Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart führt eingangs aus, die Hebammenzentrale sei ein sehr gelungenes Projekt mit Vorbildcharakter. Er dankt allen Beteiligten, die bei Projektierung, Umsetzung und Finanzierung mitgewirkt haben sowie für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Erlangen. Von der Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus im Staatlichen Gesundheitsamt informiert Beschäftigter Gmehling im Rahmen einer Präsentation, die dieser Niederschrift nochmals beigefügt ist, über den Sachstand und die Evaluationsergebnisse. Sowohl die Rückmeldungen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation, zur Arbeitszufriedenheit sowie im Hinblick auf die Work-Life-Balance der Hebammen zeigen sehr gute Ergebnisse. Die Weiterempfehlungsrate für die Hebammenzentrale und die Vermittlungsquote liegen deutlich über 90 %. Herr Gmehling macht deutlich, der Ansatz der Hebammenzentrale fußt auf der Annahme, dass sich die Versorgungssituation für die Schwangeren verbessert, wenn sich die Arbeitssituation der Hebammen verbessert. Dieser habe sich bewährt und als richtig herausgestellt.

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird von Kreisrätin Enz nachgefragt, ob und wie die Qualität der Arbeit der einzelnen Hebammen durch die Hebammenzentrale berücksichtigt wird, wer im Rahmen der Evaluation befragt wurde und wie mit negativen Rückmeldungen von Seiten der Schwangeren umgegangen wird. Es sei bei aller positiven Resonanz zur Hebammenzentrale wichtig, dass es im Landkreis eine Stelle gibt, an die sich die Schwangeren bei Problemen wenden können. Herr Gmehling teilt mit, es wurden nicht alle Schwangeren befragt, es handelt sich, wie bei solchen Umfragen üblich, um eine repräsentative Stichprobe. Wichtig sei es, die Hebammenleistung von der Arbeit der Hebammenzentrale zu trennen. In die direkte Beziehung Schwangere – Hebamme könne die Hebammenzentrale nicht eingreifen. Diese könne die einzelne Hebamme nur vermitteln. Kreisrätin Stamm-Fibich und Kreisrat Gubo machen deutlich, dass die Hebammenzentrale herausragende Koordinationsarbeit zur Versorgungssicherheit leistet. Schwangere, die mit der qualitativen Leistung der ihnen vermittelten Hebamme unzufrieden seien, könnten den Vertrag kündigen. Eine Bewertung sei nicht zielführend. Auf Nachfrage von Frau Stamm-Fibich erklärt Herr Gmehling, er könne sich eine bundesweite Regelung für die Errichtung von Hebammenzentralen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der Schwangeren sehr gut vorstellen, wünschenswert seien dann aber lokale Gestaltungsspielräume. Die Frage des bestmöglichen Umgangs mit kritischen Rückmeldungen zur qualitativen Leistung der Hebammen, der zunächst nur die Beziehung Schwangere und Hebamme betreffe, werde er dennoch als Thema in den Steuerungskreis einbringen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Krankenhausangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge nehmen die Information zur Kenntnis.