Sitzung: 25.10.2022 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
In
seiner Rede zum Haushaltsentwurf geht Landrat Tritthart auf die Einnahmen in
Höhe von 12.987.000 € und Ausgaben von 18.071.000 € ein. Der Finanzbedarf
beträgt somit im Jahr 2023 5.084.000 €. Schwerpunkte seien die Ausgaben nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Aufwendungen im Bereich der Krankenhilfe,
die Kosten der Unterkunft für erwerbsfähige Arbeitssuchende sowie die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung. Wegen der vollumfänglichen Erstattungen bei
den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Freistaat Bayern
und bei der Grundsicherung im Alter durch den Bund, erfolge durch diese
Teilbereiche keine Finanzbelastung für den Landkreis. Aktuell steige der Zuzug
von Flüchtlingen in den Landkreis stark an, so dass sich die
Unterbringungssituation dramatisch verschärfe. Deshalb gehe sein Dank an dieser
Stelle an die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, sowie die vielen
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und die Wohlfahrtsverbände, die sich bis
heute unvermindert engagieren und den Landkreis unterstützen. Der Äußerung des
Präsidenten des Bayerischen Landkreistages, der die Lage zur
Flüchtlingsunterbringung in der Süddeutschen Zeitung vom 19.10.2022 schildert
und vor einer Überforderung der Kommunen im Zusammenhang mit der aktuellen
Entwicklung gewarnt hat, schließt Landrat Tritthart sich ausdrücklich an. In
Folge erhöhen sich auch die Ausgabe- und Einnahmeansätze im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes aufgrund steigender Asylbewerberzahlen sowie für
die geflüchteten Personen aus der Ukraine, welche aus rechtlichen Gründen im
Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes verbleiben. Erhebliche finanzielle Auswirkungen
auf den Landkreishaushalt habe der Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge
vom 01.06.2022 vom Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den SGB II bzw.
SGB XII Bereich. Der Finanzbedarf steige um das 12,5fache von 49.000 € im Jahr
2022 auf 612.000 € im Jahr 2023. Die Steigerung beruhe im Wesentlichen darauf,
dass geflüchtete Personen aus der Ukraine bei den Krankenkassen weder
pflichtversichert noch freiwillig versichert sind und von der
Sozialhilfeverwaltung nach § 264 SGB V bei der jeweiligen Krankenversicherung
lediglich angemeldet werden. Diese Kosten seien nicht erstattungsfähig und
müssen daher vollständig vom Kreishaushalt getragen werden. Im Bereich der
Kosten der Unterkunft nach dem SGB II steigt der Finanzbedarf bei einer kalkulierten
Erstattungsquote von rund 67,4 % um rund 1,04 Mio. €. Berücksichtigt seien
die im Jahr 2022 beschlossenen Anpassung der Mietobergrenzen zum 01.07.2022
sowie die Fallzahlsteigerungen aufgrund des Rechtskreiswechsels ukrainischer
Flüchtlinge in den SGB II-Bereich. Ebenso wurden die voraussichtlich nicht
unerheblichen finanziellen Auswirkungen aus der geplanten Einführung eines
Bürgergeldes im Haushalt Soziales versucht bestmöglich auf Basis aktueller
Gesetzesentwürfe zu kalkulieren. Hier bleibe jedoch abzuwarten, in welcher Höhe
die finanzielle Belastung des Kreishaushaltes im Bereich der Kosten der
Unterkunft dann tatsächlich ausfallen wird.
Im
weiteren Verlauf seiner Rede verweist Landrat Tritthart darauf, wie wichtig ein
funktionierendes Sozialsystem sei, gerade auch in Zeiten, in welchen Personen
aus vielfältigen Gründen in soziale Not geraten und die Hilfe der Gemeinschaft
gefordert sei. Es sei ihm daher ein Anliegen, dass der soziale Bereich
ausreichend finanziert werde, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Der
Haushaltsentwurf beinhalte alle zum jetzigen Zeitpunkt bekannten
Notwendigkeiten. Mit vielfältigen freiwilligen Zuschüssen von über 0,2 Mio. €
bleibe der Landkreis auch mit diesem Haushaltsentwurf wie schon seit vielen
Jahren, ein verlässlicher Partner für Vereine, Verbände und Institutionen, um
positive Impulse zu setzen und präventiv zu wirken. Dies geschehe stets unter
dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Finanzsituation für den
Gesamthaushalt.
Abschließend
dankt Landrat Tritthart allen, die sich für das Wohl der Menschen im Landkreis
engagiert haben. Dies gelte im besonderen Maß für alle ehrenamtlich Tätigen in
den unterschiedlichsten Bereichen unsrer Gesellschaft. Vieles kann erst durch
die ehrenamtliche Arbeit und das besondere Engagement der Helferinnen und
Helfer für den Einzelnen und für das Miteinander in unserer Gesellschaft
geleistet werden. Im Weiteren dankt Landrat Tritthart allen Bürgerinnen und
Bürgern, den Mitgliedern im Kreistag, den jeweiligen Gemeinden und Städten, den
freien Trägern und den sozialen Einrichtungen sowie den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Verwaltung des Landkreises für die stets konstruktive
Kommunikation und Zusammenarbeit.
In
der anschließenden Beratung schließen sich mehrere Wortmeldungen dem Dank von
Landrat Tritthart umfassend an. Alle Tatkraft geschehe in einer vielfältig
schwierigen und herausfordernden Zeit. Dabei könne der Landkreis derzeit noch
auf eine sehr gute finanzielle Lage zurückgreifen und es bleibe zu hoffen, dass
dies auch in den nächsten Jahren so bleibe. Insgesamt stimmen alle Wortbeiträge
dem vorgelegten Haushaltsentwurf Soziales für den Landkreishaushalt 2023 ohne
Einschränkungen zu.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten
fasst folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten
stimmt dem Haushaltsentwurf 2023 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt), wie er Gegenstand der Beratung war, zu und empfiehlt dem
Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.
Je nach Beschlussfassung über die Gewährung
der freiwilligen Leistungen ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zuschüsse entsprechend der Zuschussrichtlinien und unter Einhaltung der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln und zur Auszahlung zu bringen.