Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45

Den Mitgliedern des Kreistages liegen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit ergänzenden Unterlagen und Schriftverkehr sowie der Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler vom 26.07.2022 vor. Diese werden ergänzt durch eine Tischvorlage.

 

Landrat Tritthart erklärt, die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung – Staatsstraße 2240 und der Kreisstraße ERH 14 bei Heßdorf wurde bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 30.09.2022 behandelt. Auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion, Kreisrat Dr. Hacker, wurde der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs unter der Maßgabe einer sicheren Fuß-  und Radewegeführung erfolgen soll. Dies wurde in der Tischvorlage entsprechend berücksichtigt.

 

In der weiteren Beratung appelliert der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Kreisrat Fischkal, die Errichtung eines Kreisverkehres bereits jetzt im Zuge der laufenden Umbaumaßnahmen zu realisieren. Dies sei aufgrund der Verkehrssituation mit mehr Verkehr und Unfallhäufungen dringend erforderlich. Gleichzeitig verweist er auf den bereits beschlossenen Kreisverkehr an der B 470 bei Adelsdorf. Dieser müsse ebenfalls weiterhin im Fokus bleiben, denn die Signalanlage funktioniere immer noch nicht, es gebe lange unnötige Wartezeiten und auch gefährliche Rückstausituationen auf die B 470.

 

Nachdem aus dem Gremium in Richtung Staatliches Bauamt nachdrücklich Kritik hinsichtlich der Umsetzungsgeschwindigkeit der bereits beschlossenen Maßnahmen im Landkreis geübt wird, sprechen sich sowohl Landrat Tritthart als auch der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion und MdL Walter Nussel für etwas Verständnis dem Staatlichen Bauamt gegenüber aus. Oftmals ergeben sich vor Ort noch zusätzliche Problemlagen, die eine Lösung erfordern und mit den Gemeinden ebenso zeitaufwändig abzustimmen sind. Insgesamt sei das Staatliche Bauamt gehalten, die Maßnahmen entsprechend den sachlichen und rechtlichen Sachverhalten zu bearbeiten, zu priorisieren und Lösungen zu finden.  


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis befürwortet, entsprechend der bereits erfolgen Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 27.04.2018, weiterhin die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Kreisstraße ERH 14 in die Staatsstraße 2240 unter der Maßgabe einer sicheren Fuß- und Radewegeführung. Der Landkreis verpflichtet sich seinen Teil der Kosten nach Straßenkreuzungsrecht zu tragen.