Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Den Mitgliedern des Bauausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Landrat Tritthart berichtet, das für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch vorgesehene Grundstück sei baubereit. Im Oktober 2022 sollen die entsprechenden schulaufsichtlichen Anträge durch die zuständigen Kreisgremien beschlossen und bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden, damit der Erweiterungsbau möglichst noch zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zur Verfügung stehen kann. Im Zuge der nochmals erforderlichen Überprüfung des vorliegenden Raumprogramms anhand der derzeitigen und künftigen Schülerzahlenentwicklung wurde seitens der Dienststelle des Ministerialbeauftragen für die Gymnasien in Bayern mitgeteilt, dass auf Basis der vorliegenden Prognosen für das Schuljahr 2030/2031 mit ca. 1.570 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sei, wobei seitens der Verwaltung durch Neuausweisung von Baugebieten, Steigerung der Geburtenrate und Übertrittsquote von einer eher noch höheren Schülerzahl ausgegangen wird. Das Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch würde somit die maximale Richtgröße von 1.400 Schülerinnen und Schülern deutlich übersteigen. Die Schulbauverordnung sieht grundsätzlich maximal 6-zügige Gymnasien vor. Hinsichtlich der prognostizierten Zahlen läge man jedoch bei einer 7- bis 8-Zügigkeit. Unter Zugrundelegung der prognostizierten Zahlen wäre der bislang geplante Erweiterungsbau für die voraussichtliche Schülerzahl im Schuljahr 2030/2031 zu klein dimensioniert. Eine Umplanung des in weiten Teilen fortgeschrittenen geplanten Erweiterungsbaus hätte eine immense zeitliche Verzögerung zur Folge, die eine Nutzung ab dem Schuljahr 2025/2026 unmöglich machen würde. Landrat Tritthart schlägt deshalb vor, an dem bisher geplanten Erweiterungsbau festzuhalten und um eine valide und planungssichere Prognose für die weiteren Schuljahre ab 2030/2031 zu erhalten, ein Statistikbüro zu beauftragen, welches die zukünftigen Entwicklungen der Schülerzahlen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Baugebiete im Einzugsbereich des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch, eruieren soll. Auf Basis dieser Ergebnisse wären dann neue Handlungsansätze in enger Absprache mit der Schulleitung zu ermitteln. Nachdem zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin eine Sanierung des Kollegstufenbaus angedacht ist, könnte in diesem Zuge eine etwaige Erweiterung geprüft werden. Sollte auch das nicht ausreichen, wäre über alternative Maßnahmen nachzudenken. Möglich wäre beispielsweise ein Umlenken von Schülerströmen, wobei sich dies nicht beeinflussen ließe, so Landrat Tritthart. Eine weitere Möglichkeit sei die Prüfung eines weiteren, fünften Gymnasialstandortes im Einzugsbereich des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch, um eine Entlastung zu erreichen.

 

Im Rahmen der sich anschließenden ausführlichen Beratung wird das vorgeschlagene Vorgehen fraktionsübergreifend begrüßt. Dabei wird jedoch der Wunsch geäußert, dass das Statistikbüro beauftragt wird, die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen für den Einzugsbereich des Gymnasiums Höchstadt a. d. Aisch sowie im Weiteren auch die Entwicklung für den gesamten Landkreis zu eruieren. Zudem wird angeregt, sich dabei nicht nur auf die Gymnasien zu fokussieren, sondern alle Schularten einzubeziehen. Im Weiteren bittet Kreisrat Gubo darum, auch Gespräche mit dem Markt Eckental zwecks des künftigen Flächenbedarfs am Gymnasium Eckental, zu führen.

 

Nachdem Landrat Tritthart zugesagt hat, vom Statistikbüro auch die Entwicklung der Schülerzahlen für den gesamten Landkreis untersuchen zu lassen sowie entsprechende Gespräche mit dem Markt Eckental zu führen, lässt er über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1)    Der Landkreis hält an der bisherigen Planung der Baumaßnahme zur Erweiterung am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern fest.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt ein Statistikbüro zu akquirieren, um eine valide und planungssichere Prognose für die weiteren Schuljahre ab 2030/2031 hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen zu erhalten.