoltaikanlage vorzusehen.

 

Die Kosten sind in den Landkreishaushalt 2023 einzustellen.