Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Alexander Tritthart verweist auf die Stellungnahme des Landkreises zum Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2018. Der Landkreis stehe dem Vorhaben weiterhin positiv gegenüber. Im Hinblick auf die anstehenden Bauarbeiten im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn A3 könne man einen Kreisverkehr integrieren. Die Mitglieder des Kreisausschusses unterstützen das Vorhaben. Kreisrat und SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. German Hacker bittet darum, den Beschluss um den Zusatz „unter der Maßgabe einer sicheren Fuß- und Radwegeführung“ zu ergänzen. Kreisrat und CSU-Fraktionsvorsitzender Walter Nussel bittet die Gemeinden im Allgemeinen, bereits vor der Erschließung von Gewerbegebieten auf eine geeignete Infrastruktur zu achten. Dies müsse man zeitig in eine Gesamtbewertung einfließen lassen und evtl. ein Gesamtkonzept zusammen mit der Staatsbauverwaltung erstellen.

 


 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis befürwortet, entsprechend der bereits erfolgen Stellungnahme zum Flächennutzungsplan vom 27.04.2018, weiterhin die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Kreisstraße ERH 14 in die Staatsstraße 2240 unter der Maßgabe einer sicheren Fuß- und Radwegeführung. Der Landkreis verpflichtet sich seinen Teil der Kosten nach Straßenkreuzungsrecht zu tragen.