Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ging zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zu.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf geht Landrat Tritthart eingangs auf die vielschichtigen Anforderungen an die Jugendämter ein, welche von den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und einer Fülle gesetzlicher Vorgaben bestimmt werden. Die erweiterten Rechtsansprüche haben mehr Aufgaben für die Jugendämter mit entsprechenden Mehrkosten zur Folge, die anteilig bereits jetzt zum Tragen kommen. Neben der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie führen verstärkte Flüchtlingsströme aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine und der auch in der Jugendhilfe allerorts spürbare Fachkräftemangel neben der aktuellen Energie-Krise zu weiteren Herausforderungen. Die Entwicklungen im laufenden Haushaltsjahr 2022 müssen auch bei der Planung der Zuschussbedarfe für den Jugendhilfeetat 2023 berücksichtigt werden.

 

Trotz der Gesamtlage liege der Zuschussbedarf für das Jahr 2023 in Höhe von 15.725.000 € insgesamt 128.000 € unter dem für 2022 geplanten Gesamtzuschussbedarf. Dies basiere insbesondere auf steigenden Einnahmen aus Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, Kostenerstattungen für Vollzeitpflege, Heimerziehung sowie Hilfen für junge Volljährige und die weiterhin erfolgreiche Drittmittelakquise von Bundes- und Landesmitteln, wie beispielsweise Fördermittel im Bereich Frühe Hilfen, Familienbildung und Jugendarbeit. Problematisch sieht Landrat Tritthart die Tatsache, dass zu wenig Fachkräfte und für Inobhutnahmen sowie für stationäre Unterbringungen zu wenig geeignete Plätze, zur Verfügung stehen. Dies habe zunehmend Auswirkungen auf den Kinderschutz, da beispielsweise der Jugendhilfe dringend benötigte Inobhutnahme-Plätze in der Region, die wegen Personalmangel nicht vorgehalten werden, fehlen. Daneben gebe es positive Entwicklungen, wie die seit Jahren erfolgreiche Strategie, durch den bedarfsorientierten Ausbau der Prävention und Frühen Hilfen mit dem Schwerpunkt im ambulanten Bereich sowie durch Schwerpunktsetzung im Pflegekinderfachdienst, die Zahl der Heimunterbringungen einzugrenzen. Besondere Sorge bereite ihm der nicht planbare Zustrom von Flüchtlingen in den Landkreis. Seit Ende August erhielt der Landkreis binnen vier Wochen erneut Zuweisungen von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern. Die jungen Menschen aus Afghanistan und vereinzelt aus Syrien im Alter zwischen 15 und 17 Jahren wurden vorübergehend in einer Notunterkunft in Bubenreuth untergebracht und versorgt. Mit den anderen mittelfränkischen Jugendämtern, der Heimaufsicht, der Regierung von Mittelfranken sowie dem Bayerischen Landkreis- und Städtetag werde derzeit in enger Abstimmung bayernweit nach Lösungen gesucht. Für die Haushaltsplanung 2023 hat dies zur Folge, dass für weitere Zuweisungen oder Aufgriffe von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern im Landkreis der „unechte Deckungsring“ auch für 2023 beibehalten werden muss.

 

Zusammenfassend erklärt Landrat Tritthart, die finanziellen Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe seien sehr begrenzt, weil das Jugendamt einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat. Wo immer es möglich und sinnvoll sei, werde versucht, den Kostensteigerungen gegenzusteuern. Dass dies gelinge, zeigen steigende Einnahmen bei den Kostenerstattungen und die weiterhin erfolgreiche Drittmittelakquise sowie die Fallentwicklung in der Heimerziehung. Eine gute Netzwerkarbeit und möglichst frühzeitig installierte ambulante Hilfen wirken sich hier fall- und kostendämpfend aus. Deshalb wolle man auch zukünftig präventive Angebote und Beratungsangebote bedarfsgerecht sicherstellen, um Zielgruppen möglichst frühzeitig zu erreichen.

 

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen aktiven Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und der Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis. Eine der zentralen Herausforderungen werde auch zukünftig sein, im gemeinsamen Handeln und in gelebter Verantwortungsgemeinschaft die guten Lebensbedingungen für möglichst alle in unserem Landkreis lebenden jungen Menschen und Familien zu sichern.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Beratung schließen sich die Vertreter der einzelnen Kreistagsfraktionen dem Dank an und befürworten übereinstimmend den vorgelegten Haushaltsentwurf.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2023 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.