Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Landrat Tritthart teilt mit, dass die AWO – KV Erlangen-Höchstadt e. V. weitere begründende Unterlagen vorgelegt hat und daher der beantragte Zuschuss in voller Höhe von 32.000 € gewährt werden könne.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2023 erhält die Arbeiterwohlfahrt – KV Erlangen-Höchstadt e. V. für die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 32.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2023 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige der Arbeiterwohlfahrt – KV Erlangen-Höchstadt e. V. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss von bis zu 4.600 Euro zur Finanzierung der Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2023 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2023 hinaus.