Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart erläutert diese und teilt mit, sollte die Regierung von Mittelfranken die in der Sitzungsvorlage dargestellte Kostenaufteilung mittragen und vorbehaltlich des im Einzelfall festzusetzenden Fördersatzes, angenommen werden 45 %, kann mit Fördermitteln nach Art. 10 FAG in Höhe von ca. 217.000,00 Euro gerechnet werden, so dass der Eigenanteil des Landkreises ca. 265.000,00 Euro betragen würde.


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss im Rahmen des schulischen Raumprogramms der Realschule Herzogenaurach an der Generalinstandsetzung der Außensportanlagen der Turnerschaft Herzogenaurach 1861 e. V..

 

  1. Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend dem Anteil der Förderung der Maßnahme nach Art. 10 FAG. Der Kostenanteil für die nach schulaufsichtlichen Raumprogramm genehmigungsfähigen Bestandteile der Außensportanlagen beläuft sich gem. vorliegender Kostenberechnung auf 481.758,48 Euro brutto.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dingliche Sicherung des Nutzungsrechts zu veranlassen und eine entsprechende Vereinbarung mit der Turnerschaft Herzogenaurach 1861 e. V. abzuschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG unverzüglich einzureichen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

 

  1. Die für die Realisierung notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 bei der Haushaltsstelle 1.2201.9880 bereitzustellen.