Sitzung: 06.10.2022 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Den Mitgliedern des Bauausschusses ist zu
diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt worden.
Landrat Tritthart teilt mit, Ziel sei es, im
Juni 2023 mit dem Bau zu beginnen, so dass die Fertigstellung und der Bezug zu
den Sommerferien 2025 erfolgen kann. Weiter führt er aus, die Schulleitung des
Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch war in die gesamten Planungs- und
Entscheidungsprozesse intensiv eingebunden. Er weist darauf hin, dass der
Landkreis auf der Konnexitätsliste des Freistaates Bayern steht, wodurch der
Landkreis eine höhere Förderung erhält. Die Konnexität werde zwar im Rahmen des
Förderverfahrens von der Regierung von Mittelfranken automatisch mitgeprüft,
trotzdem schlägt er vor, Nr. 3 des Beschlussvorschlags hinsichtlich des
Kostenausgleiches nach dem Konnexitätsprinzip um „… sowie auf Kostenausgleich
nach dem Konnexitätsprinzip …“, zu ergänzen.
Anschließend stellt Kreisbaumeister Lux im
Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist, u. a. das Ergebnis der bisherigen Planungen, die Entwürfe der Pläne sowie
die Kosten der Baumaßnahme vor. Kreisbaumeister Lux führt aus, die Planung
basiert auf der optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche, die durch den
Abbruch der alten Fachakademie entstanden ist. Sowohl der ebenerdige Eingang,
als auch die Brücke als Verbindungsgang zum bestehenden Südbau sind barrierefrei.
Zudem sind die Geschosse rollstuhlgerecht durch einen Aufzug erschlossen. Im
mittleren Teil des Gebäudes sind moderne multifunktionale Lernlandschaften
angeordnet, die nördlich und südlich jeweils von Klassentrakten eingerahmt
werden. Auch der gesamte Physikbereich ist wie mit Beschluss des Kreistages vom
10.05.2021 beschlossen, im Erweiterungsbau vorgesehen. Hierzu wurden zahlreiche
Gespräche mit der Fachschaft Physik geführt. Das neue Gebäude soll in
Hybridbauweise errichtet werden. So sollen die Treppenhäuser in einer massiven
Stahl-/Betonausführung, die Bestandteile der Konstruktion und die Außenhaut der
Fassade dagegen nachhaltig in Holz, ausgeführt werden. In den südlichen
Bereichen ist eine Verschattung vorgesehen, die trotz hoher Fenster bei Sonneneinstrahlung
niedrige Temperaturen gewährleistet. Weiter teilt er mit, die Anforderungen aus
dem Gebäudeenergiegesetz werden erfüllt. Darüber hinaus wird der Standard
Effizienzgebäude 40 EE erreicht. Die neue Photovoltaikanlage auf dem
klimafreundlichen Gründach und die Fernwärmenutzung aus der bestehenden
Biomasseanlage sind wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes. Die
Lüftungsanlage ermöglicht eine kontrollierte Be- und Entlüftung des Gebäudes,
so dass Wärmeverluste im Winter und die Wärmelast im Sommer reduziert werden.
Im weiteren Verlauf berichtet Kreisbaumeister Lux, die Hauptnutzfläche beträgt
auf Grundlage der Flächenberechnung durch das Architekturbüro obel Architekten
GmbH insgesamt 2.856 m². Zu den Gesamtkosten teilt er mit, nach Kostenberechnung
des Architekturbüros belaufen sich die Bauwerkskosten inklusive der technischen
Anlagen auf 15.548.000 €. Zusammen mit den Baunebenkosten in Höhe von 4.259.000
€ und weiteren Kostenanteilen für Außenanlagen und Ausstattung in Höhe von
1.489.000 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 21.296.000 €. Die
förderfähigen Kosten werden anhand der Hauptnutzfläche mit dem derzeitigen
Kostenrichtwert von 5.437 €/m² Nutzungsfläche, Stand 01.01.2022, auf insgesamt
ca. 15.528.000 € festgesetzt. Es kann von einem Fördersatz von ca. 50 % der
förderfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken ausgegangen werden.
Dies entspräche Fördermittel in Höhe von ca. 7.764.000 €. Somit würden auf den
Landkreis voraussichtlich ca. 13.532.000 € Eigenmittel entfallen. Er weist darauf
hin, die Kosten seien momentan unkalkulierbar. Er gehe davon aus, dass sich
diese noch erhöhen werden. Bezüglich der Bauzeit und dem weiteren Vorgehen
erklärt Kreisbaumeister Lux, das Ziel, die Fertigstellung und der Bezug im
Sommer 2025, sei sehr ehrgeizig, aber machbar.
In der sich anschließenden Beratung
beantworten Kreiskämmerer Vogel, Kreisbaumeister Lux, der Schulleiter des
Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch, OStD Deinzer, der Architekt Obel vom
Architekturbüro obel Architekten GmbH sowie Herr Engert vom Fachplanungsbüro
ecoplan projekt GmbH, Detailfragen zu den Plänen und Kosten. Kreisbaumeister
Lux erklärt, wie und ob die freiwerdenden Räume im K-Bau künftig genutzt werden
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Architekt Obel empfiehlt, momentan von
hohen baulichen Investitionen im K-Bau abzusehen, da dies fördertechnisch
problematisch sein und evtl. zu Rückzahlungen führen könnte. Im Weiteren
informiert Kreiskämmerer Vogel auf Nachfrage, die Regierung von Mittelfranken
richtet sich bei dem Förderverfahren nach dem aktuell geltenden
Kostenrichtwert, welcher immer im 1. Quartal eines Jahres festgesetzt wird. Um
im Zeitplan zu bleiben, müssen die Anträge noch im Oktober dieses Jahres
eingereicht werden.
Im Anschluss lässt Landrat Tritthart über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag
folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Der
Landkreis führt die Baumaßnahme zur Erweiterung am Gymnasium Höchstadt a. d.
Aisch im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G 9) in Bayern entsprechend
der Pläne des Architekturbüros obel Architekten GmbH, wie sie Gegenstand der
Beratungen waren, durch.
2)
Die
Kosten belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnung auf 21.296.000 €. Die
Realisierung erfolgt im Umfang wie sie staatlich gefördert und genehmigt wird.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche
Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG sowie auf Kostenausgleich nach dem
Konnexitätsprinzip unverzüglich einzureichen.
4)
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach
Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis
zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen zur
Baugenehmigung bei den Bauordnungsbehörden einzureichen
5)
Die für die Realisierung notwendigen
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 und ff bei der Haushaltsstelle
1.2352.9400 bereitzustellen.