Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Bauausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt worden.

 

Landrat Tritthart teilt mit, Ziel sei es, im Juni 2023 mit dem Bau zu beginnen, so dass die Fertigstellung und der Bezug zu den Sommerferien 2025 erfolgen kann. Weiter führt er aus, die Schulleitung des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch war in die gesamten Planungs- und Entscheidungsprozesse intensiv eingebunden. Er weist darauf hin, dass der Landkreis auf der Konnexitätsliste des Freistaates Bayern steht, wodurch der Landkreis eine höhere Förderung erhält. Die Konnexität werde zwar im Rahmen des Förderverfahrens von der Regierung von Mittelfranken automatisch mitgeprüft, trotzdem schlägt er vor, Nr. 3 des Beschlussvorschlags hinsichtlich des Kostenausgleiches nach dem Konnexitätsprinzip um „… sowie auf Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip …“, zu ergänzen.

 

Anschließend stellt Kreisbaumeister Lux im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, u. a. das Ergebnis der bisherigen Planungen, die Entwürfe der Pläne sowie die Kosten der Baumaßnahme vor. Kreisbaumeister Lux führt aus, die Planung basiert auf der optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche, die durch den Abbruch der alten Fachakademie entstanden ist. Sowohl der ebenerdige Eingang, als auch die Brücke als Verbindungsgang zum bestehenden Südbau sind barrierefrei. Zudem sind die Geschosse rollstuhlgerecht durch einen Aufzug erschlossen. Im mittleren Teil des Gebäudes sind moderne multifunktionale Lernlandschaften angeordnet, die nördlich und südlich jeweils von Klassentrakten eingerahmt werden. Auch der gesamte Physikbereich ist wie mit Beschluss des Kreistages vom 10.05.2021 beschlossen, im Erweiterungsbau vorgesehen. Hierzu wurden zahlreiche Gespräche mit der Fachschaft Physik geführt. Das neue Gebäude soll in Hybridbauweise errichtet werden. So sollen die Treppenhäuser in einer massiven Stahl-/Betonausführung, die Bestandteile der Konstruktion und die Außenhaut der Fassade dagegen nachhaltig in Holz, ausgeführt werden. In den südlichen Bereichen ist eine Verschattung vorgesehen, die trotz hoher Fenster bei Sonneneinstrahlung niedrige Temperaturen gewährleistet. Weiter teilt er mit, die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz werden erfüllt. Darüber hinaus wird der Standard Effizienzgebäude 40 EE erreicht. Die neue Photovoltaikanlage auf dem klimafreundlichen Gründach und die Fernwärmenutzung aus der bestehenden Biomasseanlage sind wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes. Die Lüftungsanlage ermöglicht eine kontrollierte Be- und Entlüftung des Gebäudes, so dass Wärmeverluste im Winter und die Wärmelast im Sommer reduziert werden. Im weiteren Verlauf berichtet Kreisbaumeister Lux, die Hauptnutzfläche beträgt auf Grundlage der Flächenberechnung durch das Architekturbüro obel Architekten GmbH insgesamt 2.856 m². Zu den Gesamtkosten teilt er mit, nach Kostenberechnung des Architekturbüros belaufen sich die Bauwerkskosten inklusive der technischen Anlagen auf 15.548.000 €. Zusammen mit den Baunebenkosten in Höhe von 4.259.000 € und weiteren Kostenanteilen für Außenanlagen und Ausstattung in Höhe von 1.489.000 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 21.296.000 €. Die förderfähigen Kosten werden anhand der Hauptnutzfläche mit dem derzeitigen Kostenrichtwert von 5.437 €/m² Nutzungsfläche, Stand 01.01.2022, auf insgesamt ca. 15.528.000 € festgesetzt. Es kann von einem Fördersatz von ca. 50 % der förderfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken ausgegangen werden. Dies entspräche Fördermittel in Höhe von ca. 7.764.000 €. Somit würden auf den Landkreis voraussichtlich ca. 13.532.000 € Eigenmittel entfallen. Er weist darauf hin, die Kosten seien momentan unkalkulierbar. Er gehe davon aus, dass sich diese noch erhöhen werden. Bezüglich der Bauzeit und dem weiteren Vorgehen erklärt Kreisbaumeister Lux, das Ziel, die Fertigstellung und der Bezug im Sommer 2025, sei sehr ehrgeizig, aber machbar.

 

In der sich anschließenden Beratung beantworten Kreiskämmerer Vogel, Kreisbaumeister Lux, der Schulleiter des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch, OStD Deinzer, der Architekt Obel vom Architekturbüro obel Architekten GmbH sowie Herr Engert vom Fachplanungsbüro ecoplan projekt GmbH, Detailfragen zu den Plänen und Kosten. Kreisbaumeister Lux erklärt, wie und ob die freiwerdenden Räume im K-Bau künftig genutzt werden ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Architekt Obel empfiehlt, momentan von hohen baulichen Investitionen im K-Bau abzusehen, da dies fördertechnisch problematisch sein und evtl. zu Rückzahlungen führen könnte. Im Weiteren informiert Kreiskämmerer Vogel auf Nachfrage, die Regierung von Mittelfranken richtet sich bei dem Förderverfahren nach dem aktuell geltenden Kostenrichtwert, welcher immer im 1. Quartal eines Jahres festgesetzt wird. Um im Zeitplan zu bleiben, müssen die Anträge noch im Oktober dieses Jahres eingereicht werden.

 

Im Anschluss lässt Landrat Tritthart über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)    Der Landkreis führt die Baumaßnahme zur Erweiterung am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G 9) in Bayern entsprechend der Pläne des Architekturbüros obel Architekten GmbH, wie sie Gegenstand der Beratungen waren, durch.

 

2)    Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnung auf 21.296.000 €. Die Realisierung erfolgt im Umfang wie sie staatlich gefördert und genehmigt wird.

 

3)    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG sowie auf Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip unverzüglich einzureichen.

 

4)    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen zur Baugenehmigung bei den Bauordnungsbehörden einzureichen

 

5)    Die für die Realisierung notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 und ff bei der Haushaltsstelle 1.2352.9400 bereitzustellen.