Landrat Tritthart teilt mit, dass derzeit rund 1300 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Erlangen-Höchstadt registriert sind. Viele sind derzeit noch privat untergebracht, es zeige sich jedoch, dass nun vermehrt in staatliche Unterkünfte gewechselt wird. Dazu käme ein massiver Zuzug von Menschen aus anderen Regionen, Syrien, Afghanistan und Nordafrika. Alle Flüchtlingsrouten seien wieder offen. Die Menschen werden nach dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt müsse mit weiteren Unterbringungen massiv zulegen, da momentan die geforderte Unterbringungsquote nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund wurden weitere Unterbringungsmöglichkeiten in Heßdorf und Herzogenaurach angemietet. Diese reichen jedoch nicht aus, so dass auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten angefragt wurde. Die Ankerunterkunft des Freistaates Bayern in Fürth sei überbelegt und die Gesamtsituation schlechter als im Jahr 2015. Die Kommunalen Spitzenverbände teilen die Sorge, die Energiekrise und die Diskussion um das Bürgergeld könne dazu führen, dass die erforderliche Solidarität der Bürgerinnen und Bürger leide. Die Unterstützung durch private und ehrenamtliche Initiativen seien unverzichtbar. Landrat Tritthart appelliert an alle, geeigneten Wohnraum für mehr als 50 Personen zur Verfügung zu stellen, damit letztlich eine Belegung von Turnhallen vermieden werden könne.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung wird nach einigen Detailfragen zur Unterbringung insbesondere der Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine angesprochen.  Landrat Tritthart macht deutlich, dass im Vorfeld alle Landräte und Oberbürgermeister den Übergang von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt haben. Dass der Rechtskreiswechsel der falsche Weg ist zeige sich nun in jeder Einzelentscheidung. So müssen die ukrainischen Flüchtlinge beispielsweise derzeit die Unterbringung wechseln oder es werden in Hotelzimmer Kochgelegenheiten eingebaut, da Essen als Sachleistung nicht vom Leistungsbezug abgezogen werden kann. Die durch diese rechtlichen Regelungen verursachte Bürokratie im Sozialamt, Ausländeramt und Jobcenter sei auch nicht im Sinne der Ukrainer und dürfe, so Landrat Tritthart, auch kritisiert werden. Menschen aufzunehmen sei nicht die Frage, doch dies erfordere eine sinnvolle Organisation.

 

Abschließend richtet Landrat Tritthart ausdrücklich die Bitte an alle Gemeinden ihren Beitrag zu leisten und große Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.