Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart erläutert diese und teilt mit, der Abschluss der Zweckvereinbarung sei eine reine Formalie. Die Kosten des Linienbedarfstaxis werde weiterhin die Gemeinde Buckenhof tragen.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Erlangen über die Übertragung von Aufgaben nach § 8 Abs.3 PBefG i.V.m. Art. 8 Abs.1 BayÖPNBG für die Durchführung von Verkehrsleistungen der Linie 285-T (Linienbedarfstaxi Buckenhof) durch die ESTW abzuschließen. Die Zweckvereinbarung ist dem Kreisausschuss nach Abschluss vorzulegen. Gleichzeitig wird der Landrat ermächtigt eine entsprechende Regelung mit der Gemeinde Buckenhof über die Übernahme der für die Linie 285-T anfallenden angemessenen Kosten rückwirkend zum 01.11.2019 zu treffen, da es sich hierbei um zusätzliche Leistungen auf Wunsch der Gemeinde nach Art. 19 Abs.1 S.3 BayÖPNVG handelt.