Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 13, Anwesend: 51

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart erläutert dazu, dass der Kreisausschuss mit Beschluss vom 20.05.2022 mehrheitlich mit 9:3 Stimmen empfohlen hat, die Europaweite Erdgasausschreibung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr nach Variante 3 (konventionelles Erdgas mit Veredelung durch CO²-Zertifkate) durchzuführen. Die Ausschreibung werde notwendig, da anders als die Presse berichtete, nicht der Landkreis sondern die Stadtwerke Herzogenaurach haben den Vertrag gekündigt.

In der anschließenden Beratung wird sowohl von Kreisrat Brehm als auch vom Fraktionsvorsitzenden der AfD-Kreistagsfraktion Beßler die Variante 1 (konventionelles Erdgas) favorisiert. Der Fraktionsvorsitzende der JU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Stopfer, und der Vertreter der LÖP, Kreisrat Reinhardt, sprechen sich für den Empfehlungsbeschluss und damit Variante 3 aus. Die Umsetzung mit CO²-Zertifikaten könne schnell erfolgen und es könne ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, da Erdgas weiterhin benötigt wird. Der Preisunterschied sollte dafür in Kauf genommen werden.

 

Landrat Tritthart lässt aufgrund dieser Rückmeldungen über den Empfehlungsbeschluss nach Variante 3 (konventionelles Erdgas mit Veredelung durch CO²-Zertifikate) abstimmen.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.         Entsprechend §§ 97 ff. GWB i. V. m. der Vergabeverordnung führt der Landkreis für die Erdgasbelieferung seiner Liegenschaften eine europaweite Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit 2 Ver­längerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr durch. Die Ausschreibung erfolgt nach

 

Variante 3:      konventionelles Erdgas mit Veredelung durch CO²-Zertifikate

 

2.         Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.