Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit einem Auszug aus dem Einzelplan 4 – Soziale Sicherung des Haushaltsentwurfs 2023 zur Verfügung gestellt. Landrat Tritthart weist eingangs darauf hin, dass die Zahl des Finanzbedarfs des Haushaltsansatzes 2023 richtig auf 5.084.000 € korrigiert werden muss.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf geht Landrat Tritthart auf die Einnahmen in Höhe von 12.987.000 € und Ausgaben von 18.071.000 € ein. Der Finanzbedarf beträgt somit im Jahr 2023 5.084.000 €. Schwerpunkte seien die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Aufwendungen im Bereich der Krankenhilfe, die Kosten der Unterkunft für erwerbsfähige Arbeitssuchende sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wegen der vollumfänglichen Erstattungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Freistaat Bayern und bei der Grundsicherung im Alter durch den Bund, erfolge durch diese Teilbereiche keine Finanzbelastung für den Landkreis. Aktuell steige der Zuzug von Flüchtlingen in den Landkreis stark an, so dass sich die Unterbringungssituation dramatisch verschärfe. Deshalb gehe sein Dank an dieser Stelle an die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, sowie die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und die Wohlfahrtsverbände, die sich bis heute unvermindert engagieren und den Landkreis unterstützen. Der Äußerung des Präsidenten des Bayerischen Landkreistages, der die Lage zur Flüchtlingsunterbringung in der Süddeutschen Zeitung vom 19.10.2022 schildert und vor einer Überforderung der Kommunen im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung gewarnt hat, schließt Landrat Tritthart sich ausdrücklich an. In Folge erhöhen sich auch die Ausgabe- und Einnahmeansätze im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgrund steigender Asylbewerberzahlen sowie für die geflüchteten Personen aus der Ukraine, welche aus rechtlichen Gründen im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes verbleiben. Erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landkreishaushalt habe der Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge vom 01.06.2022 vom Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den SGB II bzw. SGB XII Bereich. Der Finanzbedarf steige um das 12,5fache von 49.000 € im Jahr 2022 auf 612.000 € im Jahr 2023. Die Steigerung beruhe im Wesentlichen darauf, dass geflüchtete Personen aus der Ukraine bei den Krankenkassen weder pflichtversichert noch freiwillig versichert sind und von der Sozialhilfeverwaltung nach § 264 SGB V bei der jeweiligen Krankenversicherung lediglich angemeldet werden. Diese Kosten seien nicht erstattungsfähig und müssen daher vollständig vom Kreishaushalt getragen werden. Im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II steigt der Finanzbedarf bei einer kalkulierten Erstattungsquote von rund 67,4 % um rund 1,04 Mio. €. Berücksichtigt seien die im Jahr 2022 beschlossenen Anpassung der Mietobergrenzen zum 01.07.2022 sowie die Fallzahlsteigerungen aufgrund des Rechtskreiswechsels ukrainischer Flüchtlinge in den SGB II-Bereich. Ebenso wurden die voraussichtlich nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen aus der geplanten Einführung eines Bürgergeldes im Haushalt Soziales versucht bestmöglich auf Basis aktueller Gesetzesentwürfe zu kalkulieren. Hier bleibe jedoch abzuwarten, in welcher Höhe die finanzielle Belastung des Kreishaushaltes im Bereich der Kosten der Unterkunft dann tatsächlich ausfallen wird.

Im weiteren Verlauf seiner Rede verweist Landrat Tritthart darauf, wie wichtig ein funktionierendes Sozialsystem sei, gerade auch in Zeiten, in welchen Personen aus vielfältigen Gründen in soziale Not geraten und die Hilfe der Gemeinschaft gefordert sei. Es sei ihm daher ein Anliegen, dass der soziale Bereich ausreichend finanziert werde, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Der Haushaltsentwurf beinhalte alle zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Notwendigkeiten. Mit vielfältigen freiwilligen Zuschüssen von über 0,2 Mio. € bleibe der Landkreis auch mit diesem Haushaltsentwurf wie schon seit vielen Jahren, ein verlässlicher Partner für Vereine, Verbände und Institutionen, um positive Impulse zu setzen und präventiv zu wirken. Dies geschehe stets unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Finanzsituation für den Gesamthaushalt.

Abschließend dankt Landrat Tritthart allen, die sich für das Wohl der Menschen im Landkreis engagiert haben. Dies gelte im besonderen Maß für alle ehrenamtlich Tätigen in den unterschiedlichsten Bereichen unsrer Gesellschaft. Vieles kann erst durch die ehrenamtliche Arbeit und das besondere Engagement der Helferinnen und Helfer für den Einzelnen und für das Miteinander in unserer Gesellschaft geleistet werden. Im Weiteren dankt Landrat Tritthart allen Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedern im Kreistag, den jeweiligen Gemeinden und Städten, den freien Trägern und den sozialen Einrichtungen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung des Landkreises für die stets konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit.

 

In der anschließenden Beratung schließen sich mehrere Wortmeldungen dem Dank von Landrat Tritthart umfassend an. Alle Tatkraft geschehe in einer vielfältig schwierigen und herausfordernden Zeit. Dabei könne der Landkreis derzeit noch auf eine sehr gute finanzielle Lage zurückgreifen und es bleibe zu hoffen, dass dies auch in den nächsten Jahren so bleibe. Insgesamt stimmen alle Wortbeiträge dem vorgelegten Haushaltsentwurf Soziales für den Landkreishaushalt 2023 ohne Einschränkungen zu.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2023 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), wie er Gegenstand der Beratung war, zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Je nach Beschlussfassung über die Gewährung der freiwilligen Leistungen ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse entsprechend der Zuschussrichtlinien und unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln und zur Auszahlung zu bringen.