Sitzung: 25.10.2022 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Landrat Tritthart teilt mit, dass derzeit
rund 1300 Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis Erlangen-Höchstadt
registriert sind. Viele sind derzeit noch privat untergebracht, es zeige sich
jedoch, dass nun vermehrt in staatliche Unterkünfte gewechselt wird. Dazu käme
ein massiver Zuzug von Menschen aus anderen Regionen, Syrien, Afghanistan und
Nordafrika. Alle Flüchtlingsrouten seien wieder offen. Die Menschen werden nach
dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte
verteilt. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt müsse mit weiteren Unterbringungen
massiv zulegen, da momentan die geforderte Unterbringungsquote nicht erfüllt
ist. Aus diesem Grund wurden weitere Unterbringungsmöglichkeiten in Heßdorf und
Herzogenaurach angemietet. Diese reichen jedoch nicht aus, so dass auch bei den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten
angefragt wurde. Die Ankerunterkunft des Freistaates Bayern in Fürth sei
überbelegt und die Gesamtsituation schlechter als im Jahr 2015. Die Kommunalen
Spitzenverbände teilen die Sorge, die Energiekrise und die Diskussion um das
Bürgergeld könne dazu führen, dass die erforderliche Solidarität der
Bürgerinnen und Bürger leide. Die Unterstützung durch private und ehrenamtliche
Initiativen seien unverzichtbar. Landrat Tritthart appelliert an alle,
geeigneten Wohnraum für mehr als 50 Personen zur Verfügung zu stellen, damit
letztlich eine Belegung von Turnhallen vermieden werden könne.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird nach
einigen Detailfragen zur Unterbringung insbesondere der Rechtskreiswechsel der
Flüchtlinge aus der Ukraine angesprochen.
Landrat Tritthart macht deutlich, dass im Vorfeld alle Landräte und
Oberbürgermeister den Übergang von Sozialleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt haben. Dass der Rechtskreiswechsel der falsche
Weg ist zeige sich nun in jeder Einzelentscheidung. So müssen die ukrainischen
Flüchtlinge beispielsweise derzeit die Unterbringung wechseln oder es werden in
Hotelzimmer Kochgelegenheiten eingebaut, da Essen als Sachleistung nicht vom
Leistungsbezug abgezogen werden kann. Die durch diese rechtlichen Regelungen
verursachte Bürokratie im Sozialamt, Ausländeramt und Jobcenter sei auch nicht
im Sinne der Ukrainer und dürfe, so Landrat Tritthart, auch kritisiert werden.
Menschen aufzunehmen sei nicht die Frage, doch dies erfordere eine sinnvolle
Organisation.
Abschließend richtet Landrat Tritthart ausdrücklich die Bitte
an alle Gemeinden ihren Beitrag zu leisten und große Räumlichkeiten zur
Verfügung zu stellen.